понедельник, 2 июля 2018 г.

anleinpflicht_für_hunde

Anleinpflicht in Nordrhein-Westfalen

Immer wieder kommen Fragen auf, ob und wo ein Hund denn nun angeleint werden muss.

Daher mцchte ich hier eine Zusammenfassung fьr Nordrhein-Westfalen liefern, da jedes Bundesland eigene Regelungen erlassen kann. Diese Zusammenfassung erhebt nicht den Anspruch auf Vollstдndigkeit und juristische Exaktheit, da ich kein Rechtsanwalt bin! Die besonderen Bestimmungen zu sog. Kampfhunden oder gefдhrlichen Hunden sollen hier nicht betrachtet werden.

Die Frage der Leinenpflicht ergibt sich im Wesentlichen aus dem Landeshundegesetz NRW und dem Landesforstgesetz NRW. Darьber hinaus spielt auch das Landesjagdgesetz NRW eine Rolle.

Soweit nicht Forstflдchen betroffen sind, findet das Landeshundegesetz NRW Anwendung. Dieses bestimmt im § 15, das die цrtlichen Behцrden die nдheren Einzelheiten regeln. Dies geschieht in den ordnungsbehцrdlichen Verordnungen. Diese kцnnen, natьrlich im Rahmen des Landeshundegesetzes, im Grunde genommen frei gestaltet werden. Die meisten Stдdte und Gemeinden haben allerdings auf eine Mustersatzung des Stдdte- und Gemeindebundes NRW zurьckgegriffen, so dass sich die ordnungsbehцrdlichen Verordnungen relativ stark дhneln.

Dabei gibt es zwei Grundtypen:

Entweder sind alle Hunde generell anzuleinen und dьrfen nur in ausgewiesenen Freilaufflдchen abgeleint werden (meist in grцЯeren Stдdten) oder die Anleinpflicht beschrдnkt sich auf FuЯgдngerzonen, Haupteinkaufsbereiche, StraЯen und Plдtzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, цffentliche Parks, Gдrten und Grьnanlagen, цffentliche Veranstaltungen und Volksfeste mit grцЯerer Menschenansammlung, bei Aufzьgen, цffentliche Gebдude, Schulen und Kindergдrten.

Ein genereller Leinenzwang ohne die ausreichende Ausweisung von Freiflдchen ist nicht zulдssig! Vergleiche hierzu das Urteil des OVG Lьneburg ( Aktenzeichen 11 KN 38/04)

Es bleibt also letzten Endes keinem Hundehalter erspart, sich auf der Homepage seiner Stadt oder Gemeinde oder direkt beim zustдndigen Ordnungsamt ьber die geltenden Regelungen zu informieren.

Im Wald gilt folgendes:

So lange sich der Hund im Einflussbereich des Halters und auf den Waldwegen aufhдlt, ist ein Freilauf erlaubt. Das Betreten des Waldes selbst ist, wie eigentlich auch ohne Hund, nur eingeschrдnkt gestattet und kann mit einem saftigen BuЯgeld belegt werden. Sollte ein Hund auЯerhalb des Einflussbereichs des Halters angetroffen werden, darf ein Jдger ihn dann abschieЯen, wenn er "Wild aufsucht, verfolgt oder reiЯt".

Sinn und Hintergrund der Vorschriften ist natьrlich neben dem Schutz von Jungpflanzen und Kulturen die Erhaltung von Schutz- und Ruherдumen des Wildes.

Da Wild sich tagsьber meist in den sogenannten "Dickungen", also im dichten Unterholz versteckt hдlt und sich an Besucher gewцhnt hat, die sich auf Wegen aufhalten und bewegen, wird es sich durch Waldbesucher nicht im geringsten stцren lassen. Diese Gewцhnung an Waldbesucher ist mit ein Grund, warum wir die Waldtiere relativ selten zu sehen bekommen. Aus eigener Erfahrung weiЯ ich, dass Wild oft nur wenige Meter neben dem Weg liegt, ohne sich bemerkbar zumachen So lange man auf dem Weg ist lдsst sich ein Reh, dass gut sichtbar nahe dabei in einem Flecken Sonnenlicht liegt und dцst, nicht einmal dadurch aus der Ruhe bringen, dass es die Hunde sehen kann. Wenn aber die Hunde unruhig werden (auch an der Leine), dann ist es mit wortwцrtlich mit der Ruhe vorbei. Eben weil der normale Waldbesucher weder weiЯ, wo sich das Wild in der Regel aufhдlt noch mit den speziellen Rьckzugsbedьrfnissen (Stickwort Nachwuchs) im Einzelnen bekannt ist, sollte man auf den Wegen bleiben. Ganz besonders gilt das im Winter, weil dann das Nahrungsangebot gering ist und eine Flucht die Tiere sehr viel Energie kostet, die sie nicht ersetzen kцnnen. Dann natьrlich im Frьhling, wenn u.a. Rehe und Hirsche (Rotwild) Nachwuchs haben. Im Herbst, wenn die Brunftzeit der Hirsche ist, sollte man ebenfalls vorsichtig sein.

Rьcksichtnahme auf die Interessen der Waldbesitzer und Jдger (und das Wild nicht zu vergessen) sichert den Natur- und Erholungsraum Wald, die Akzeptanz und Nutzung durch jedermann und dient nicht zuletzt der eigenen Ruhe und Erholung.

Hier die einschlдgigen Auszьge aus den entsprechenden Gesetzen:

§ 14 Betreten des Waldes

Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet.

Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstьhlen und das Reiten im Walde ist nur auf StraЯen und Wegen gestattet.

Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.

Die Lдnder regeln die Einzelheiten.

Sie kцnnen das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schдden oder zur Wahrung anderer schutzwьrdiger Interessen des Waldbesitzers, einschrдnken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.

Betreten des Waldes

§ 2 LFoG Betreten des Waldes (Zu § 14 Bundeswaldgesetz)

(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben.

(2) Absatz 1 gilt sinngemдЯ auch fьr das Radfahren, ausgenommen die Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge, und das Fahren mit Krankenfahrstьhlen auf StraЯen und festen Wegen.

(3) Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestцrt, der Wald nicht gefдhrdet, beschдdigt oder verunreinigt sowie andere schutzwьrdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeintrдchtigt werden. Im Wald dьrfen Hunde auЯerhalb von Wegen nur angeleint mitgefьhrt werden; dies gilt nicht fьr Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tдtigkeiten sowie fьr Polizeihunde.

(4) Organisierte Veranstaltungen im Wald sind der Forstbehцrde vor Beginn der beabsichtigten MaЯnahme rechtzeitig anzuzeigen, sofern sie nicht mit geringer Teilnehmerzahl zum Zwecke der Umweltbildung durchgefьhrt werden. Die Forstbehцrde kann die Veranstaltung von bestimmten Auflagen abhдngig machen oder verbieten, wenn zu erwarten ist, dass durch die Veranstaltung eine Gefahr fьr den Wald, seine Funktionen oder die dem Wald und seinen Funktionen dienenden Einrichtungen besteht.

§ 3 LFoG – Betretungsverbote (Zu § 14 Bundeswaldgesetz )

(1) Verboten ist das

a) Betreten von Forstkulturen, Forstdickungen, Saatkдmpen und Pflanzgдrten,

b) Betreten ordnungsgemдЯ als gesperrt gekennzeichneter Waldflдchen,

c) Betreten von Waldflдchen, wдhrend auf ihnen Holz eingeschlagen oder aufbereitet wird,

d) Betreten von jagdlichen Ansitzeinrichtungen, forstwirtschaftlichen, imkerlichen und teichwirtschaftlichen Einrichtungen im Walde und

e) Fahren im Wald mit Ausnahme des Radfahrens und des Fahrens mit Krankenfahrstьhlen auf StraЯen und festen Wegen sowie das Zelten und das Abstellen von Wohnwagen und Kraftfahrzeugen im Wald, soweit hierfьr nicht eine besondere Befugnis vorliegt. Verboten ist ferner das Reiten im Wald, soweit es nicht nach den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes vorn 21.Juli 2000 (GV. NRW S. 568), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934) neu gefasst worden ist, gestattet ist oder hierfьr nicht eine besondere Befugnis vorliegt, der Verbote nach anderen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.

In § 4 ist das Sperren von Waldflдchen geregelt. Diese Sperrungen sind von der Forstbehцrde zu genehmigen und meist zweckgebunden und zeitlich begrenzt. Selbstverstдndlich sind die gesperrten Flдchen zu kennzeichnen (durch entsprechende Beschilderung) und die Besucher haben sich an die Sperrung zu halten.

In der Fassung der Bekanntmachung vom 7. 12. 1994

(GV. NW. 1995 S. 2 / SGV. NW. 792) (Auszug)

§ 25 Inhalt des Jagdschutzes

(Zu §§ 23, 28 Abs. 5 BJG)

(4) Die zur Ausьbung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,

Personen, die in einem Jagdbezirk unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen oder auЯerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege zur Jagd ausgerьstet angetroffen werden, anzuhalten, ihre Person festzustellen und ihnen gefangenes und erregtes Wild, Schuss- und sonstige Waffen, Jagd- und Fanggerдte, Hunde und Frettchen abzunehmen;

wildernde Hunde und Katzen abzuschieЯen. Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk auЯerhalb der Einwirkung ihres Fьhrers Wild aufsuchen, verfolgen oder reiЯen, und Katzen, die im Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 m vom nдchsten Haus angetroffen werden. Die Befugnis erstreckt sich nicht auf solche Hunde und Katzen, die sich in Fallen gefangen haben, es sei denn, die unverzьgliche Tцtung ist aus Grьnden des Tierschutzes geboten. Sie gilt auch nicht gegenьber Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von dem Berechtigten zu seinem Dienst verwandt werden oder sich aus Anlass des Dienstes vorьbergehend der Einwirkung ihres Fьhrers entzogen haben.

Mьnster/Hilden (gцk) Das Oberverwaltungsgericht Mьnster hat den Leinenzwang fьr Hunde auf Waldwegen gekippt – sofern es sich um eine Anleinpflicht handelt, die von einer Stadt angeordnet wurde. In einem Beschluss (Az: 5 A 2601/10) heiЯt es, dass der Landesbetrieb Wald und Holz die zustдndige Behцrde sei, nicht die Stadt.

Es gibt allerdings naturschutzgesetzlich zulдssige Ausnahmen, die in ausgewiesenen Naturschutzgebieten sowie im Nationalpark Eifel gelten. So ist im Nationalpark generell eine Leinenpflicht zu beachten. Bei den Naturschutzgebieten informieren Sie sich bitte, bevor Sie Ihre Hunde dort frei laufen lassen. Denn in den Naturschutzgebieten werden die Vorschriften einzeln festgelegt.

Und noch eine letzte Anmerkung: Gegenseitige Rьcksichtnahme hilft, die bestehenden Freiheiten fьr Hundehalter zu bewahren! Es ist sicherlich nicht akzeptabel, wenn Jдger, Waldbesitzer oder Fцrster ohne Grund (und ohne Rechtsgrundlage) anzuordnen versuchen, was leider allzuoft vorkommt. Aber Hundehalter mьssen auch anerkennen, dass diese Personengruppen ebenfalls ein berechtigtes Interesse daran haben, dass Wild und Wald keinen Schaden nehmen. Also sorgen Sie bitte dafьr, dass Ihre Hunde in Ihrem Einflussbereich bleiben und im Zweifelsfall leinen sie die Vierbeiner an, bevor es zu spдt ist, sie zurьckzurufen. Ganz aktuell in 2017 gibt es wieder die Diskussion, ob nicht im Frьhjahr, also in der Setzzeit (wenn also die Jungtiere auf die Welt kommen), ein zeitlich begrenztes Freilaufverbot ausgesprochen werden sollte. Meines Wissens nach gibt es solche Leinenpflichten vereinzelt, zumindest in Rheinland-Pfalz. Aber auch ohne eine solche Regelung sollte jedem Hundebesitzer klar sein, dass Hunde alle einen Jagd- und Hetztrieb haben und Wild geschьtzt werden muss! Das gilt ganz besonders im tiefen Winter, wenn wenig Nahrung zur Verfьgung steht und im Frьhjahr, wenn der Wildnachwuchs besonders leicht aufgestцbert werden kann.

Wo gilt die Leinenpflicht?

Leinenpflicht in Deutschland

Wo darf der Hund ohne Leine unterwegs sein? Wo gilt die Leinenpflicht? Gibt es auch eine Maulkorbpflicht? Gibt es Vorgaben zur Hundeleine?

Solche Fragen stellen sich die Hundehalter, wenn sie mit dem Vierbeiner in Deutschland unterwegs sind, mit dem treuen Begleiter eine Veranstaltung besuchen oder auch innerhalb der Bundesrepublik ihren Urlaub verbringen. Leider gibt es aber keine bundesweite Regelung – der deutsche Hundehalter muss feststellen, dass es in manchen Bundesländern die Hundeleine daheim gelassen werden kann, in anderen Regionen jedoch eine strenge Leinenpflicht besteht. Wer auf der sicheren Seite des Gesetzes sein will, sollte im Vorfeld Informationen einholen.

Schlussendlich dürfen Jagdschutzberechtigte auf den wildernden Hund schießen; mitunter sind auch hohe Geldstrafen fällig, wenn gegen die Leinenvorschriften verstoßen wird. Zu beachten ist, dass „gefährlich eingestufte Hunde“ immer an der Leine zu führen sind! Diese Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Leinenpflicht Video Dokumentation

Was passiert, wenn der Halter gegen die Bestimmungen verstößt?

Verstößt der Hundehalter gegen die Vorschriften, so muss er mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Die maximale Summe beläuft sich auf 50.000 Euro – in der Regel fällt die Strafe jedoch deutlich niedriger aus, bleibt aber oft im dreistelligen Bereich!

Zu beachten ist des Weiteren, dass an Plätzen oder Orten, die häufig von vielen Menschen besucht werden, in der Regel ein Leinenzwang besteht. Auch in den Bahnen und Bussen muss der Hund angeleint werden. Auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es Hinweisschilder, die auf den Leinenzwang hinweisen. Verstößt der Halter gegen die Vorschriften, so muss er auch hier mit einer erheblichen Geldstrafe rechnen. Ist sich der Hundebesitzer unsicher, so ist er immer auf der sicheren Seite, wenn er den Hund an die Leine nimmt.

Top Angebote für Hundehalter

Aus dem Blog

6 Millionen

Hunde leben in Deutschland

50.000€ Strafe

Bei Verstoß gegen die Leinenpflicht

Leinenpflicht?

Jedes Bundesland hat andere Bestimmungen

Gilt die Leinenpflicht in meinem Bundesland?

Baden Württemberg

Der Hund darf ohne Leine laufen. Zu beachten ist, dass die Jagdschutzberechtigten jedoch auf wildernde Hunde schießen dürfen, sofern diese Wild nachstellen und alle Maßnahmen, die zur Sicherung des Hundes getroffen wurden, nicht zum Erfolg geführt haben.

Der Hund darf ohne Leine laufen. Zu beachten ist, dass die Jagdschutzberechtigten jedoch auf einen wildernden Hund schießen dürfen, sofern dieser ein Wild gefährdet.

Der Hund ist an der Leine zu führen. Ein Freilauf wird nur in gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Auch hier dürfen Jagdschutzberechtigte auf den Hund schießen, sofern sich dieser nicht im Einwirkungsbereich des Hundehalters befindet.

Brandenburg

Der Hund muss an einer kurzen Leine geführt werden. Auch in Brandenburg dürfen die Jagdschutzberechtigten auf den Hund schießen, sofern sich dieser nicht mehr im Einwirkungsbereich des Hundehalters befindet.

Der Hund darf außerhalb der Schonzeit (15. März bis 15. Juli) nur auf den dafür vorgesehenen Waldwegen ohne Leine unterwegs sein. Besteht die Schonzeit, so muss der Hund an der Leine geführt werden. Befindet sich der Hund außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hundehalters, so darf der Jagdschutzberechtigte auf das Tier schießen.

In Hamburg ist ein allgemeiner Leinenzwang vorgeschrieben. Außnahmen bilden dabei speziell ausgewiesene Flächen. Auf Waldwegen und öffentlichen Wegen gilt ebensfalls die Leinenpflicht für alle Hunde, außer für Hunde die einen Eignungstest absolviert haben. Die Hundeleine ist dabei sehr kurz zu halten.

Der Hund muss an der kurzen Leine geführt werden. Die Hessen-Hunde dürfen jedoch ohne Leine unterwegs sein. Ist der Hund nicht im Einwirkungsbereich des Halters und reichen andere Sicherungsmaßnahmen nicht aus, so darf der Jagdschutzberechtigte auf den Hund schießen.

Mecklenburg Vorpommern

Der Hund muss an der Leine geführt werden. Befindet sich der Hund außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hundehalters, so darf der Jagdschutzberechtigte auf das Tier schießen.

Niedersachsen

Der Hund darf außerhalb der Schonzeit (1. April bis 15. Juli) ohne Leine unterwegs sein. Während der Schonzeit muss der Hund an die Leine genommen werden. Befindet sich der Hund außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hundehalters, so darf der Jagdschutzberechtigte auf das Tier schießen.

Nordrhein Westfalen

Der Hund darf nur auf den Waldwegen ohne Leine unterwegs sein. Befindet sich der Hund außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hundehalters, so darf der Jagdschutzberechtigte auf das Tier schießen.

Rheinland Pfalz

Der Hund kann ohne Leine unterwegs sein. Befindet sich der Hund außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hundehalters, so darf der Jagdschutzberechtigte auf das Tier schießen.

Auch im Saarland gibt es keine Leinenpflicht. Befindet sich der Hund außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hundehalters, so darf der Jagdschutzberechtigte auf das Tier schießen.

In Sachsen dürfen die Hunde ebenfalls ohne Leine laufen. Der Jagdschutzberechtigte darf nicht auf den Hund schießen, sofern sich dieser nur vorübergehend aus dem Einwirkungsbereich des Hundehalters entfernt hat.

Sachsen Anhalt

Der Hund kann außerhalb der Schonzeit (1. April bis 15. Juli) ohne Leine unterwegs sein. Während dieser Schonzeit muss der Hund an der Leine geführt werden. Befindet sich der Hund außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hundehalters, so darf der Jagdschutzberechtigte auf das Tier schießen.

Schleswig Holstein

Der Hund muss an der Leine geführt werden. Befindet sich der Hund außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hundehalters, so darf der Jagdschutzberechtigte auf das Tier schießen.

Auch in Thüringen muss der Hund an der Leine geführt werden. Der Jagdschutzberechtigte darf nicht auf den Hund schießen, sofern sich dieser nur vorübergehend aus dem Einwirkungsbereich des Hundehalters entfernt hat.

Tiere in der Stadt Anleinpflichten und Mitnahmeverbote für Hunde

Die allgemeine Anleinpflicht für Hunde gilt in ganz Hamburg – es sei denn, Sie haben für den Hund eine Befreiung erhalten. Für gefährliche Hunde gilt eine uneinschränkte Maulkorb- und Leinenpflicht.

Anleinpflicht Hunde Hamburg

Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht

Zusätzlich haben die Bezirksämter in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen bestimmte Wege, Pfade und Rasenflächen ausgewiesen, auf denen Sie Ihren Hund nach der Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht frei laufen lassen dürfen.

Wenn Sie die Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht erhalten wollen, können Sie

  • mit Ihrem Hunde die vorgeschriebene Gehorsamsprüfung ablegen oder
  • nachweisen, dass Sie eine gleichwertige Prüfung abgelegt haben oder
  • belegen, dass Ihr Hunde aus gesundheitlichen Gründen keine Prüfung ablegen kann.

Mit Ausnahme der Ausbildung zum Blindenführhund oder Behin­dertenbegleithund sind diese Nachweise nur für die Person gültig, die mit dem Hund die Prüfung abgelegt hat. Zur Befreiung von der Anleinpflicht müssen Sie den Nachweis über eine dieser Prüfungen bei Ihrem zuständigen Verbraucherschutzamt vorlegen.

Wenn Ihr Hund aus gesundheitlichen Gründen keine Prüfung ablegen kann

Bei Antragstellung müssen Sie dem zuständigen Verbraucherschutzamt ein ausführliches tierärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, aus welchen gesundheitlichen Gründen Ihr Hund keine Gehorsamsprüfung ablegen kann.

Für wen gilt die Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht?

Um die Verfahren möglichst unbürokratisch zu gestalten, können jedoch alle Personen, die mit dem Hund in einem Haushalt leben, die Gehorsamsprüfung gemeinsam ablegen. Werden in einem Haushalt mehrere Hunde gehalten, können auch mehrere Hunde in einem Prüfungstermin geprüft werden.

  • 9 Euro wenn Sie die Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht von einem anerkannten Sachver­ständigen erhalten oder wenn Sie aus sozialen Gründen ganz oder teilweise gemäß Paragaf 11 Absätze 1 bis 3 Hundesteuergesetz von der Hundesteuer befreit sind (zum Nachweis bitte im Verbrau­cher­schutzamt den aktuellen Bescheid der Hundesteuerstelle vorzeigen).
  • 18 Euro wenn Sie die Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht im Verbraucherschutzamt erhalten.
  • Legt eine Familie mit ihrem Hund gemeinsam bei einem anerkannten Sachverständigen eine Gehorsamsprüfung ab, muss die Gebühr nur von den beiden ältesten Familienmitgliedern bezahlt werden (also max. 18 Euro).
  • Zu den Gebühren kommen die Kosten für die Durchführung der Gehorsamsprüfung, die Sie bei den Sach­ver­stän­di­gen erfragen können.

"Besondere" Anleinpflichten und die Mitnahmeverbote

  • Sie mit Ihrem Hund in ein Einkaufszentrum, eine Fußgängerzone, eine Einkaufsstraße, zu einer Veranstaltung oder an einen Ort gehen, an dem viele Menschen zusammenkommen,
  • Sie mit Ihrem Hund im Wald oder einem Naturschutzgebiet spazieren gehen. In einige Gebiete dürfen Sie Ihren Hund überhaupt nicht mitnehmen – bitte beachten Sie die Schilder vor Ort!
  • Ihre Hündin läufig ist,
  • Ihr Hund schon mehr als einmal Menschen oder Tiere verfolgt, länger angebellt oder sonst belästigt hat,
  • Ihr Hund Ihnen nicht zuverlässig gehorcht oder
  • Sie Ihren Hund in unmittelbarer Nähe von Schulen, Spielplätzen oder Kinder- und Jugendeinrichtungen mitführen.

Was gilt in Grün- und Erholungsanlagen?

Hier gelten für alle Hunde besondere Regeln:

  • Sie dürfen Ihren Hund nicht auf Spielplätze, Rasenflächen, Wiesenflächen oder in Blumengärten mitnehmen
  • Sie müssen Ihren Hund auf den Wegen immer an der kurzen Leine führen - es sei denn es gelten in der Grünanlage die auf der Vorderseite beschriebenen Ausnahmen für "gehorsamsgeprüfte" Hunde
  • Sie dürfen Ihren Hund auf eine der ausgewiesenen Hundeauslaufflächen mitnehmen und frei laufen lassen. Achten Sie auf die Schilder! Nur gefährliche Hunde und Hunde, für die ein Leinenzwang angeordnet wurde dürfen auch auf Hundeauslaufflächen nicht ohne Leine und Maulkorb bzw. ohne Leine laufen. Für "gehorsamsgeprüfte" Hunde gelten außerdem die besonderen Regelungen in den einzelnen Bezirken.
  • In einige weitere Bereiche dürfen Hunde überhaupt nicht mitgenommen werden, zum Beispiel auf alle Hamburger Wochenmärkte, auf Volksfeste (zum Beispiel den DOM), zum Hafengeburtstag und in besonders gekennzeichnete Gebiete (bitte beachten Sie die Schilder vor Ort!). Im Straßenverkehr muss Ihr Hund nach der Straßenverkehrsordnung von einer Person begleitet sein, die ausreichend auf ihn einwirken kann – im Zweifel bedeutet auch dies eine Leinenpflicht.

Regelungen für gefährliche Hunde

  • Infoblatt Anleinpflichten und Mitnahmeverbote für Hunde nach dem Hundegesetz »(PDF, 193,8 KB)
  • Liste anerkannter Gehorsamkeitsprüfer/innen nach dem Hundegesetz, sortiert nach Alphabet, Stand 16. Januar 2018 »(PDF, 109,2 KB)
  • Liste anerkannter Gehorsamkeitsprüfer/innen nach dem Hundegesetz, sortiert nach PLZ, Stand 16. Januar 2018 »(PDF, 110,7 KB)
  • Liste der anerkannten Sachverständigen für den Wesenstest nach dem Hundegesetz - Stand 03. August 2017 »(PDF, 45,5 KB)
  • Bußgeldkatalog der hamburgischen Bezirksämter

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Hunderegister Online-Anmeldung

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Saubere Stadt Gassibeutel

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Hundekontrolldienst

Sicherheit Hundekontrolldienst

Zuständig für gefährliche Hunde und Vorfällen mit Hunden.

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Chawa ✡ חוּה

Warnung vor dem Lesen bitte beachten!

Anleinpflicht für Hunde!

Wir Hundebesitzer lieben natürlich unsere Hunde!

Und es macht viel Spaß ihnen beim herumtollen zu zu sehen.

es gibt noch mehr, als die Freude unserer Tiere.

Es ist wieder Brutzeit. Die Anleinpflicht dient dem Schutz frei lebender Tiere. Dadurch sollen Jungwild und boden- und bodennah brütenden Singvögel geschützt werden.

wenn ich mich an die letzten Jahre erinnere, scheine nur ich mich daran zu halten.

Wir wohnen direkt am Wald. Danach folgen Felder. Leinen sind hier verpönt.

Fazit ist jedes Jahr wieder, dass man verlassene Gelege findet.

Allen Hundebesitzern, die logischer Weise ja auch Tierfreunde sein müssten, möchte ich einmal wieder ans Herz legen, dass es noch andere Tiere als unsere Hunde gibt.

Also hier die Daten für die Leinenpflicht für Niedersachsen:

Das NWaldLG bestimmt, dass das Anleinen in der freien Landschaft in der Brut- und Setzzeit vom 1.April bis zum 15.Juli verpflichtend ist.

Sechster Abschnitt Jagdschutz

(1) Die Jagdschutzberechtigten sind in ihrem Jagdbezirk befugt,

2. wildernde Hunde zu töten, die sich nicht innerhalb der Einwirkung einer für sie verantwortlichen Person befinden und nicht als Jagd-, Rettungs-, Hirten-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde erkennbar sind, …

Für euer Bundesland wendet euch bitte an den Fachbereich Umwelt und Grünflächen

Hier noch ein hilfreicher Link

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Des eine Freud – des anderen Leid… Man müsste doch eigentlich so vernünftig sein.

Ja müsste man, aber gestern traf ich am Weiher einen Jagdhund mit Frosch im Maul. Besitzerin war auf der anderen Seite des Weihers. Und als ich sie fragte, ob sie kein Hundefutter mehr hätte, bekam ich zur Antwort: "Das Jagen und die Beute macht dem Hund Spaß"Na ja, unserem FreeMan würde das Jagen sicher auch Spaß machen, er hat aber eine 10 m Leine, damit ich ihn immer unter Kontrolle habe.

Hallo Chawa ,bei mir im Peiner Land ist leider mitlerweile ganz Normal geworden das einige Hundebesitzer mit ihren Vierbeiner extra in den Wald fahren damit dieseRehe und Hasen jagen können . Und selbst wenn einige Hunde doch an der Leine geführt werden so scheucht deren Gebelle das Wild auf . Immer wieder kommt es dabei zu schweren Verletzungen der Wildtiere !l. Grüße ,matthias

die beschriebene Reaktion mancher Hundebesitzer erinnert sehr an die Sprüche, die man normalerweise von Katzenbesitzern gewohnt ist – die auch behaupten, man könne einer Katze nicht abgewöhnen, auf der Küchenanrichte zu sitzen uä … irgendwie scheint es Mode geworden zu sein, den Hund als eingesperrten Wolf zu betrachten und die Gesellschaft als absichtlich hundefeindlich zu erleben, die die Freiheiten von Mensch mit Hund einschränkt um des Einschränkens willen. Mein knapp einjähriger Hund hat das zweifelhafte Glück, am Rand einer Kleinstadt zu leben, mit theoretisch immens viel Auslaufgelegenheit, aber einem völlig unnatürlichen Wildreichtum bis in die Bebauung hinein; Hasen und Fasane, wohin man auch tritt. Klingt komisch, sieht auch so aus, ist aber rund ums Jahr echtes Hundepech, denn natürlich könnte kein Hund widerstehen, wenn ein Hase 1 m vor seiner Nase aufspringt, oder die reichlich fettgefütterten Jagdfasane einfach nur wegwatscheln. Also bleibt er fast immer an seiner 10m-Leine, was einer guten Erziehung nicht eben dient: ohne Leine ist er viel bemühter, alles richtig zu machen. In der Großstadt hätte er mangels jagdlicher Anfechtungen paradoxerweise mehr Gelegenheit zum Freilauf …

Leinenpflicht fГјr Hunde – so sind die Bestimmungen der BundeslГ¤nder

In den deutschen Bundesländern gelten unterschiedlichste Bestimmungen über die Leinenpflicht für Hunde in Wald und Flur. Damit du weisst, wo Hunde frei laufen dürfen und wo sie an die Leine müssen, habe ich hier die Bestimmungen der 16 Bundesländer für dich aufgelistet.

Leinenpflicht fГјr Hunde – das gilt es zu beachten

Leider (oder auch zum Glück, je nachdem in welchem Bundesland man lebt) gibt es in Deutschland keine einheitliche Regelung für die Leinenpflicht bei Hunden. Ob Hunde in Wald und Flur (Feldwege, Feldmark) angeleint werden müssen oder nicht, ist Sache der Bundesländer.

Diese Bestimmungen gelten allerdings nicht innerhalb von Gemeinden oder StГ¤dten, diese haben ihre eigenen Regelungen in Sachen Leinenpflicht fГјr Hunde. Du sollst dich also informieren, ob in deinem Wohnort eine Leinenpflicht gilt – auch vor einem Umzug oder einem Urlaub solltest du nachschauen.

Auf dieser Seite mГ¶chte ich dir die Bestimmungen der BundeslГ¤nder zur Leinenpflicht bei Hunden in Wald und Flur auflisten – inklusive der jeweiligen Bestimmungen zum Wildschutz (Darf ein Jagdschutzberechtigter einfach so auf einen frei laufenden Hund schieГџen?).

Eine Liste für alle Gemeinden und Städte Deutschlands würde den Rahmen sprengen. Informier dich darüber am besten auf der Webseite der jeweiligen Gemeinde oder Stadt.

Die Bestimmungen der deutschen Bundesländer zur Leinenpflicht für Hunde in Wald und Flur

Die hier Aufgelisteten Bestimmungen der Bundesländer ändern sich von Zeit zu Zeit, daher kann nicht gewährleistet werden, dass diese Liste stets korrekt ist. Sollten dir Änderungen bekannt sein, die in meiner Liste ergänzt bzw. geändert werden müssen, weise mich bitte mit einem Kommentar darauf hin.

Was hältst du von der Leinenpflicht für Hunde? Aus welchem Bundesland kommst du? Wie sind die Bestimmungen in deiner Gemeinde / Stadt? Ich freue mich auf Kommentare zum Thema Leinenpflicht für Hunde!

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Wohnrecht: Hundehaltung in der Mietwohnung

2 Kommentare

Ich habe schon oft versucht, herauszufinden, wo der Hund denn nun an die Leine muss und wo nicht. Das ist gar nicht so leicht, herauszufinden.

– HEILBRONN | Stadt + Region –

Hinweis des Ordnungsamts

Das städtische Ordnungsamt weist darauf hin, Hunde an der Leine zu führen sind – und zwar auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, in Fußgängerzonen, auf Märkten, in Fußgängerunterführungen, an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsbetriebe, bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in besonders ausgeschilderten Bereichen.

Zudem dürfen Hunde ohne Begleitung einer aufsichtsfähigen Person, die auf das Tier jederzeit einwirken kann, nicht frei herumlaufen. Weiterhin haben Personen die einen Hund führen, ihn von öffentlichen Spiel- und Sportplätzen und vom Schulgelände fernzuhalten.

Eine Missachtung dieser Pflichten wird nach der Polizeiverordnung der Stadt Heilbronn als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet.

Leinenzwang – Gibt es eine Leinenpflicht für Hunde?

Wo eine Anleinpflicht für Hunde existiert

Ob ein Leinenzwang im Wald gegeben ist, hängt vom Bundesland ab.

Bundesweit gibt es zahlreiche Besitzer von Haustieren. Der Hund führt dabei Platz eins der beliebtesten Haustiere an. Dementsprechend lassen sich in Deutschland zahlreiche Hunde und Ihre Halter finden.

Da dieses Haustier reichlich Auslauf braucht und mindestens viermal am Tag zum Gassi raus sollte, stellt sich für viele Tierbesitzer die Frage, ob ein Leinenzwang in Deutschland für Hunde existiert.

Generell gibt es in Deutschland zum Hunde anleinen kein einheitliches Gesetz, da jedes Bundesland und jede Stadt die Hundanleinpflicht für sich individuell regeln kann. Wie die allgemeinen Vorschriften sind und an welchen Orten meist ein Leinenzwang herrscht, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.

Verordnungen für Hunde und deren Leinenpflicht

Für ganz Deutschland gibt es bezüglich des Leinenzwangs für Hunde keine einheitliche Richtlinie. In den Bundesländern gibt es daher unterschiedliche Bestimmungen, ob Hunde generell an der Leine zu führen sind oder ob gerade an speziellen Orten eine Leinenpflicht besteht.

Dies sollte daher jeder Hundebesitzer vorher in Erfahrung bringen, gerade wenn Sie in eine fremdes Bundesland mit Ihrem Hund reisen und einen Ausflug in einen Park oder nahegelegenen Wald unternehmen. Denn in vielen Wald- und Landschaftsverordnungen der einzelnen Bundesländer gibt es für die Jagdsaison eine Leinenpflicht im Wald.

Aber nicht nur zu den üblichen Jagdzeiten besteht für Hunde ein Leinenzwang im Wald. So steht im § 83 Abs. 2 Satz 8 im Landeswaldgesetz (LWaldG) für Baden-Württemberg beispielsweise:

(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig Erholungseinrichtungen im Wald mißbräuchlich benutzt oder verunreinigt oder im Bereich von Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen und Wassertretanlagen Hunde frei laufen läßt. (…)

Demnach ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn Hunde an den genannten Orten frei laufen gelassen werden. Dies kann, je nach der Einzelfallentscheidung, mit einem Bußgeld belegt werden.

Gesetze und Verordnungen in Städten zur Leinenpflicht

Manche Hunde haben eine generelle Leinenpflicht, egal ob im Wald oder in der Stadt.

Insbesondere in größeren Städten sind meist mehrere Parks und Grünanlagen zu finden. Hundehalter lassen hier gern ihre Hunde frei laufen. Dies kann allerdings zu Schwierigkeiten führen, da hier auch Fahrradfahrer, Jogger und Kinder unterwegs sind.

Eine gegenseitige Rücksichtnahme ist hierbei sehr wichtig. Da dies allerdings nicht immer klappt und in Großstädten häufig auch schwer zu kontrollieren ist, gibt es abhängig von den jeweiligen Bundesländern allgemeine Gesetze zum Leinenzwang.

So gibt es beispielsweise extra Hundegesetze und Hundehalterverordnungen in denen die Richtlinien zur Leinenpflicht für das jeweilige Bundesland aufgeführt sind. Die meisten haben verabschiedet, dass in Parks oder in öffentlichen Gebäuden und an diversen beliebten touristischen Plätzen sowie in öffentlich zugänglichen Verkehrsmitteln, ein Leinenzwang für Hunde besteht.

In Leipzig gibt es zudem eine Polizeiverordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt, in welcher auch die Leinenpflicht für Hunde geregelt ist. So heißt es hier im § 16 zur Tierhaltung:

(3) Hunde müssen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, sofern diese nicht als Freilaufflächen (Anlage 2) ausgewiesen sind, zum Schutz von Mensch und Tier stets von einer geeigneten Person an der Leine geführt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Blindenführhunde, Diensthunde im polizeilichen Einsatz sowie Hütehunde während der Schafweidehaltung.

Sonderregelungen zum Leinenzwang bei Listenhunden

Eine Leinenpflicht für Hunde,besteht gerade bei eingetragenen Listenhunden.

Bezüglich der Tierhalterhaftung gilt ähnlich wie bei der Maulkorbpflicht auch ein Leinenzwang bei bestimmten Hunden. So soll auf eine besondere Gefahrenabwehr Wert gelegt werden, insbesondere bei Hunden die als gefährliche und bissige Hunde gelten. Auch Listenhunde oder umgangssprachlich meist als Kampfhunde bezeichnet, sollten immer an der Leine geführt werden.

In Deutschland gelten die Rassen Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Listenhunde. Diese sollten insbesondere an öffentlichen Orten immer angeleint sein.

Wie wird ein Verstoß gegen den Leinenzwang geahndet?

Gemäß den Regelungen, gilt ein Verstoß gegen die Leinenpflicht bei Hunden, als Ordnungswidrigkeit. Hierbei werden Bußgelder verordnet. Sollten Sie also durch einen Park spazieren mit einem nicht angeleinten Hund, in einer Stadt in der für diese Orte Leinenzwang herrscht und es gibt Beschwerden von anderen Personen, dann kann hier ein Bußgeld drohen.

Geldbußen bis zu maximal 50.000 Euro können dabei anfallen. Generell fällt der Betrag jedoch um einiges geringer aus.

Das hängt allerdings von dem jeweiligen Einzelfall ab sowie der eigentlichen Gefährdung von anderen Menschen. Eine Überwachung und Kontrolle nehmen die Ordnungsämter und Veterinärämter vor. Häufig weisen auch Schilder daraufhin, an welchen Orten es nicht gestattet ist, seinen Hund frei laufen zu lassen.

Anleinpflicht an öffentlichen Orten und in Nahverkehrsmitteln

Gerade an beliebten Orten in der Stadt, an denen sich viele Menschen aufhalten oder an Plätzen, welche häufig besucht werden, da sie als touristische Attraktion gelten, ist in der Regel einen Leinenzwang für Hunde vorgeschrieben.

Ein Leinenzwang für Hunde ist gerade in der Öffentlichkeit und bei aggressiven Hunden wichtig.

In Bussen und Bahnen sind meist auch Hinweise durch Schilder und Markierungen zu finden, dass Hunde an der Leine zu führen sind. Denn hier sind die Tiere in einer ungewohnten Situation und befinden sich in einer Umgebung auf engsten Raum, auch mit Kindern. Wenn ein Hund gut erzogen ist, kann dieser in einem lauten und beengten Verkehrsmittel Angst bekommen und andere Personen verschrecken.

Daher sollte hier auf die mitfahrenden Menschen Rücksicht genommen werden. Selbst wenn der Hund ruhig und wohlerzogen ist, gibt es Menschen die Angst vor Hunden haben und verschreckt auf nicht angeleinte Tiere reagieren. Diesbezüglich sollten Hundehalter an die mitfahrenden Personen denken.

Welche Hundeleine bietet sich an?

Eine Hundeleine muss auch nicht zwangsläufig eine Einschränkung für den Hund beim Auslauf sein. Mittlerweile bieten einige Hersteller Leinen und Halsbänder sowie ganze Hundegeschirre mit einem guten Tragekomfort an. Je nach Verarbeitung und Qualität ist die Leine, das Halsband oder das gesamte Geschirr noch weniger stören für den Hund.

Viele Leinen sind zum Ausrollen erhältlich, sodass trotz Leinenzwang der Hund eine große Bewegungsfreiheit hat und nicht streng und ohne richtig laufen zu können an der Leine geführt werden muss. Leinen gibt es in den unterschiedlichsten Varianten. Je nach Länge und Material kann dabei ein Tierhalter verschiedene Leinen in Fachgeschäften finden.

Zudem sind diese so stabil, wenn Nylon oder Leder gewählt wird, dass sie bei jeder Wetterlage genutzt werden kann. Gesonderte Leinen für bestimmte Aktivitäten sind ebenfalls empfehlenswert. Daher gibt es auch extra Joggingleinen. So steht der großen Auslaufrunde trotz Leinenpflicht nichts mehr im Wege.

65 Kommentare

Frage: Was kann ich tun wenn ein Hund (Biegel) unsere Katze verletzt. Sie ist seit einer Woche nicht in der Lage sich normal zu bewegen. Immer wieder knicken ihr die Hinterläufe ein. Wir wohnen in Bordesholm, in einer Spielstraße. In dieser Straße stehen 8 Wohnblocks pro 15 Wohneinheiten und dort haben ca. 10 Haushalte einen Hund. Alle führen Ihre Hunde an der Leine. Nur der Biegel wurde auf die Katze losgelassen. Der Hundebesitzer konnte seinen Hund nicht zurückrufen. Er sagte, der Hund hat einen Jagdtrieb, den er nicht unterbinden kann. Unsere Katze kennt den Hund und hat sich sicher gefühlt, weil er ja sonst immer angeleint ist. Wir haben den Hundehalter am 9. Juni bei der Polizei angezeigt und am im Ordnungsamt nachgefragt ob die Anzeige schon zugestellt wurde. Bis heute wurde nichts unternommen. Leider gibt es in unserer Straße 2 besonders aggressive Katzenhasser.

Gibt es einen Leinenpflicht für Spielstraßen.

Sehr besorgt grüßt

es gilt in Schleswig-Holstein gemäß § 2 Abs. 2 GefHG auf öffentlichen Straßen, Zuwegen zu Mehrfamilienhäusern und in innerörtlichen Bereichen eine Leinenpflicht.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Schönen guten Abend ,

Ich habe da auch eine Frage, wir haben hier eine weibliche Mischhündin bei uns, sie ist erst 2 Wochen da und wir machen hier in Neumünster (innenstadt nahe des Parkes an der Theodor Lidt schule) Immer unseren runden. Jedoch ist es jetzt vermehrt schon vorgekommen das da ein Hund (männlich) Colie Mischung auf unseren Hund los ist.

Meine Freundin hat schon mehrfach den Hund versucht von unseren (an der Leine ) weg zu bekommen, doch gelingt das nicht da der Coli weder ein Halsband noch eine Leine an sich hatte und die Besitzer entfernt im Haus ihr ding machen.

Wir haben Heute Abend auch wieder das Problem gehabt, erneut und konnten das Haus ausfindig machen. Das Problem ist weder die Frau noch der Mann haben sich einsichtig gezeigt und sind und sehr Aggressiv entgegen gekommen. Sie meinten es wäre gar nicht so und haben es eher Amüsant gefunden.

Wir konnten aber DEVINITIV das Tier da erkennen und haben auch gesehen das es zu diesen Haus gehört !

Und wir selber wissen jetzt nicht ob es unser Recht wäre das nächste mal dem Tier ein Halsband um zu legen und dann die Polizei zu rufen damit das vorbei ist.

Es wäre sehr lieb wenn ich eine schnelle Rückmeldung bekommen könnte.

wenn dies schon öfter vorgekommen ist, sollten Sie das nächste Mal in der Regel die Polizei oder das Ordnungsamt verständigen, um Schlimmeres zu verhindern.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

unser Hund geht regelmässig alleine spazieren und büxt auch beim gemeinsamen Spaziergang auf Feldwegen aus wenn er eine Hündin sieht. Ein anderer Hundehalter beschwert sich, wenn er unseren Hund sieht, recht laut und unflätig und droht mit Anzeige. Unser Hund ist friedlich und hat keinerlei Jagdtrieb (brauner Labrador). Gibt es eine rechtliche Grundlage für eine Anzeige?

Mit freundlichen Grüßen

in Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung zur Leinenpflicht. Die Vorschriften variieren je nach Bundesland. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich über die Bestimmungen in Ihrem Bundesland zu informieren. Es ist durchaus möglich, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, den Hund im Wald frei laufen zu lassen.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Ich glaube nicht, das es in D erlaubt ist, das ein Hund regelmässig alleine spazieren geht.

Das hat auch nichts mit der Leinenpflicht zutun, hier wird, im Sinne der Hundehaltungsverordnung, massiv die Aufsichtspflicht verletzt und das sollte sofort abgestellt werden, das nur als kleiner Tip 😉

Ich selber leide unter Angst vor Hunden und traue mich daher oft nicht allein aus dem Haus, denn hier in der Umgebung laufen viele Besitzer mit ihren Hunden, ohne sie an der Leine zu führen. Besteht so etwas wie eine Pflicht, dass die Hunde angeleint werden müssen, wenn ich die Besitzer darum bitte? Oder muss ich mich weiterhin in Nebenstraßen verstecken, damit der Hund nicht (unangeleint) auf mich zu kommt?

Ich komme aus Niedersachsen aber finde meine genauen Informationen, was hier gilt.

Vielen Dank schon mal.

die Leinenpflicht im Ort wird in der Regel von der Gemeinde bestimmt. Um zu erfahren, welche Bestimmungen es in Ihrem Wohnort gibt, können Sie sich an das zuständige Ordnungsamt wenden. Dieses kann Ihnen alle notwendigen Informationen diesbezüglich mitteilen. Üblicherweise besteht für öffentlichen Straßen oft ein Leinenzwang, ob es in Ihrem Ort Ausnahmen gibt, können Sie bei der Behörde erfragen.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

gestern Morgen war ich und meine zwei Freundinnen im Wald laufen, zuerst sahen wir auf einem Waldweg ein Reh in ca. 100 Meter Entfernung, welches dann aber wieder verschwand im Wald. Etwas später, ca. 10 Min. begegneten wir einer Frau mit zwei großen Hunden, nicht angeleint, wir sprachen sie darauf an die Hunde anzuleinen, da wir in die Richtung wo sie ging vor kurzem ein Reh gesehen haben. Darauf antwortete sie uns, ich muss meine Hunde nicht anleinen, die machen nichts und mein Onkel ist Jäger, da weiß ich genau dass ich die Hunde frei laufen lassen kann im Wald. Wir waren alle drei entsetzt über diese Aussage und möchten daher wissen, stimmt das wirklich . wir können uns das nicht vorstellen.

Bitte kurze Rückinfo, unser Bundesland ist Baden-Württemberg, Stadt Sinsheim 74889, Stadtteil Hoffenheim mit der gleichen PLZ. Vielen Dank für kurze Rückinfo.

mit freundlichen Grüßen

in Baden-Württemberg besteht für Hunde lediglich in der Jagdsaison eine Leinenpflicht im Wald. Zusätzlich müssen Hunde in der Nähe von Spielplätzen, Wassertretanlagen und Liege bzw. Spielwiesen im Wald an der Leine geführt werden.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Meines Wissens nach besteht in BW generell keine Leinenpflicht, egal wo. Außnahmen sind speziell gekennzeichnete Gebiete in denen die Leinenpflich ausgeschrieben ist. Badeseen oder Liegewiesen bzw. Spielplätze an denen keine spzielle Beschilderung steht die eine Leinenpflich vorschreibt gibt es auch keine.

PS: Auch wärend der Jagdsaison nicht, mich würde interessieren was Sie unter Jagdsaison verstehen?

Jagdruhe ist im März und April, jedoch nicht auf Schwarzwild, was bedeutet das das ganze Jahr Jagdsaison wäre.

es ist richtig, dass es für die einzelnen Arten verschiedene Schonzeiten und Jagdzeiten gibt. Spricht man umgangssprachlich von Jagdsaison, sind meist die Perioden im Frühjahr und Spätsommer/Herbst gemeint, da sich dort viele Jagdzeiten überschneiden.

Das Team von tierschutz.bussgeldkatalog.org

Ich habe eine Frage im zusammenhang mit Leinenpflicht und Maulkorb tragen .

Sind solche Maßnahmen generell in ein anderes Bundesland übertragbar , z.b. von NRW nach BW .

mit freundlichen grüßen

in jedem Bundesland müssen Sie sich an die dortigen Vorschriften richten.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

wir hier in Niedersachsen haben die Brut und Setzeit vom 1.April bis 15.Juli. In dieser Zeit gilt Leinenpflicht in Wald, Feld und Flur. Nun meine Frage, gibt es irgendwelche Vorschriften bezüglich der Leinenlänge?

es gibt keine pauschale Begrenzung der Leinenlänge in Niedersachsen. Dennoch muss die Leine so kurz sein, dass der Hund damit nicht wildern oder streunen kann.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

ich habe jetzt auch mal eine Frage. Bei uns in der Nachbarschaft (kleines Dorf wo viele Kinder und Katzen leben) wohnt ein Mann der seit ca einem 1/2 Jahr einen Schäferhund hat. Der Hund jagt meine beiden Katzen. Unser Nachbar geht mit ihm spazieren ohne ihn an die Leine zu nehmen. Ich habe jetzt Angst das er mal ausbügst und meine Tochter mal erwischt. Ich weiss nicht wie er auf kleine Kinder reagiert. Besteht keine Leinenpflicht für Schäferhunde? Eine Bekannte von mir Trainiert Schäferhunde vom Welpenalter an, sie meinte das diese Rasse defintiv an der Leine zu führen sind. Ich würde ihn gerne mal drauf ansprechen, aber dafür muss ich wissen ob es Pflicht ist oder nicht? Ich wohne in Nordrhein-Westfalen, Lippe-Detmold.

Ich würde mich über eine Antwort freuen, wird mir auf jedenfall weiter helfen.

Mit freundlichen Grüßen

alle Hunde sind in Nordrhein-Westfalen in foldenden Bereichen an der Leine zu führen:

– Fußgängerzonen und innerörtliche Bereiche mit Publikumsverkehr

– Parks, Garten- und Grünanlagen sowie Kinderspielplätze

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

§ 5 Halten und Mitführen von Tieren in Detmold

[von Redaktion editiert]

Am 4.12.2016 schrieb eine Fee, daß ihr Hund regelmäßig alleine spazieren geht und auch beim Spaziergang mit Frauchen oft ausbüxt.Dann frägt die Frau allen ernstes ob da eine rechtliche Grundlage besteht für eine Anzeige. Die Antwort von der Redaktion von Bussgeldkatalog.org ist echt ein WITZ! Hat die Frau überhaupt kein Verantwortungsbewußtsein? Und die Redaktion stellt das Ausbüxen und „alleine spazieren gehen “ gar nicht in Frage. Das ist eine klare Verletzung der Aufsichtspflicht! Ein Hund, auch ein braver ohne Jagdtrieb, hat nicht alleine rum zu laufen. Der kann hinscheißen wo er will, auch vor Nachbar`s Garagentor. Der kann Menschen ängstigen, Kinder und Fahrradfahrer über den Haufen rennen etc. etc. Ich bin selbst Hundebesitzer und kann so ein Verhalten nicht verstehen. Die Reaktion von den Leuten vom Bussgeldkatalog allerdings auch nicht.Wo kommen wir den da hin, wenn jeder seinen Hund alleine losziehen läßt? So ein Hund hat doch gar keine Erziehung in meinen Augen.

Hallo Claudia K.,

unsere Aufgabe besteht weder in einer verbindlichen Rechtsberatung (eine solche dürfen wir nicht erteilen) noch in der Erteilung moralischer Ratschläge. Unsere Antwort, ein Leinenzwang sei Ländersache und die Vorgehensweise ggf. mit einem Bußgeld zu bedrohen, entspricht bloßen Fakten.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Ich habe eine Frage unsere Hundedame Rhodesian Ridgeback hatt immer einen hund auf unseren Grundstück akzeptiert, auf einmal ist dieses nicht mehr so und sie hatt den hund vom Grundstück verscheucht , dabei hatt sie ihn nicht verletzt etc was leider dann zum streit mit meinen nachbarn sehr stark führte , Ich habe dann einen Zaun errichtet Schild daufgestellt usw , das problem dabei ist er trägt seinen chiwawa immer auf den Arm oder lässt ihn frei laufen .

jetzt ist es so sieht ,mein hund dieses Herrchen reagiert sie stark angespannt und bellt und knurrt.

Er lässt immer noch seinen hund bei uns in der Wohngegend ( Niedersachsen Ortschaft lutter am barenberge laufen und passt sogar manchmal meine zeiten ab nur um stunk zu machen und weil mein hund so reagiert sie aufzupuschen das sie als böser Hund dargestellt wird. Anmerkung sie verträgt sich mit allen hunden blos nicht mehr mit diesen wir haben 40 hunde in der strasse. Kann mann da irgendetwas machen das er 1. ) sein Hund mal anleint , es ist doch vorschrift in einer wohngegend und im leinenzwang der hier seit 23.03 ist oder ?? und kann mann auch etwas gegen das provozieren tun ?

ich fahre jetzt schon manchmal 30 km weit weg obwohl ich mit das letzte haus in der feldmarkt bin .

bei bestehender Leinenpflicht müssen sich Hundehalter auch an diese halten. Wenn persönliche Gespräche mit ihrem Nachbarn nicht fruchten, sollten Sie ggf. einen Rechtsanwalt konsultieren und diesen um Rat bitten, wie Sie am besten weiter vorzugehen haben.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Ich bin der Meinung, dass die Ordnungsämter bei der Anmeldung eines Hundes verpflichtet sein sollten, den Hundehaltern die jeweiligen Regelungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich an die Hand zu geben. Als ich meinen Hund angemeldet habe wurde ich zwar über die Höhe der Hundesteuer informiert, aber über die Leinen-Regelungen bekam ich nichts. Habe dann an das Ordnungsamt geschrieben und angefragt wo ich denn meinen Hund anleinen muss und wo nicht. Ich erhielt die Auskunft, dass Hunde auf allen Flächen, die der Grünanlagenverordung der Stadt unterliegen, angeleint werden müssen. Allerdings konnte mir niemand sagen, welche Flächen das genau sind. Habe mich sogar beim Gartenamt erkundigt, aber die haben nichts, was man online oder in Papierform einsehen könnte. Ich müsste dort hinfahren und könnte dann auf Anfrage irgendeinen Plan dort ansehen. Das ist doch ein Witz! Ich wohne in einer Großstadt und die Verwaltung schafft es nicht, eine Broschüre oder Liste zu diesem Thema herauszugeben. Und eine Hundewiese gibt es natürlich auch nicht. Was soll man als Hundebesitzerin, die den Bedürfnissen ihres Hundes gerecht werden möchte, da tun?

Das fände ich auch eine sehr gute Idee!

Ich hatte meinen Hund endlich wieder so weit, dass er halbwegs ruhig an anderen Hunden vorbei ging. Heute war er mit meiner Mutter unterwegs und wurde wieder Mal aus dem Nichts von einem UNANGELEINTEN Hund gepackt und geschüttelt. 5 Monate Arbeit umsonst!

Wie steht es um die Leinenpflicht in ortsnahen Gebieten? Ich wohne in Wilhelmsfeld (Baden-Württemberg), wir sind ein kleiner Luftkurort im Neckar-Odenwald-Kreis. Hier gibt es also viele Wanderwege rund um den Ort.

in Baden-Württemberg gelten keine landesweiten Bestimmungen zur Leinenpflicht. Wenden Sie sich daher an die zuständigen Behörden vor Ort.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Lebe in NRW, und heute – ich ging arg-und ahnungslos spazieren…., sah ich an unserer Kirche eine Dame im angrenzenden, begrünten Kirchengelände stehen. Dann sah ich auch ihre beiden Hunde, wild umher springen/schnüffeln usw. Da ich keine Angst vor grossen Hunden habe, ging ich weiter und wollte um die Kirche herum gehen. Als die Hunde mich sahen, liefen sie laut bellend zu mir, und einer von ihnen biss mich in die linke Kniekehle. Vor lauter Schreck schrie ich auf, denn der Biss tat schon weh. Die Dame war wie vom Erdboden verschwunden, hatte den Eindruck – sie versteckte sich. Ich rief, sie solle gefälligst ihre Hunde anleinen. Ich ging dann erstmal weiter, musste aber immer wieder pausieren weil die Bisstelle doch sehr weh tat. Die Dame traf ich dann auf der anderen Seite der Kirche wieder, mittlerweile hatte sie den „bissigen“ Hund an der Leine, doch der andere lief immer noch frei rum – und ging nun auch auf mich los. Aus den geltenden Gesetzen werd ich nicht schlau, daher hier meine umständliche Schilderung, und doch einfache Frage…..in parkähnlichen, öffentlichen Plätzen besteht doch Leinenpflicht? Oder irre ich mich?

Hallo B. Springer,

gemäß § 2 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sind Hunde zur Vermeidung von Gefahren an folgenden Orten an einer geeigneten Leine zu führen:

– Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr

– der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen

– bei öffentlichen Veranstalltungen

– in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Hallo ich habe da mal eine Frage und vllt kann mir da jemand helfen.. Ich bin mit meiner 9 Monate alten Bulldogge immer auf einer Wiese die an keine Straße grenzt unterwegs und spiele da auch Mal mit dem ball mit ihm und Leine ihn dann auch mal ab.. Aber nur wenn keine anderen Menschen oder Hunde in Sicht sind. Heute kam es dazu das ich einen Herren der selber einen hudn dabei hatte nicht rechtzeitig gesehen habe und mein Hund war ca 3 m von denen entfernt und hat keinerlei Anstalten gemacht aud sie zuzulaufen. Doch trotzdem zog der Mann ein Pfefferspray aus der Tasche und fing sofort an auf meinen Hund zuzugehen und zu sprühen und das wo ich genau daneben stand und sichtbar schwanger bin . Dieser welzte sich dann natürlich vor Schmerz auf dem Boden. Und ich war völlig überfordert und geschockt das ich ihm nicht hinterher zu bin & ich meinen kleinen da kaum alleine lassen konnte. Wenn ich ihn jetzt ausfindig machen kann weil er da öfter ist lohnt sich das seine Personalien aufzunehmen und dies anzuzeigen? Oder bekomme eher ich noch große Probleme da ich ihn so schnell nicht anleinen konnte? Danke schonmal im voraus

es lohnt sich, einen Anwalt zu kontaktieren. Mit diesem können Sie alles Wichtige besprechen.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Hallo und zwar bei uns in der Straße wohnt eine Familie die haben einen größeren Hund und der bellt und knurrt alle die vorbeilaufen an das Herrchen hält es nicht für nötig ihn an die Leine zu nehmen….er jagt meine Katze und ist auch schon in unserem Grundstück auf u sehe Hasen losgegangen….jetzt meine Frage wir wohnen in einem Stadtteil von [editiert] gibt es bei uns ein Leinengesetz?

dies können Sie bei der zuständigen Behörde in Ihrer Stadt erfragen.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Wo gilt denn hier tatsächlich Leinenpflicht, wenn in der Polizeihundeverordnung der Stadt steht:

Gefahren durch Tiere:

„Auf öffentlichen Straßen, Gehwegen sowie Grün- und Erholungsanlagen sind Hunde an der Leine zu führen.“

In der lokalen Zeitung wurde berichtet, dass die Leinenpflicht sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereicht gilt.

Da hier keine Definition wie „Innenbereich, laut Baugesetz ….“ steht. Unsere Nachbarstädte haben das eindeutig definiert. Wo also gilt die Leinenpflicht nun. Innen und Außenbereich ? Oder nur Innerorts also innerhalb bebauter bzw. angelegten Gebieten.

wenn die Verordnung von „öffentlichen Straßen“ spricht, dann sind damit sämtliche Straßen gemeint, sowohl im Innen- als auch ich Außenberreich.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Kann man einen Besitzer beim Ordnungsamt melden wenn dieser auf mehrere Aufforderungen sich weigert seinen Hund anzuleinen ? In einer Straße bei uns wohnt ein älterer Herr dessen Boxer jedes Mal aus dem Hof gerast kommt und uns und unseren kleinen Mops aufs übelste bedrängt. Er hört auf kein Rufen seines Besitzers. Haben ihn mehrfach gebeten den Hund anzuleinen oder festzuhalten bis wir vorbei sind darauf kommt jedes Mal nur ein „Nö“ oder ähnliche aggressive Kommentare.

sofern dort ein Leinenzwang herrscht, können Sie den Nachbarn beim Ordnungsamt melden.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

ich habe heute beobachtet, wie ein Mann bei uns im Park (in NRW) seinen Hund Kaninchen jagen ließ. Das passiert leider öfter auch bei anderen Besitzern. Die Kaninchen sind panisch, entsenden schreckliche Angstschreie. Ich frage mich wie hoch das Bußgeld wäre für diesen Mann? Wird nur die nicht wahrgenommene Leinenpflicht geahndet oder auch das in Kauf nehmen des Jagens? Gleichzeitig hat der Mann mich als „Schlampe“ beschimpft weil ich ihn gebeten habe den Hund anzuleinen. Gibt es dafür auch ein Bußgeld?

Kaninchen fallen fallen u.a. unter das Tierschutzgesetz. Die unrechtmäßige Tötung, Vertreibung oder das Quälen kann je nach Bundesland Bußgelder bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen. Zudem könnte ebenfalls das Jagdgesetz Anwendung finden. Ggf. können Sie das Ordnungsamt auf das ordnungswidrige Verhalten des Hundebsitzers hinweisen.

Beleidigung kann nach § 185 StGB als Straftatbestand gewertet werden und teils hohe Strafen nach sich ziehen.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Meine Husky-Schäferhündin ist 7 Monate alt und gerade in ihrer ersten Läufigkeit. Ich halte Sie immer an der Flexileine, da ungewünschter Nachwuchs nicht passieren soll. Eine Nachbarin von uns 1e Straße weiter, hat einen kleinen Mischling in einen der Häuserblocks und lässt diesen frei im nicht eingezäuntem, an der Straße liegendem Garten frei laufen ohne Aufsicht und fährt sogar in dieser Zeit weg. Ich habe jetzt das 2te mal den kleinen Kerl wieder zu der Besitzerin zurück gebracht, weil er beim 1ten mal hinterher lief und jetzt plötzlich in unserem Garten immer wieder auftaucht. Ihre Aussage dazu war, ist ja nicht ihre Schuld, wenn ich meine Hündin nicht kastrieren lasse und sie könne schließlich nicht immer hinter ihrem Hund her rennen. Jetzt kann ich meine „kleine“ nicht mal mehr im eigenen Garten rum tollen lassen, weil der kleine Kerl sehr penetrant an Akira’s Hinterteil hängt und sie das gar nicht mag. Einsicht hat die Besitzerin überhaupt keine und ist beide Male sofort aggressiv geworden. Ich meinte es nur gut, ihren Hund zurück zu bringen. Was kann ich machen? Die Polizeiwache ist nur 400 Meter weiter, aber ich weiß nicht, ob ich mich an die Polizei wenden kann in diesem Fall. Ich hoffe, mir kann man hier helfen. Liebe grüße, Sabrina

Sie können sich ggf. auch an das zuständige Ordnungsamt wenden, wenn ein Verstoß gegen eine mögliche Leinenpflicht oder aber gegen die Aufsichtspflicht gegeben ist. Die Ordnungsbeamten können ggf. auch klären, ob überhaupt ein ordnungswidriges Handeln auf Seiten der anderen Hundebesitzerin vorliegt.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Dürfen Blindenführhunde in NRW frei laufen in Parks und in der Öffentlichkeit?

in Nordrhein-Westfalen gilt eine allgemeine Leinenpflicht für alle Hunde. Dies betrifft auch öffentliche Plätze und der Öffentlichkeit zugängliche Grünalagen. Auch für Blindenhunde gilt diese Regelung, d.h. sie dürfen nicht frei laufen.

Hallo, also folgende Situation. Ich wohne mit meiner Mutter, unserem Hund und meiner Schwester in einer Wohnung in einem Haus wo mehrer Wohnungen drin sind. Gegenüber von unseren Flur wohnt eine ältere Dame die einen kleinen Hund besitzt. Unser Haus grenzt an einer Straße, an einer kleinen Wiese und an einer Bushaltestelle. Es laufen relativ viele Menschen hier lang und dieser Hund von der Nachbarin läuft ständig und überall ohne Leine herum. Wenn ich mit unserem Hund spazieren gehe läuft der uns immer hinterher und hört nicht auf die Rufe. Zudem wird der Hund meistena von den beiden Enkeln der Dame ausgeführt, die ungefähr 4 und 5 oder 6 sind. Der Hund hört nicht und läuft uns ständig nach. Auf bitten und Aufforderungen den Hund doch bitte an die Leine zu nehmen wird nicht reagiert. Was kann ich tun?

die Leinenpflicht wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Informieren Sie sich, welche Vorgaben für Ihr Bundesland gelten und ob Ihre Nachbarin eventuell eine bestehende Leinenpflicht nicht einhält. Falls dem so ist, weisen Sie sie darauf hin. Wenn nicht, sollte noch mal das Gespräch gesucht werden. Im aller äußerten Fall können Sie sich an Ihr örtliches Ordnungsamt wenden; solange der Hund jedoch nicht bissig oder allgemein gefährlich ist, muss auch keine Behörde eingeschaltet werden.

Das Team von tierschutz.bussgeldkatalog.org

Ist die rechteckige Bild-Tafel Hund an der Leine an einem Badesee (Baden-Württemberg) rechtmäßig?

Danke für Ihre Antwort

Hallo Theodor S,

die Bildtafel ist mit großer Wahrscheinlichkeit rechtmäßig, da Badeseen Aufenthaltsorte für Menschenmassen sind und in Baden-Württemberg Hunde in der Nähe von solchen Plätzen an der Leine geführt werden müssen.

Das Team von tierschutz.bussgeldkatalog.org

Ich wohne in einem mehr familienhaus und unser Hausmeister,der am anfang unseres blocks wohnt,lässt seinen hund frei und teilweise unbeaufsichtigt im garten laufen! Er jagt ständig meine katze,lauert teilweise schon ob sie rausgeht…besitzer sagt der tut nix..da bin ich mir nicht so sicher..er wollte sogar schon hinterher durch offene fenster. mitlerweile traut sie sich nicht mal mehr ans fenster wenn er draussen ist!!wirklich hören tut er auch nicht. Und dazu kommt noch,das wir direkt an der strasse wohnen mit schule gegeüber und das Grundstück nicht eingezäunt ist und theoretisch überall hin kann…rasse kenn ich nicht…grossser schwarzer hund..ist das so rechtens? Lg melli

ob der Hund einer Leinenpflicht unterliegt, kommt darauf an, von welchem Bundesland gesprochen wird und ob die betroffene Hunderasse sogar ein Listenhund ist. Bringen Sie dies in Erfahrung und suchen Sie zunächst das Gespräch zum Besitzer. Weißen Sie diesen darauf hin, dass der Hund eine Bedrohung für Ihre Katze ist. Wenn er sich uneinsichtig zeigt, können Sie immer noch das örtliche Ordnungsamt über die Sache informieren.

Das Team von tierschutz.bussgeldkatalog.org

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

unsere Nachbarn haben sich einen Schäferhund zugelegt. Unsere Gärten sind nicht voneinander getrennt, da Neubau, frisch eingezogen.

Jedenfalls läuft der Hund ohne Leine draussen rum. Darf er das? Wir haben eine Katze, die sich nicht mehr raus traut.

Ich freue mich, von Ihnen mehr zu erfahren und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

ist in der Hausordnung nicht ausdrücklich geregelt, dass der Gemeinschaftsgarten für die Hundenutzung nicht zulässig ist, ist davon auszugehen, dass auch Hunde den Garten nutzen dürfen. Bei gemeinschaftlicher Nutzung allerdings müssen immer alle Interessen berücksichtigt werden. Liegt beispielsweise eine Beeinträchtigung oder Gefährdung durch den Hund vor, ist das eine große Einschränkung für die anderen Nutzer. Im Idealfall sollte eine einvernehmliche Lösung mit dem Hundehalter gefunden werden. Sie können sich auch an ihren Vermieter beziehungsweise Wohneigentümer wenden.

Ein genereller Leinenzwang in Hausflur, Garten oder Hof kann von diesem ausgesprochen werden. Rechtliche Regelungen dazu sind von Bundesland zu Bundesland und sogar von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Hallo, ich hätte da mal eine Verständnisfrage zur Alleinpflicht in NRW. Mir kommt regelmäßig beim Spazieren am Rheindeich (Park, öffentlich zugänglich) ein umangeleinter, kleiner Hund entgegen. So weit, so entspannt für mich, solange ich nicht meine angeleinte! Schäferhündin dabei habe. Denn dann geht die Party los. Klein Fiffi ist ein größenwahnsinniges Löwenherz, das versucht, den Schäferhund zu beißen…..mit Erfolg.

Die Halter beharren darauf, das für ihre mordlüsterne Töle in NRW kein Leinenzwang herrschen würde, es sei ja kein 20/40 Hund wie mein „gefährlicher“ Schäferhund. (Die mittlerweile Angst vor dem Vieh hat)

Wie ich dieses Gesetz lese, ist da von HUNDEN, großen Hunden und böööööösen Hunden die Rede. Sind Kleine jetzt doch plötzlich keine Hunde mehr oder darf ich ihn zu den bööööösen Hunden zählen? Anzeige an die Halter wäre hilfreicher, als wenn Fiffi doch mal irgendwann über den Deich fliegt.

in Nordrhein-Westfalen gilt eine allgemeine Leinenpflicht für alle Hunde. Das heißt, auch kleine Hund müssen angeleint werden. Suchen Sie das Gespräch und weisen Sie die Halter nicht nur auf diese Regelungen, sondern auch auf das Verhalten des Tieres gegenüber anderen Hunden hin.

Das Team von tierschutz.bussgeldkatalog.org

Mein Hund macht nix! Der ist ganz friedlich! Der ist groß, ja, aber lammfromm…! Und dann latscht man durch die Welt und hat seine eigenen Hundegesetze immer bei sich um anderen Menschen zu zeigen: hallo, hier bin ich… Dorfscheriff, Botschafter des Wissens, Hundeflüsterer und Exicutive und Legislative in einer Person! MEIN HUND BRAUCHT KEINE LEINE!

Doch dann kommt da ein anderer Typ mit seinem Hund an der Leine! Oha…,des Dorfscheriffs Hund (80 Kilo) nicht blöd, greift gleich mal den schlanken, angeleinten Basenjirüden an und perforiert dessen Ohr und begräbt in unter sich!

Das ist ja nun irgendwie die Schuld des Basenjirüden…, höre ich (Besitzer des Basenjirüden) den Besitzer des angreifenden Kalbs später schwätzen! Wieder und wieder labert die Frau von ihrem ach so gutmütigen Hund… und im Augenblick des Angriffs bleibt sie stehen und überlässt ihrem Kalb alles weitere… ich ziehe meinen Hund an der Leine zu mir und würde am liebsten diesem Kalb die Leviten lesen..aber Deeskalation ist angesagt und ich gehe zwischen die Hunde und brülle dem Angreifer ein „Hau‘ ab!!“, entgegen, was ihn beeindruckt und er von meinem Hund ablässt.

Das ganze ist nun bereits das dritte mal geschehen und es nützt nichts… Ich komme solchen selbsternannten „Wichtigmenschen“ nicht bei… sie sind und bleiben unbelehrbar. Der Weg zum Ordnungsamt ist nun unvermeidbar.

Im Dorfgespräch werde ich aber der Denunziant sein, der Nörgler und was weiß ich nicht noch alles sein. Wir sind die Neuen im Dorf!

Aber egal… wer nicht fragt bleibt dumm! Ich sch***** diesen Besitzer nun an! Basta!

es ist mir folgende Situation heute im Park Aachener Weier in Köln passiert :mein zweijähriger Sohn spielte mit dem Ball mit dem Bruder. Der Hund von einer Frau ,die in der Nähe saß ,war an der Leine. Allerdings schnappt er den Ball meines Sohnes und bisst ihn durch. Ich habe die Hundebesitzerin darauf angesprochen und wurde unverschämt angegriffen ,dass mein Kind hat sollte nicht mit dem Ball spielen sondern ruhig auf der Picknicdecke sitzen bleiben sollte . Meine Frage lautet :ist der Besitzer des Hundes nicht verpflichtet Schadenersatz für den Ball zu gewährleisten ? Und welche Stelle der Stadt Köln kümmert sich um solche Angelegenheiten ?Polizei oder Ordnungsamt ?

grundsätzlich liegt in diesem Fall eine Sachbeschädigung vor. Diese können Sie ggf. bei der Polizei melden.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Hallo, aktuell stellt sich mir die Frage der Leinenpflicht auf Radwegen! Des Öfteren ist es schon vorgekommen das ein Beagle ohne Leine mit seinem Herrchen spazieren geht! Der Mann hat nicht mal eine Leine dabei! Der Hund geht jedesmal auf meinen Hund drauf, da er 50m wenn nicht sogar mehr von seinem Herrchen entfernt läuft! Ich habe meinen Hund mit Absicht an der Leine um ihn zu schützen und dann jedesmal sowas! Besagter Mann ruft noch nicht mal seinen Hund zurück!Das letzte mal hatte ich mein Baby im Kinderwagen dabei, da bin ich dann dem Besitzer über laut geworden „das er seinen Köter an die Leine machen solle“, darauf hin kamen von ihm nur Beleidigungen mir gegenüber aber null Einsicht! Er hat mir sogar gesagt ich solle zu einer anderen Uhrzeit auf dem Radweg spazieren gehen, damit sowas nicht vorkommt. An welche Stellen kann man sich wenden/beschweren, so dass Konsequenzen folgen! Da er auch sein Hund danach entweder tritt oder verbal mega anschreit!

wenden Sie sich mit einem solche Anliegen an das zuständige Ordnungsamt.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

seit neustem droht unser Bürgermeister im Dorf mit Bußgeld wenn man mit seinem Hund eine Runde durch das Dorf läuft,nebem und im Park oder etwa an einem Rosenrondell,darf er ein Bußgeld aussprechen?Leinenzwang,Hundecot wegräumen ist klar aber Gassi gehen?wo darf man und wo nicht?

Hintergrund:Wegen den vielen Cothaufen die liegen bleiben und die Gemeindemitarbeiter greifen rein beim sauber machen,möchte der Bürgermeister ein Laufverbot mit Bußgeld auferlegen,neben dem Park auf dem Grünstreifen,im Park,durch das Schulgelände und am Sportplatz vorbei.Hat jemand erfahrung und was können wir tun?

Hallo mein hund hat meine nachbarn zweimal bei Nacht ( leider war er ohne leine) angebellt in der nähe unserer haustür. Er ist auf die beiden zugesprungen und der Mann hatte nach meinem Hund auch schon geschlagen. Aber nicht gebissen nur gebellt und er kam auf Zuruf wieder.

Er drohte nun mit dem ordnungsamt. Was kann mir passieren.

das Ordnungsamt würde vermutlich prüfen, inwieweit ihr Hund als gefährlich einzustufen ist. Nehmen Sie ggf. frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch.

Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Sehr gehrte Damen und Herren,

Ein ziemlich grosser Hund an der langen Schleppleine hat mich gestern leicht erwischt. Habe es leider erst zu Hause abends gemerkt, da ich an der Stelle, wo ich dachte, der hat mich mit der Nase berührt, blutigen Kratzer hatte. Hose hat leider nichts abgekriegt, wahrscheinlich hat er mich mit dem Vorderzahn gekratzt, ohne meine sehr dicke Tarn-Hose zu beschaedigen.

Das Herrchen hat ihn nicht kurz gehalten, und auch nicht aufgepasst, was der Hund hinter ihm machte. Der Hund hat mich von hinten, dachte ich, mit der Nase beruehrt. Da die Hose ziemlich dick ist, habe ich nicht viel gespuert. Als ich umdrehte sah ich einen anderen Mann, welcher ebenfalls Hunde dabei hatte, wie er den Hund am Halsband gezogen und zurueckgehalten hat. Der Hund hat mich noch ein paar Mal angebellt und ich ging weiter.

Was soll ich machen? Ich werde heute die Stelle, wo ich die Hunde jedes Wochenende spazieren sehe, besuchen und nach Personalien des Herren und Impfpass fragen. Wenn ich aber die Person nicht treffe? Wie soll ich vorgehen? Der Hund hat mindestens 60 cm Wideristhoehe und ist fuer Passanten eine Gefahr. Da die Hose nicht beschaedigt ist und die Zaehne des Hundes mich nicht direkt beruehrt haben, ist Uebertragung der Krankheiten eher unwahrscheinlich….

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Gruessen

Hallo Zakaria L.,

Sie können den Vorfall dem Ordnungsamt melden und im Zweifel Ihren Hausarzt um Rat fragen bzgl. Krankheiten.

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    Gilt für Hunde generell Anleinpflicht?

    Auf meiner Laufstrecke kommen mir ständig Hunde ohne Leine entgegen. Ich dachte immer es gibt bei uns eine generelle Anleinpflicht. Täusche ich mich da?

    13 Antworten

    Also Leinenpflicht oder eben nicht ist Kommunen bzw. Gemeindesache. Eine generelle Leinenpflicht besteht in Deutschland nicht. Frage bei Deiner Gemeinde nach und lass Dir die entsprechende Satzung geben, oft findest Du es ja auch online.

    es gibt aber auch Bundeslämder wie z. B. Hamburg dort muss man einen Hundeführerschein machen wenn man den besteht darf man den Hund in gekennzeichneten Parks ohne Leine laufen lassen.

    Es gibt keine deutschlandweite allgemeine Leinenpflicht.

    Geregelt ist das normalerweise in der Ortssatzung. Ich will aber nicht ausschließen, daß es das eine oder andere Bundesland mit genereller Leinenpflicht gibt.

    Die Regelung der Leinenpflicht für Hunde ist - zugegebenermaßen - tatsächlich ein wahrgewordener Alptraum. Jedes Bundesland der BRD kocht sein eigenes Süppchen und Regeln, Bestimmungen und Gesetzte änder sich von Zeit zu Zeit. Es bleibt Dir nicht anderes übrig dich genau nach den Gesetzen für dein Bundesland zu Informieren. Eine gute Übersicht zum Einstieg gibts hier:

    Das habe Ich über Google gefunden. Wenn Du nach "Leinenzwang für Hunde" und deinem Bundesland suchst, solltest Du die Details finden.

    wo bei uns? Also ich muss meinen "noch" nicht anleinen. kommt vielleicht aufs Gebiet an. Mit Leine ist natürlich sicherer aber da halten sich nicht viele Halter dran.Frag doch mal in deinen Meldeamt der stadt nach wenn du dir nicht sicher bist

    Die Landeshundegesetze in jedem Bundesland anders. Zitat aus dem Landeshundegesetz NRW:

    § 2 Allgemeine Pflichten

    (1) Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

    (2) Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen

    1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
    2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
    3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
    4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

    Streng genommen trifft "zur Vermeidung von Gefahren geeignet" meiner Meinung nach ja eingentlich nur auf die echten Führleinen (bis 1.80 m) zu. Bei Kontrollen unseres Ordnungsamtes hier im Revier werden aber auch Flexileinen akzeptiert. Eine 10-Meter Schleppleine würde vermutlich nicht akzeptiert.

    Für das jeweilige Land kann man am besten Googel fragen, Land Hundegesetz Anleinpflicht

    Ja da täuschst du dich. Ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt.

    Hmm, da müsste man erst mal wissen, wo "bei uns" ist! Verrate uns wenigstens ein Bundesland, dann weiß sicher auch einer Bescheid.

    Ob Leinenpflicht besteht, kannst Du auch aus der Hundehalterverordnung Deines Bundeslandes erfahren. Außerdem können die Gemeinden zusätzliche Anleinpflichten verhängen.

    Wie sieht es in Bayern aus?

    Schade, da habe ich noch nicht gewohnt, daher kann ich dazu nix sagen. Vielleicht meldet sich noch ein Bayer!

    Nein Das gibt es nicht aber es gibt an vielen pärken schilder die anleinen verlangen!

    Das kommt darauf an wo Du läufst. Im Wald gilt keine Anleinpflicht. Der Hund muß nur im Einwirkungsbereich seines Besitzers sein.

    Stimmt leider nicht so ganz. In Brandenburg besteht im Wald eine generelle Anleinpflicht(Waldgesetz). Die Frage ist manchmal, ab wieviel Bäumen ein Wald definiert wird. Zumal dies hier meist Forste sind, also angelegte "Wälder".

    Nein es gibt keine generelle Anleine pflicht. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Das einzige was Bundeseinheitlichst geregelt ist ist das Tierschutzgesetzt. Da steht ganz klar drin das Tiere Artgerecht gehalten werden müssen. Also verstößt man gegen das Tierschutzgesetzt wenn man seinen Hund nur an der Leine führt.

    Denn kein Lumpi und kein Fiffi kann sich genügend austoben und des Lebens freuen, wenn er immer an dem elenden Strick hängen muß!

    Oder in einer Eingezäumten Hundewiese spielen muss.

    Ja, das ist regional sehr unterschiedlich. Eine Leinenzwang besteht nur für Kampfhunde. L.G.

    stimmt auch nicht in NRW kann man seinen "Kanmpfhund" von der Leinenpflicht befreien lassen.

    Soweit ich weiß, müssen Hunde ab einer gewissen Größe in NRW generell an der Leine geführt werden. Und es geht hier ja nicht um die zahlreichen Ausnamen u.s.w. sondern im einen bundeseinheitlichen Anhaltspunkt. L.G.

    also in nrw kann man seinen listenhund von der anleinpflicht befreien(reine geld macherei). ich wohne nahe einem waldgebiet wo keine anleinpflicht besteht. und ich muss schon sagen,das die ganzen jogger(natürlich nur die die sich beschweren)schon sehr nervig sind und ich mich immer frage,was die in einem gebiet joggen müssen wo klar ausgewiesen ist das hunde dort frei laufen dürfen. und NEIN,es gibt zum glück keine generelle anleinpflicht,ich zahle für meinen hund steuern und habe es (meiner meinung nach)in gebieten wo hunde das recht haben ohne leine zu laufen verdient dort friedlich mit meinem hund spazieren zu dürfen ohne von jedem dritten vollpfosten belästigt zu werden!

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    Bei uns in der Nachbarschaft läuft immer ein Mann mit seiner Bordeauxmischung spazieren.Der Hund ist zwar angeleint,aber der Hund trägt die Leine selber im Maul.Der Mann hat die Leine also nie in der Hand.Klar,der Hund ist schlau,aber ich habe manchmal Angt mit meinen Hunden an dem Hund vorbeizulaufen,da einer meiner Hunde sogar schomal von einem großen Hund gebissen worden ist.Bei uns in der Stadt herrscht auch Anleinpflicht.Gilt der Hund als angeleint,wenn er die Leine selber trägt?

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    Mit dem flachen Liegerad habe ich eine neue Aussicht. Bei den ganzen Hunden die so herumlaufen sieht man viele Details, die man auf dem Buckelrad oder zu Fuß nicht entdeckt.

    Letztens war da so ein Kompakthund, der eine dünne schwarze Leine mit einer Kugel dran hinter sich herzog. Frauchen war in der anderen Richtung, hätte also schlecht einen Fuß drauf stellen können. Also was für eine Leine ist das, warum so eine und keine andere? Wird das nicht dreckig? Wie wird der Hund kontrolliert (das interessiert mich besonders ;-)

    mir ist es jetzt schon so oft passiert, dass mir nicht an die Leine gekettete Hunde hinterher gerannt sind, als ich an ihnen mit meinem Fahrrad vorbeifuhr oder vorbeijoggte. Wenn mir so ein Hund so nah hinterherrennt dass er mich jede Sekunde beißen könnte, bekomme ich natürlich eine riesige Angst. Alle drei Hundehalter, die ich bisher darauf angesprochen habe warum sie ihre die Straßen vollscheissenden Monster nicht an die Leine nehmen, wenn sie sie nicht unter kontrolle haben zeigent sich vollkommen Verständnislos. Sie meinten nur ich soll doch einfach stehen bleiben ihren Hunde würden mir dann nicht mehr hinterherrennen (Na klar und ich lass mich dann beißen oder wie?) oder ihre Köter wären doch ganz lieb. Ich will mir das nicht mehr gefallen lassen. Herrscht in Deutschland eine Leinenpflicht? Warum rennen einem überhaupt manche unangekettete Köter hinterher? Inwieweit darf ich mich wehren wenn mich ein Hund angreift oder abschleckt?

    Danke für eure Hilfe!

    Hallo, mein Hund ist gerade frisch zu uns gekommen und ich möchte ihn gern an einen Hundeklo gewöhnen. Momentan macht er überall hin. Wir haben auch einen großen Garten zum laufen, weil an der Leine sträubt er sich! Was kann ich tun? Ich möchte ja mit ihm Gassi gehen. Er bleibt stehen und kaut auf der Leine rum. Wie bringt man ihm "komm" bei? Auch auf Leckerlies reagiert er nicht. Dies ist mein erster Hund und wenn das so weiter geht muss ich ihm eine Pampers anziehen, ganz einfach. MfG Marina

    Ich habe einen Cavalier King Charles Spaniel. Nun will ich mir eine neue Leine kaufen, aber Ich weiß nicht wie lang. Ich möchte sie mir umhängen (so schräg wie bei 'ner Umhängetasche) . Ich möchte so eine geflochtene. Meine Frage: Wie lang muss sie sein ? Danke schon mal :) LG Pia :D

    Und kommt bald eine Französische Bulldogge in unsere Familie und wir wollten schon mal ein paar Sachen holen, da es unser erster Hund sein wird. Als wir heute in der Tierhandlung bei den Leinen waren, wussten wir nicht welche Leine.

    Sie ist 5 Jahre und ziemlich stark bzw zieht.

    Was für eine wäre passend? Bitte nur ernst gemeinte Antworten, danke im voraus :-)

    Wir haben gestern eine neue Leine für unseren Hund gekauft, das ist so eine 5 Meter Leine.

    In der Verpackung war eine Schnur dabei, die ca 20 cm lang ist und an jedem Ende ist Metall Ring, besser kann ich das nicht beschreiben.

    Leider habe ich keine Ahnung für was das gut sein soll.

    Hat hier vielleicht jemand eine Ahnung für was die Schnur da dabei war?

    Mit meiner Freundin waren wir morgens mit unseren kleinen Hunden Chihuahua/Terrier/Pinscher Mix unangeleint am Ortsrand noch bei Häusern Gassi. Dann kam uns eine Frau mit einem riesigen altdeutschen Schäferhunde entgegen. Sie hat uns von weitem gesehen und unsere Hunde waren schon fast auf gleicher Höhe. Dann leinte sie ihren Hund an und blieb an Ort und Stelle stehen. Beide rührten sich nicht mehr. Ihr Hund in Lauerstellung. Unsere in spielerischer Neugier. Laufen im Abstand von ca. 2 m langsam vorbei. Meiner mit wechselndem Schwanz. Er ist alt und sehr lieb. Wurde im Tierheim für Verhaltenstests an bzw. Mit anderen Hunden herangezogen. Ich kann mich immer auf ihn verlassen! Als er dann auch mit großem Abstand an dem Schäferhund vorbei lief, machte dieser einen Satz auf ihn zu und knurrte und bellte. Sie zog ihn kurz zurück. Meiner erschrak und rannte in meine Richtung vor lauter Angst. Dann das Fatale. die Frau lädt demonstrativ die Leine ihres Hundes aus der Hand gleiten. Und der merkt das sofort und war mit drei vier Schritten bei meinem und biss ihm voll in das komplette Hinterteil. Er stürzte und bevor der Große sich nochmal auf ihn stürzen konnte, kam die Frau und nahm ihren Hund und lief davon. Wir waren total schockiert. Ich kümmerte mich sofort um meinen Hund. Ich rief ihr noch hinterher, aber sie meinte nur ich sei selber schuld. Weg war sie. Ich musste natürlich zum Tierarzt um ihn zu versorgen. Sie wohnt hier im Ort und ich werde sie bestimmt finden. Frage: soll ich Anzeige erstatten? Sie hat quasi Fahrerflucht begangen. Kann ich die hohen Kosten für den Tierarzt einfordern? Hätte ich einen ebenbürtigen Hund in dieser Größe gehabt, dann hätte sie ihren sicher nicht losgelassen. Sie hätte uns zumindest ansprechen müssen damit wir unsere Hunde auch anleinen. Schließlich war ihrer ja auch erst ohne Leine. Wer kennt sich da aus oder hat schon was ähnliches erlebt?

    Kennt jemand die genaue Definition von "angeleint"?

    Es geht darum: Wir bekommen in den nächsten Tagen einen Hund für den in NRW ein Leinenzwang gilt. Sein Vorbesitzer hat so eine ausziehbare Leine mit so einem dicken Griff, die der Hund gerne selber im Maul trägt (ist für ihn eine Belohnung). Das Ende der Leine ist dann immer noch an seinem Halsband befestigt!

    Gilt der Hund dann also als angeleint?

    Ich bräuchte mal Rat. Es geht um meinen 14-Monatigen Labrador Rüden. Wenn wir alleine sind, sprich ohne andere Hunde und vor allem in keinem neuen Gebiet, dann klappt alles wunderbar. Sei es drum ob an der Leine locker zu laufen, oder bei Fuß. sogar sitz und platz ohne Leine und das "Hier Her" klappen wunderbar.

    NUR sobald er andere Hunde sieht, ist er weg sozusagen. Er hört zu 98% dann gar nicht, er springt in die Leine rein als gäbe es kein morgen mehr (er hat ein Geschirr an) und zieht und fiepst. Bellen tut er nicht. Er würde am liebsten mit jedem Hund auf der Stelle spielen wollen, das merken wir im Wald jedes Mal wenn er ohne Leine läuft und er den anderen Hund schneller als wir gesehen hat.

    Wir wissen uns echt nicht mehr zu helfen. Stehen bleiben ist so ne Sache, wenn sich mal 30 Kilo in das Geschirr reinwerfen und man nur eine Hand frei hat, weil in der anderen die Kotbeutel sind. Straßenseite wechseln, no go, er bleibt stehen wie ein Fels den ich nicht mehr weg bekomme. Ein Lieblingsspielzeug hat er nicht, da er hier in der Wohnung bis auf einen Knochen nichts zum spielen bekommt. An der Sache das er nicht ausgepowert ist, kann es ebenfalls nicht liegen, denn es passiert egal was wir vorher gemacht haben (schwimmen, suchspiele etc.)

    Habt Ihr vielleicht noch einen Rat was wir machen könnten?! Wir haben eine Woche lang jetzt gebraucht, damit er nicht mehr an gespannter Leine geht. Eigentlich dachte ich, dass damit auch so etwas das ziehen wenn er andere Hunde sieht sich gebessert hätte, aber im Gegenteil es ist fast noch schlimme als vorher. Das gleiche passiert übrigens auch, wenn er irgendwo neu ist. Da gibt es auch kein Halten mehr für ihn. und er hört auch nicht mehr.

    Ebenfalls zieht er auch ab und an zu fremden Menschen hin und will sich streicheln lassen.

    Bitte helft mir . Ach ja solche Kommentare wie, gehe in die Hundeschule . würde ich gerne, wenn es hier eine gäbe die nicht die Hunde quält. Wir waren bereits in 4 verschiedenen gewesen und die sagen uns wir sollen ihm ein Stachelhalsband anziehen dann würde das schon gehen. Also absolutes No-Go

    Hallo, ich bekomme demnächst einen neuen Hund, da mein alter leider verstorben ist. Mein alter Hund war 32cm Schulterhöhe wog 11kg, weshalb ich ihm eine flexi Hundeleine Comfort Long M, Länge 8m, für Hunde bis 20 kg gekauft habe. Allerding haben wir sie nie benutzt, da es mit einer Biothane-Leine besser ging. Die Biothane-Leine haben wir aber bereits verschenkt.

    Mein neuer Hund ist etwa 28cm Schulterhöhe und wiegt etwa 7kg. Er ist schon ausgewachsen. Ich werde ihn erst in 2 Wochen live sehen und dann gleich mitnehmen.

    Was meint Ihr: Wird die Flexileine für den kleineren Hund zu anstrengend? Sollte ich eine für bis zu 12kg kaufen oder wieder eine Biothane-Leine?

    Welche Erfahrungen habt Ihr generell mit Flexis gemacht? Gibt ja schlimme Bilder von aufgerissenen Hunden und Menschenbeinen im Internet.

    Anleinpflicht für hunde

    Ab dem 1. April gilt wieder die Anleinpflicht fГјr Hunde

    Alle Jahre wieder: Hunde mГјssen an die Leine

    HANNOVER. Der Frühling ist da und die freie Landschaft wird zu einer immer größer anwachsenden Kinderstube. Einige Haarwildarten, wie z.B. der Hase oder das Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs, bei anderen Tierarten sind die weiblichen Tiere hochtragend. In diesem Zustand sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark einge-schränkt. Auch die am Boden brütenden Vogelarten wie z.B. Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft.

    Daher hat das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli festgelegt. Das Landwirtschaftsministerium bittet Hundebesitzer, dem Leinenzwang in diesem Zeitraum nachzukommen und ihre Hunde nur noch angeleint in der freien Landschaft zu führen. Zur freien Landschaft gehören nach § 2 des NWaldLG neben den Flächen des Waldes auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.

    Streuende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, denn im Falle einer empfindlichen Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein.

    Da viele freilebende Tiere auch Parks und Grünanlagen, in denen keine allgemeine Leinenpflicht besteht, zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen, werden Hundehalter gebeten, ihre Hunde auch in innerstädtischen Bereichen nicht frei laufen zu lassen und besonders aufmerksam zu sein. Als Ausgleich bieten zunehmend größere Kommunen ausgewiesene Flächen, die dort erfragt werden können, speziell für den freien Hundeauslauf an.

    Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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