суббота, 2 июня 2018 г.

hunde_sachkundenachweis

Sachkundenachweis..

Die Fragen zur Sachkundeprüfung -Hundeverordnung NRW- wurden im Jahr 2000 von Mitarbeitern von Veterinärämtern im Regierungsbezirk Köln entwickelt und zur allgemeinen Kenntnisnahme mit Lösungen veröffentlicht. Nach meiner eigenen Sachkundeprüfung haben unser Dobermann Ben und ich die Fragen aus Frust über die Hundeverordnung vor inzwischen fast 11 Jahren unverändert und unkommentiert interaktiv gemacht.

Bei den 109 Multiple-Choice-Fragen der Teile A, B und C sind je Frage mindestens eine, oft aber auch mehrere richtige Lösungen möglich. Bei einer richtigen Lösung erscheint das Feedback sofort. Bei mehreren Lösungen muß vor dem Feedback noch der Button -Lösung überprüfen- angeklickt werden. Bei den 6 Zuordnungsaufgaben aus A, B und C muß durch Drag and Drop mit der Maus die richtige Zuordnung hergestellt werden Bei einer Teilaufgabe müssen die passenden Begriffe aus einer Liste ausgewählt werden.

Ende 2002 wurde die Landeshundeverordnung durch das Landeshundegesetz abgelöst. Dabei wurden einige Bestimmungen und Fragen leicht abgeändert. Die Besitzer einiger gelisteter Hunderassen müssen auch jetzt die Sachkundeprüfung noch beim Amtstierarzt machen. Den Fragenkatalog zum Sachkundenachweis nach dem Landeshundegesetz §3 im PDF-Format findet man auf der Webseite der Stadt Köln. Beim Übergang zum Landeshundgesetz ergaben sich einige kleinere Veränderungen der Bestimmungen und Fragen. die ich jetzt in die interaktive Fassung übernommen habe. In der jetzt (endlich) aktualisierten Fassung kann man die Fragen sowohl einzeln als auch als Liste abrufen und so leichter mit dem Katalog in gedruckter Form vergleichen .

Die Besitzer von anderen großen Hunden können zwischen der Prüfung beim Amtstierarzt und der bei anderen zugelassenen Tierärzten wählen. Nähere Angaben dazu findet man ebenfalls auf der Website der Stadt Köln und auf den Webseiten anderer Städte und Kreise in NRW.

Für die Prüfung bei niedergelassenen Tierärzten hat die Tierärztekammer Nordrhein einen anderen, eigenen Fragenkatalog veröffentlicht.

Nach der Prüfungsordnung für die Begleithundeprüfung müssen Personen, die erstmals an dieser Prüfung teilnehmen ebenfalls einen Sachkundenachweis erbringen. Die Prüfungsteile A bis C sind den Sachkundefragen aus NRW sehr ähnlich. Damit die Begleithundeprüfung als Sachkundenachweis anerkannt werden konnte wurden damals (vor etwa 11 Jahren) viele Fragen aus dem Fragenkatalog von NRW übernommen.

Wutzen

Als Hund eine Katastrophe, als Mensch unersetzlich

Keine Angst vorm Sachkundenachweis!

Jeder, der einen Hund über 40 cm Schulterhöhe und 20 kg Körpergewicht wird irgendwann über den ominösen Sachkundenachweis stolpern. Es handelt es sich, so scheint es, um den Beweis der geistigen Reife jedes Hundebesitzers, den das Land / die Stadt verlangen muss, um sicher zu gehen, dass ein zukünftiger oder aktueller Hundehalter nicht irgendwann vergisst, dass er sich einen Labrador und keinen Chihuahua angeschafft hat. Letzterer besitzt nämlich (ebenso wie der Beagle, der Cocker und natürlich viele, viele Terrierarten) keine nennenswerte Körpersprache, muss nicht erzogen werden und (was am wichtigsten ist): Er unterliegt nicht der Leinenpflicht.

So war uns durchaus bewusst, dass wir diesen Nachweis erbringen müssen, doch die Internet-Auftritte unserer Städte und des Landes sind wenig informativ. Ihnen war zu entnehmen, dass wir die Prüfung ablegen mussten, aber darüber hinaus fanden wir kaum andere Informationen. Googelt man den Sachkundenachweis stößt man indes auf sehr viele und darunter auch einige hilfreiche Seiten, es lohnt sich demnach das Internet zu durchstöbern.

Außerdem finden sich sehr viele Fragebögen und Antwortbögen im Internet, welche für unterschiedliche Bundesländer gelten (und nicht alle Fragen sind gleich!), u.a. :

(1) Tierärztekammer Nordrhein

(2) Tierärztekammer Westfalen-Lippe

(3) Landeshundegesetz Nordrhein-Westfahlen

Im Nachhinein mussten wir leider feststellen, dass unsere damalige Hundetrainerin die Fragebögen der Tierärztekammer Westfahlen-Lippe nutzte, anstatt der Fragebögen nach dem Landeshundegesetz NRW oder der Tierärztekammer Nordrhein, welche für uns gelten würden. Ersteres gilt zumindest für Amtstierärzte, letzteres für niedergelassene Tierärzte. In vielen Büchern (so auch dem, welches wir vorgestellt hatten), wird auf die Fragen des Landeshundegesetzes zurückgegriffen. Es lohnt sich also vorher festzustellen, welche Fragebögen der jeweilige Sachkundige nutzt.

Auch die Aussage, dass ein Lernen ohne die Lösungsbögen möglich wäre (so z.B. von unserer damaligen Hundetrainerin getätigt), ist nicht richtig. Jeder Tierarzt, bei dem die Prüfung abgelegt werden kann, bietet gewöhnlich Fragen und Antworten seiner verwendeten Prüfungsbögen an (oft als .pdf online).

Schlussendlich ist die Prüfung einfach und selbst dann gut zu bestehen, wenn man die falschen Bögen als Lernvorlage nutzt (wie in unserem Falle). Ob und inwiefern der Sachkundenachweis wirklich hilfreich ist, kann angezweifelt werden, in jedem Falle ist er nicht schädlich. Schade ist es nur, dass nicht alle Hundebesitzer (auch die kleiner Hunde!) einen solchen theoretischen Nachweis ihrer Tauglichkeit erbringen müssen.

Um dann aber an den Ausweis der jeweiligen Stadt zu kommen, der dann bescheinigt, dass der sachkundenachweis abgelegt wurde, muss man sich wohl oder übel noch einmal mit dem Dschungel der örtlichen Internetauftritte auseinandersetzen. Gewöhnlich gibt es für den Sachkundenachweis ein Formular, welches der Anmeldung des Hundes ähnelt. Die Anmeldung eines großen Hundes erfolgt nämlich interessanter Weise nicht unbedingt auch durch die Anmeldung eines Hundes, sodass oftmals eine doppelte Anmeldung erfolgen muss. Zur Belohnung gibt es am Ende dann ein Plastikkärtchen o.ä., welche die erfolgte Prüfung belegt und auf Nachfrage jederzeit vorgezeigt werden muss.

Übrigens sind wir noch nie kontrolliert worden. 😉

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Hier findet ihr ab sofort immer die brandneusten Infos.

Es gibt extra für unsere Welpen-und Junghundebesitzer neue Paketpreise.

Neuer Kurs ab: dem 10.03.2018

zur Vorbereitung auf den Tough Hunter´, begeben wir uns gemeinsam in den Dreck. Übungsschwerpunkte sind Apportieren, Schleppe, gruselige Hindernisse überwinden und, und und. jeden 2. Samstag und 15:00

Sondertermine:

Neuer Termin für die

am 02. April 2018

von 10:30 Uhr bis ca. 12:30 Uhr

Rund ums Beyer Kreuz

Gemeinsam mit unseren Hunden laufen wir die 2,5 km.

am 04. März 2018 um 11:15

"Wie lernt mein Hund?" oder "Was mache ich eigentlich da?"

am 05. März 2018

Gemeinsam durch den Dreck. Für Sportskanonen.

Neuer Termin für den

vom 08. bis 10. Juni 2018

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2 Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.

Inhaltsübersicht . . .

. . . über das Vorbereitungs-Seminar zur Sachkundeprüfung nach § 11 TierSchG für gewerbliche Hundehalter wie Tierheime, Hundepensionen, Tierschutzorganisationen, etc…

Wir wollen Ihnen einen kurzen Überblick über die Lerninhalte geben, die gemäß nach §11 Tierschutzgesetz einer Erlaubnis der zuständigen Behörde bedürfen und einen Nachweis über die Sachkunde der verantwortlichen Personen erbringen müssen.

Der Vorbereitungslehrgang mit über 200 Sachkundefragen aus dem Fragenkatalog vermitteln Ihnen die notwendigen grundlegenden und speziellen Kenntnisse zu allen prüfungsrelevanten Themenbereichen gemäß § 11 TierSchG.

Alle Lerninhalte aus dem Inhaltsverzeichnis finden Sie dann auf unseren interaktiven Seiten als Vorbereitungs-Seminar zur Sachkundeprüfung auf:

Einführung

  1. Wir bieten Vorbereitungs-Seminare für die Sachkundenachweise

nach § 11 Tierschutzgesetz an!

  • Über 200 Fragen aus dem Fragekatalog zum Sachkundenachweis werden endlich beantwortet!
  • Sachkundenachweis? ABER WELCHER

    3.1. Behördliche Sachkundenachweise im Sinne der Hundegesetze

    3.2. Sachkundenachweis für private Hundehalter

    3.3. Nichtbehördliche Sachkundenachweise

    3.4. Sachkundeprüfungen der Bundestierärztekammer

    3.5. Sachkundenachweise für bestimmte Berufsgruppen

  • Fragen einreichen

    Wann benötigen Sie eine Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz?

    1. Worauf achten Sie bei der regelmäßigen Kontrolle der Hunde-Welpen?
    2. Wie muss die Wurfkiste für die Hündin beschaffen sein?
    3. Woran erkennt man, ob die Hündin Ihre Welpen allein ernähren kann?
    4. Erklären Sie den Begriff „Kolostralmilch“ und wann sollten Neugeborene sie bekommen?
    5. Über welchen Zeitraum erstreckt sich bei der Hündin die Geburt der Welpen und woran erkennen Sie das Ende?
    6. Wann sollten Hunde-Welpen frühestens abgegeben werden?
    7. Woran erkennen Sie bei der Hündin, dass die Geburt bald einsetzen wird?
    8. Was muss bezüglich der Wärmelampe über oder in der Wurfkiste von Hunden besonders beachtet werden?
    9. Welches Verhaltensmuster der Hündin den Welpen gegenüber ist aus hygienischer Sicht besonders wichtig?
    10. Auf welche angeborenen Missbildungen beim Hund müssen Sie sofort nach der Geburt achten?
    11. Wann öffnen die Hundewelpen ihre Augen?
    12. Welche Ursache kann vorliegen, wenn die Hündin ihre Welpen nicht gerne saugen lässt?
    13. Wie wird nach der Geburt der Hunde-Welpen die Nabelschnur durchtrennt?
    14. Was eignet sich für Hunde-Welpen als Muttermilchersatz?
    15. Was ist zu tun, wenn die Hündin so viele Welpen hat, dass die Milch nicht für alle Welpen ausreicht?
    16. Woran erkennt man die Trächtigkeit bei der Hündin und wie lange dauert sie?
    17. Sollten die zuerst geborenen Hunde-Welpen bereits während des weiteren Geburtsvorganges saugen?
    18. Was geschieht nach der Geburt von Hunde-Welpen mit der Nachgeburt?
    19. Welche Geburtsstörungen kommen bei Hunden vor?
    20. Der letzte Hunde-Welpe eines Wurfes soll erst im Alter von 16 Wochen abgeholt werden, alle anderen Wurfgeschwister sind schon abgegeben worden. Worauf achten Sie?
    21. Kann bei Hündinnen die Nachgeburt zurückbleiben?
    22. Die Hündin ist fehlgedeckt worden. Was kann man tun?
    23. Wie kann der Welpe bereits beim Züchter erlernen, stubenrein zu werden?
    24. Können Hundewelpen sofort nach der Geburt hören?
    25. Kann es vorkommen, dass Hündinnen verwerfen?
    26. In welchen Zeitabständen erfolgt bei Hundewelpen die Fütterung mit Ersatzmilch?
    1. Wann ist eine läufige Hündin empfängnisbereit?
    2. Wie hoch ist die normale Körpertemperatur des Hundes?
    3. Wie lange dauert die Läufigkeit bei der Hündin durchschnittlich?
    4. Wann befindet sich ein Hunde-Welpe in der Prägungsphase und was versteht man darunter?
    5. Wann beginnt und endet die Sozialisierungsphase des Hundes und was versteht man darunter?
    6. Wenn ist bei Hunden das Bedürfnis nach Sozialkontakten am höchsten?
    7. Was ist bei der Aufzucht von Hunde-Welpen im Hinblick auf die Wesensentwicklung wichtig?
    8. In welchem Alter findet beim Hund der Wechsel der Eckzähne statt?
    9. Wie viele Zehen hat ein Hund vorne bzw. hinten?
    10. Wann beginnt bei Hunden die Geschlechts- bzw. Zuchtreife?
    11. Was ist bei der Erziehung eines Hundes als Rudeltier besonders wichtig?
    12. Erklären Sie den Begriff „Vorbeißer“ und „Überbeißer“ anhand von Beispielen.
    13. Welches Sozialverhalten zeigt der Wolf, der Vorfahre des Haushundes?
    14. Was beeinflusst das Verhalten eines Hundes?
    15. Was ist das wichtigste Element bei der Erziehung und Ausbildung von Hunden?
    16. Welche Sinne sind beim Hund besonders ausgeprägt? Welcher Sinn ist bei Welpen von Geburt an ausgebildet?
    17. Erklären Sie „Scheinträchtigkeit“ bei der Hündin und was können Sie dagegen tun?
    18. Kann es bei Hunde-Zwergrassen in Zusammenhang mit dem Zahnwechsel zu Problemen kommen?
    19. In welche Zyklusphasen wird die Läufigkeit bei der Hündin unterteilt?
    20. Erklären Sie die Vorgänge der einzelnen Zyklusphasen bei der Hündin. Wie lange dauern sie?
    21. Nennen Sie die wichtigsten Unterscheidungskriterien der verschiedenen Hunderassen?
    22. Welche Tierart kann als Vorfahre des Haushundes angesehen werden?
    23. Wie viele Hunderassen gibt es?
    24. Gibt es noch Gemeinsamkeiten im Hinblick auf Verhaltensformen zwischen Wolf und Haushund?
    25. Wie sieht die natürliche Gebissform des Hundes aus?
    26. Welches Merkmal hat den Säugetieren den Namen gegeben?
    1. Woran erkennt man den optimalen Ernährungszustand eines Hundes?
    2. Wie groß ist der tägliche Wasserbedarf eines Hundes?
    3. Was für Folgen kann es für den Hund haben, wenn Knochen an ihn verfüttert werden?
    4. Welcher Zusammenhang besteht zwischen Vitamin D und Sonnenlicht?
    5. Wie lagern Sie Futtermittel richtig?
    6. Wie lagern Sie Vitaminpräparate richtig?
    7. Kann man bei der Gabe von Vitaminpräparaten zu viel des Guten tun?
    8. Welcher Zusammenhang besteht zwischen Vitamin D und Sonnenlicht?
    9. Was ist bei der Fütterung eines erwachsenen Hundes zu beachten?
    10. Nennen Sie geeignete Futtergrundlagen für den Hund.
    11. Wie oft sollten Hunde gefüttert werden, bezogen auf die verschiedenen Altersstufen?
    12. Woraus besteht die Zufütterung bei Hunde-Welpen?
    13. Ab welchem Zeitpunkt sollte bei Hundewelpen mit der Zufütterung begonnen werden?
    14. Was ist bei der Fütterung eines alten Hundes zu beachten?
    15. Was ist bei der Fütterung eines Junghundes (vom Absetzen bis zu etwa einem Jahr) zu beachten?
    16. Wie gewährleisten Sie eine bedarfsgerechte Fütterung bei Hunden?
    17. Was eignet sich als wertvoller Eiweißträger in der Ration?
    18. Ist es ein Fehler, Hunde nur mit Fleisch zu füttern?
    19. Was muss bei der Fütterung selbst gemischter Futter-Rationen an Hunde beachtet werden?
    20. In welchen Futtermitteln kommt Vitamin A vor?
    21. Warum fressen Hunde Gras?
    22. Brauchen Hunde unbedingt abwechslungsreiches Futter?
    23. Woran erkennt man, dass die Futtermenge bei einem erwachsenen Hund ausreichend ist?
    24. Wie lange dauert die Darmpassage beim Hund?
    25. Was eignet sich für die Deckung des Kohlenhydratanteils in der Futter-Ration für den Hund?
    26. Was ist bei der Fütterung sehr großer Hunde zu beachten?
    27. Wie oft sollten erwachsene Hunde einen Fasttag einlegen?
    28. Was sagt die Länge des Dickdarms über die Ernährung eines Säugetieres aus?
    29. Welche Futtermittel haben einen hohen Rohfaseranteil?
    30. Woran erkennt man gutes Heu?
    31. Wie behandelt man Grünpflanzen vor dem Verfüttern?
    32. Welche Vorteile und welche Nachteile haben Fertigfutterpellets?
    33. Wie verdauen pflanzenfressende Säugetiere Zellusose?

    Haltung und allgemeine Hygiene

    1. Was muss einem Hund bei einer ausschließlichen Haltung im Freien außer einer Schutzhütte noch zur Verfügung stehen?
    2. Gibt es neben dem Tierschutzgesetz noch andere „Vorschriften“ über die Haltung von Hunden?
    3. Wonach wird die Bodenfläche des Hunde-Zwingers bemessen?
    4. Dürfen Hunde in Anbindehaltung gehalten werden?
    5. Wie sind Hunde – ganz allgemein – zu halten?
    6. Was ist bei der Auswahl sämtlicher Baumaterialien für den Hundebereich zu beachten?
    7. Nennen Sie die Anforderungen an eine Anbindehaltung nach der Tierschutz-Hundeverordnung.
    8. Nennen Sie Gründe, in welchen Fällen die Anbindehaltung generell verboten ist.
    9. Ist die Gruppenhaltung von Hunden anzustreben und was ist dabei zu beachten?
    10. Bei welchen arttypischen, normalen Verhaltensweisen kann der Hund Aggressionsverhalten zeigen?
    11. Warum ist oftmals der Erziehungserfolg nicht dauerhaft, wenn der Hund von einer rudelfremden Person erzogen wird?
    12. Welche Papiere erhält der Käufer eines Hunde-Welpen?
    13. Welche Empfehlungen geben Sie dem künftigen Hundehalter?
    14. Was beachten Sie beim Verkauf eines Hundewelpen?
    15. Nennen Sie ein Beispiel, wie die Zwingerfläche vergrößert werden muss, wenn ein zweiter Hund mit einer bestimmten Größe zusätzlich in demselben Zwinger gehalten wird.
    16. Akzeptiert der Hund den Menschen automatisch immer als den Ranghöheren?
    17. Muss bei der Leistungserziehung positiv auf den Hund eingewirkt werden, damit er bestimmte Verhaltensweisen und Leistungen erbringt?
    18. Ist Zwang für die Erziehung / Ausbildung des Hundes notwendig?
    19. Was versteht man unter dem Rein-Raus-Prinzip?
    20. Wie alt sollten Kinder mindestens sein, um (mit Hilfe der Eltern) Tiere zu halten?
    21. Wann sollte eine Tierhaltungseinrichtung desinfiziert werden?
    22. Was versteht man unter Quarantäne?
    23. Dürfen Sie ein krankheitsverdächtiges Tier zusammen mit den Neuzugängen im Quarantäneraum unterbringen?
    24. Welche Anforderungen sind an einen Quarantäneraum zu stellen?
    25. In welcher Reihenfolge werden die Tiere in Quarantäneraum und Verkaufsanlage versorgt?
    26. Worauf achten Sie bei Tieren, die sich in Quarantäne befinden?
    27. Soll man Tiere in Quarantäne vorbeugend gegen Parasiten behandeln?
    28. Wie hält man Tiere unter Quarantänebedingungen?
    29. Welche Arbeitsschritte gehören zur „Reinigung“ einer Tierhaltungseinrichtung?
    30. Wie sollte eine Tierhaltungseinrichtung im Zoogeschäft richtig beschriftet werden?
    31. Welche Arbeitsschritte gehören zur „Desinfektion“ einer Tierhaltungseinrichtung?
    32. Soll man Tiere in Quarantäne vorbeugend mit Antibiotika behandeln?

    Krankheiten

    1. Warum ist die regelmäßige Tollwutimpfung bei Hunden wichtig?
    2. Was ist bei einer Magendrehung beim Hund zu veranlassen?
    3. Bei einem oder mehreren Hunde-Welpen tränt ständig ein Auge. Was kann außer einer Entzündung oder einem Fremdkörper die Ursache sein?
    4. Woran erkennen Sie, dass Ihre Hündin an Gebärmuttervereiterung (Pyometra) leidet?
    5. Erklären Sie den Begriff „Staupe“ beim Hund?
    6. An welcher Infektionskrankheit kann ein gesamter Wurf von Hundewelpen innerhalb kürzester Zeit verenden?
    7. Was bedeutet bei Hunden „HD-frei“?
    8. Wie können Sie Ihre Hunde vor Staupe und Parvovirose schützen?
    9. Was kann vorliegen, wenn der Hund mit dem Alter auf dem Boden rutscht, sog. „Schlittenfahren“?
    10. Nennen Sie typische Symptome der Tollwut?
    11. Was tun Sie, wenn bei Hunden Tollwutverdacht besteht?
    12. Was wissen Sie über Zwingerhusten bei Hunden?
    13. Müssen beim Hund die Krallen geschnitten werden?
    14. Welche Krankheiten können durch Verfüttern von rohem Schweinfleisch auf den Hund übertragen werden?
    15. Nennen Sie die Hauptsymptome der Leptospirose (Stuttgarter Hundeseuche); wie steckt sich ein Hund an?
    16. Wie lange kann der Hodenabstieg beim Rüden dauern?
    17. Was verstehen Sie bei Hunden unter „offener Fontanelle“ und in welchem Körperbereich kommt sie vor?
    18. Woran erkranken ältere Hündinnen häufig?
    19. Was verstehen Sie unter „Räude“ und welche Räudeerkrankung ist für die Hundezucht bzw. Hundehaltung das größte Problem?
    20. Nennen Sie Arten von Krankheitserregern, die beim Hund Hauterkrankungen verursachen.
    21. Woran erkennen Sie, dass ein Hund an Demodikose leidet?
    22. Nennen Sie beim Hund die Hauptsymptome der Staupe.
    23. Woran erkennt man eine Magendrehung beim Hund?
    24. Kann einem Hund mit Entropium (angeborene Lidrandeinstülpung) geholfen werden?
    25. Gegen welche Krankheiten bei Hunden sind wann und wie oft Impfungen durchzuführen?
    26. Wie bewerten Sie einsetzendes Muskelzittern bei der Hündin ca. 2 bis 3 Wochen nach der Geburt?
    27. Wann und in welchen Zeitabständen sind Hundewelpen zu entwurmen? Nennen Sie Gründe dafür.
    28. Wann soll man einen Hund ein Bandwurmpräparat verabreichen?
    29. Wie oft sollen erwachsene Hunde entwurmt werden?
    30. Welche Krankheitserscheinungen treten bei unzureichender Entwurmung bei Hunden auf?
    31. Woran erkennt man Gehörgangsentzündungen beim Hund?
    32. Woran erkennen Sie Parvovirose („Katzensäuche“) bei Hundewelpen?
    33. Was versteht man unter Parasiten?
    34. Was wissen Sie über Borreliose, z. B. beim Hund?
    35. Was ist bei starkem Mundgeruch des Hundes zu tun?
    36. Nennen Sie die Hauptsymptome der Hepatitis contagiosa canis (ansteckende Leberentzündung).
    37. Können Hunde an Wundstarrkrampf (Tetanus) erkranken?
    38. Wie äußert sich Flohbefall beim Hund und woran ist dabei zu denken?
    39. Was ist bei Hunden bei der Flohbehandlung zu beachten?
    40. Was versteht man unter einem Kryptorchiden?
    41. Wie gehen Sie vor, wenn Sie feststellen, dass ein Tier von einem anderen verletz wurde?
    42. Bei welchen Symptomen liegt der Verdacht auf Hautpilze nahe?
    43. Wie kann man seinen Tierbestand vor Krankheiten schützen?

    Praktische Aufgaben

    1. Welche Maßregeln können Sie treffen, um die Atmung bei lebensschwachen Hundewelpen anzuregen?
    2. Wie entnehmen Sie eine Kotprobe und machen Sie versandfertig für die Untersuchung?
    3. Wie senden Sie ein verendetes Tier zur Untersuchung ein?
    4. Führen Sie eine Geschlechtsbestimmung bei Hundewelpen durch?
    5. Wie ermitteln Sie das Körpergewicht eines Tieres, das Probleme beim Wiegen macht?

    Rechtsvorschriften

    1. Dürfen Sie die sog. Afterkrallen bei Hundewelpen selber entfernen?
    2. In welchem Alter darf man einen Hundewelpen vom Muttertier trennen?
    3. Für wie viele Zuchthunde und ihre Welpen benötigt ein gewerbemäßiger Hundezüchter eine Betreuungsperson?
    4. Werden an die Betreuungsperson in einer gewerbsmäßigen Hundezucht besondere Anforderungen gestellt?
    5. Welche Anforderungen gelten für die Schutzhütte eines Hundes, der im Freien gehalten wird?
    6. Welche Zwingerfläche benötigt ein Bernhardiner mit einer Widerristhöhe von 67 cm?
    7. Welche Zwingerfläche benötigt ein Rehpinscher?
    8. Wie sieht eine korrekte Anbindhaltung für Hunde aus?
    9. Ist das Kupieren der Ohren und/oder der Rute bei Hunden erlaubt?
    10. Nennen Sie die in § 2 des Tierschutzgesetztes festgelegten Pflichten eines Tierhalters gegenüber seinem Tier.
    11. Unter welchen Voraussetzungen darf ein Tier getötet werden?
    12. § 1 des Tierschutzgesetzes verpflichtet jeden, Tieren ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Welche Tiere umfasst dieser Schutz?
    13. Mit welchen Folgen muss jemand rechnen, der einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt?
    14. Darf jeder ein Wirbeltier töten?
    15. In menschlicher Obhut werden die Bewegungsmöglichkeiten eines Tieres meist eingeschränkt. Ist dies nach dem Tierschutzgesetz zulässig?
    16. Welche Überlegungen sind vor dem Kauf eines Tieres zwingend erforderlich?
    17. Sie entdecken beim Händler ein Ihnen unbekanntes Tier. Könne Sie es bedenkenlos erwerben?
    18. Ein Tier ist unheilbar krank oder altersschwach. Wie verhalten Sie sich?
    19. An Jugendliche welchen Alters dürfen Tiere ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten abgegeben werden?
    20. Welche Behörde ist in Bayern für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zuständig?
    21. Wie beurteilen Sie die Mitnahme von Hunden in ein Zoogeschäft?
    22. Darf man einen Hund im Zwinger halten ohne ihm Auslauf zu gewähren?
    23. Gibt es Rechtsvorschriften für die Haltung von Hunden?
    24. Was ist bei der Einzelhaltung von Hunden zu beachten?
    25. Darf man einen Hund in einem Kellerraum halten, in den kein Tageslicht einfällt?
    26. Wie muss die Umzäunung eines Hundezwingers aussehen?
    27. Ein Hund ist in einem Zwinger untergebracht, der auf allen 4 Seiten mit einer Mauer umgeben ist. Ist diese Einzäunung zulässig?
    28. Darf man einen Hund im Zwinger anbinden?
    29. Darf ein Hund an einem Würgehalsband angebunden werden?
    30. Ab welchem Alter darf man einen Hund angebunden halten?
    31. Einen Jagdhund, der jagdlich geführt werden soll, soll die Rute kopiert werden. Ist dies zulässig.
    32. Darf eine trächtige Hündin im letzten Drittel der Trächtigkeit angebunden gehalten werden?
    33. Inwieweit ist es erlaubt, einem Tier Leistungen abzuverlangen?
    34. Sie haben eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zum Handel mit Wirbeltieren der 5 Klassen(=Amphibien, Vögel, Säugetiere, Reptilien, Fische, Süßwasser). Sie möchten jetzt zusätzlich zu den von Ihnen bereits gehandelten Tieren noch eine weitere der vorgenannten Klassen in Ihr Sortiment aufnehmen. Gild Ihre bisherige Erlaubnis auch für die zusätzliche Tierklasse?
    35. Ein Baumarkt, der ausschließlich Zubehör und Futter verkauft, möchte eine große Schauvoliere zu Werbezwecken (kein Tierverkauf) errichten. Braucht er eine Erlaubnis nach § 11?
    36. Sie wollen eine Tierbörse organisieren. Was müssen Sie bedenken?
    37. Ein 10-jähriger Junge möchte eine Vogelspinne erwerben. Dürfen Sie sie ihm verkaufen?
    38. Dürfen Sie einem Kunden ein krankes Tier verkaufen, wenn er es gesund pflegen will?
    39. Ein Kunde erwirbt ein Tier, dass an eine bestimmte Nahrung gewöhnt ist, die der Kunde aber nicht anbieten möchte. Darf er eine Zwangsfütterung zwecks einer Futterumstellung vornehmen?
    40. Sie haben Ihr Sortiment um eine weitere Tier-Klasse erweitert. Ist es ausreichend, dies der Behörde nachträglich zu melden?
    41. Was ist zu beachten, wenn ein Hund im Auto zurückgelassen werden soll?
    42. Dürfen Hunde mit kupierten Ohren in Deutschland auf der Hundeausstellung gezeigt werden?
    43. Bei welchen Hunderassen geht der Gesetzgeber in Bayern stets von der Eigenschaft als Kampfhund aus?
    1. Tierschutzgesetz § 11
    2. Tierschutzgesetz (TierSchG) komplett
    3. Tierschutz – Hundeverordnung
    4. Hygieneplan – Beispiel Deutscher Tierschutzbund
    5. Tierschutzzuständigkeitsverordnung (TierSchZV)
    6. Wesenstest

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    Hundehalterprüfung Niedersachsen

    Benötigen Hundehalter in Niedersachsen einen Sachkundenachweis?

    Ja. Gemäß § 3 NHundG ist nach dem 1. Juli 2013 ein Sachkundenachweis für Erst- Hundehalterinnen und -halter erforderlich. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Vorbereitende Kurse sind nicht verpflichtend und können auf freiwilliger Basis absolviert werden. Es steht jeder Hundehalterin und jedem Hundehalter frei, sich ohne Vorbereitungskurs zur jeweiligen Sachkundeprüfung anzumelden. Jede/r Hundehalterin/-halter muss die Sachkundeprüfung nur einmalig erfolgreich ablegen.

    Gibt es Personen, die keinen Sachkundenachweis benötigen?

    Ja, denn die nach § 3 Absatz 1 Satz 1 NHundG erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung oder ununterbrochen einen Hund gehalten oder für eine juristische Person betreut hat, Tierärztin oder Tierarzt oder Inhaberin oder Inhaber einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 der Bundes-Tierärzteordnung zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs ist, Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnimmt oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt hat, eine sonstige Prüfung bestanden hat, die vom Fachministerium als den Prüfungen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 gleichwertig anerkannt worden ist, eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 oder 2 b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) zum Halten von Hunden in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung für die dort gehaltenen Hunde oder zur Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte zur Unterhaltung einer Einrichtung hierfür besitzt, für die Betreuung eines von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder fremder Streitkräfte gehaltenen Diensthundes verantwortlich ist, oder einen Blindenführhund oder einen Behindertenbegleithund hält.

    Kann ich eine Hundeschule besuchen, die keinen anerkannten Prüfer hat?

    Ja. Jede Hundeschule kann weiterhin Kurse zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten bzw. zur Vorbereitung auf eine Sachkundeprüfung anbieten. Eine Prüfung zur Erlangung des Sachkundenachweises entsprechend NHundG kann nur von einem anerkannten Prüfer abgenommen werden. Dieser kann beispielsweise von der Hundeschule zum Zweck der Sachkundeprüfung eingeladen werden.

    Muss ich eine Sachkundeprüfung ablegen, wenn ich bereits mehrere Jahre einen Hund gehalten habe?

    Die erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen und ohne Beanstandung einen Hund gehalten hat.

    Müssen alle Familienmitglieder einen Sachkundenachweis ablegen?

    Nein. Nur die Halterin/der Halter muss seine Sachkunde nachweisen können. Die Halterin/der Halter trägt auch für Familienmitglieder und Dritte, die z.B. mit dem Hund spazieren gehen, die Verantwortung. Die Halterin/der Halter muss prüfen, ob sie/er es verantworten kann, einer anderen Person den Hund zu überlassen. Ein Hund kann von mehreren Haltern gehalten werden. Sofern Familienangehörige, die keine Halter sind (z.B. Kinder) den Haushalt verlassen (oder verlassen haben) und eine Hundehaltung aufnehmen (oder nach Juli 2011 aufgenommen haben), müssen diese Personen als Neuhundehalterinnen und -halter im Besitz eines Sachkundenachweises sein.

    Sind neben dem Niedersächsischen Sachkundenachweis weitere Prüfungen anerkannt?

    Den amtlich anerkannten Prüferinnen und Prüfern steht seit dem 1.7.2013 die Prüfung, die den Anforderungen des § 3 Abs. 2 NHundG entspricht, zur Verfügung. In § 3 Abs. 6 Nr. 4 NHundG ist geregelt, dass die erforderliche Sachkunde auch besitzt, wer nachweislich eine sonstige Prüfung bestanden hat, die vom Fachministerium als gleichwertig anerkannt worden ist.

    Der „Hundeführerschein nach IBH e.V.-Richtlinien mit Sachkundenachweis", bestehend aus „Sachkundenachweis nach IBH-Richtlinien" in Verbindung mit „Praktische Prüfung zum Hundeführerschein nach IBH-Richtlinien" nach der „Prüfungsordnung Hundeführerschein sowie Sachkundenachweis nach IBH e.V. Richtlinien", Stand 01.2014.

    Sind Tierärztinnen und Tierärzte, die nach § 13 NHundG berechtigt sind einen, Wesenstest durchzuführen, gleichzeitig berechtigt, die Prüfung zum Niedersächsischen Sachkundenachweis abzunehmen?

    Die Qualifikation, einen Wesentest abzunehmen berechtigt nicht automatisch zum Prüfen der Niedersächsischen Sachkunde für Hundehalterinnen und Hundehalter. Qualifiziert sind gem. § 3 NHundG Fachtierärztinnen und Tierärzte für Tierverhalten, Fachtierärztinnen und Tierärzte für Tierschutzkunde und Tierärztinnen/-e mit Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie. Die genannten Personen benötigen dann die Anerkennung der zuständigen Behörde. Sofern eine Tierärztin/ ein Tierarzt aus dieser Personengruppe zudem berechtigt ist, den Wesenstest zu prüfen, benötigt sie/er zusätzlich eine Anerkennung durch die Fachbehörde (Landkreis/kreisfreie Stadt).

    Was ist die Niedersächsische Sachkundeprüfung?

    Der Anforderungsrahmen für eine einheitliche theoretische und praktische Sachkundeprüfung wurde von einer Facharbeitsgruppe (AG) erarbeitet. Hundehalterinnen und -halter werden ab Juli 2013 die Möglichkeit haben, den theoretischen Test online oder in Papierform zu absolvieren.

    Von der o.a. AG wurden zur Verfügung gestellte Fragenkataloge insbesondere des VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen), des BVZ (Berufsverband zertifizierter Hundetrainer e.V.), des BHV (Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen) sowie zum D.O.Q.-Test 2.0 (Dog-Owners-Qualification-Test 2.0) zu einem gemeinsamen Fragenpool zusammengefügt. Dieser überarbeitete Katalog mit mehreren hundert Fragen bildet die Grundlage des theoretischen Sachkundenachweises.

    Die praktische Prüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Sie muss nicht mit dem eigenen Hund abgelegt werden. Der Schwerpunkt der niedersächsischen Prüfung liegt nicht auf der Überprüfung des Ausbildungsstandes des Hundes oder auf der Bewertung des Hund-Haltergespannes, sondern auf der Überprüfung der Sachkunde der Halterin/des Halters. Sofern die Hundehalterin/der Hundehalter einmal erfolgreich eine praktische Prüfung abgelegt hat, muss sie/er diese Prüfung nicht bei Anschaffung eines weiteren Hundes wiederholen. Im Falle des Haltens eines als gefährlich eingestuften Hundes muss mit diesem Hund die praktische Sachkundeprüfung erneut abgelegt werden. Die zu prüfenden Situationen und die Bewertung der Prüfung werden rechtzeitig zum Inkrafttreten der Verpflichtung im Juli 2013 bekannt gegeben.

    Wer darf Sachkundeprüfungen abnehmen?

    Sachkundeprüfungen dürfen nur von anerkannten Prüferinnen und Prüfern abgenommen werden. Von der zuständigen Behörde anerkannte Prüfer/-innen werden dem Fachministerium gemeldet und dort gelistet. Ab Juli 2013 wird vom Fachministerium – unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben - eine fortlaufend geführte Liste der anerkannten Prüfer geführt. Auskunft über die erfolgte Anerkennung kann derzeit z.B. ihre Hundeschule oder die zuständige Behörde (Veterinäramt oder Ordnungsamt des Landkreises/der kreisfreien Stadt) geben.

    Wie kann ich meine Sachkunde nachweisen?

    Der Sachkundenachweis muss nicht von der Halterin/ dem Halter beim Führen des Hundes mitgeführt werden.

    Ab dem 1. Juli 2013 werden den anerkannten Prüfern Muster für eine Bescheinigung der Hundehaltersachkunde zur Verfügung gestellt.

    Personen, die keinen Sachkundenachweis benötigen müssen ihre Sachkunde durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B. Steuerbescheinigung, Tierärzteausweis etc.) nachweisen können.

    Für Hundehalterinnen und -halter, die vor dem 1. Juli 2013 einen Sachkundenachweis erbringen wollen/müssen gilt: Eine Urkunde/Bescheinigung über eine Sachkundeprüfung, die bei einem derzeit in Niedersachsen anerkannten Prüfer erfolgreich abgelegt wurde, gilt ebenfalls als Nachweis.

    Wie kann ich mich als qualifizierter Prüfer anerkennen lassen?

    Das Zertifikat der Niedersächsischen Tierärztekammer ist mit dem Antrag auf Anerkennung gem. § 3 Abs. 3 Satz 2 der Fachbehörde (Landkreis/kreisfreie Stadt) vorzulegen. Das Zertifikat gilt als Nachweis der für die Abnahme der Prüfungen erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten gem. § 3 Abs. 3 Satz 2. Auch die gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 NHundG ebenfalls als qualifiziert geltenden vorgenannten Personen benötigen eine Anerkennung durch die für den Wohnsitz des Antragstellers zuständige Fachbehörde. Eine Anerkennung von Stellen ist nur in Verbindung mit einer qualifizierten Person möglich.

    Wie kann ich Prüfer werden?

    Personen, welche die Sachkundeprüfung abnehmen wollen, müssen die nach § 3 Abs. 3 Satz 2 NHundG erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.

    Mobile Prüfungen

    Kann eine Prüfung auch auf dem Tablet oder Smartphone des Prüflings stattfinden?

    Sie haben die Möglichkeit, dass die Prüflinge die Prüfung auf ihren mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet) durchführen können. Dazu müssen Sie einen Prüfling plus Prüfung anlegen. Wichtig, bitte nicht die schriftliche Prüfung auswählen. Nun haben Sie die Auswahl "Prüfung auf diesem Gerät durchführen" und die neue Möglichkeit "die Prüfung auf einem anderen Gerät durchführen". Hier können Sie nun den Code für den Prüfling abrufen, damit dieser die Prüfung auf seinem mobilen Endgerät durchführen kann. Der Prüfling muss dann auf seinem Endgerät die Website aufrufen und den Code, den Sie angezeigt bekommen, eingeben.

    Welche Browser werden unterstützt?

    Aktuelle Versionen von Mozilla Firefox, Google Chrome, Safari und Opera. Microsoft Internet Explorer ab Version 10.

    Alles für Deine erfolgreiche Hundeerziehung

    Seit dem Jahr 2003 müssen einige Hundehalter in NRW einen Befähigungsnachweis für das Führen ihres Hundes nachweisen können.

    • Wer muss diesen „Sachkundenachweis Hund NRW“ – Test ablegen und wo?
    • Was beinhaltet dieser Test und wie kann man sich darauf vorbereiten?
    • Zu welchem Zweck wurde dieser Test eingeführt?

    Jeder der einen Hund ab 40 cm Widerristhöhe oder > 20kg Körpergewicht hält, muss im Land NRW nachweisen können, dass er imstande ist, mit dem Hund umzugehen und über ein grundlegendes Wissen über Hundehaltung und Hundeverhaltensweisen hat.

    Dieses Wissen und die Fähigkeit einen Hund zu halten muss der jeweiligen Stadt, in der man mit seinem Hund lebt schriftlich Bescheinigt werden. Dazu dient der : Sachkundenachweis für Hunde in NRW.

    Diese Verordnung ist im Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LhundG NRW) festgelegt.

    Gibt es Ausnahmen?

    Im Prinzip muss jeder der einen „großen“ Hund besitzt der Stadt bestätigen, dass er imstande ist, diesen zu halten. Allerdings kommen einige um das ablegen der Sachkunde-Prüfung herum: Alle die seit mehr als drei Jahren (vor in Kraft treten des Gesetzes) einen oder mehrere „große“ Hunde halten und bisher nicht negativ bei dem Ordnungsamt oder Tierschutz aufgefallen sind. Dies muss bei der Behörde schriftlich versichert werden.

    Wo kann man den Sachkundenachweis Hund NRW – Test ablegen?

    Den Sachkundenachweis Hund NRW kann man bei einem autorisierten Tierarzt ablegen. Dieser stellt in einem persönlichen Gespräch und anhand eines schriftlichen Tests fest, ob der Hundebesitzer die entsprechende Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt einen Hund zu führen.

    Die Fragen mit den entsprechenden Antworten wurden vom Land NRW veröffentlicht, so dass man sich gut auf diesen Test vorbereiten kann.

    Dieser Test wird später vom Tierarzt auch als Gesprächsgrundlage für die weitere Ermittlung des Kenntnisstandes des Hundebesitzers gebraucht. Auf eventuelle falsche Antworten wird noch einmal speziell eingegangen und vom Arzt erklärt. Sollte der Tierarzt den Hundebesitzer für nicht fähig halten, ist er verpflichtet, die Ausstellung des Sachkundenachweises abzulehnen.

    Hier finden Sie den offiziellen Fragebogen + Lösungen für den Sachkundenachweis Hund NRW:

    Hunde sachkundenachweis

    Sachkundenachweis für Hundehalter: Die Regelungen je Bundesland

    Der Sachkundenachweis ist eine Bescheinigung für Hundehalter, in dem er seine Kenntnisse über den Umgang mit dem Hund nachweist. In einigen Bundesländern ist ein Sachkundenachweis Voraussetzung für das Halten sogenannter 20/40-Hunde. In allen Bundesländern, außer Bremen, müssen Halter von „Listenhunden“ den Sachkundenachweis erbringen. Sachkundenachweise können sich in Inhalt, Umfang und anschließender Geltung unterscheiden. Wir bringen Licht in den Paragraphendschungel und stellen hier die Regelungen für den Sachkundenachweis geordnet nach Bundesland vor.

    BADEN-WÜRTTEMBERG

    Kein SKN/HF erforderlich für das generelle Halten von Hunden.

    Die Ortspolizei ist zuständig für Kontrolle.

    Auszug aus der Verordnung:

    Für mehr als sechs Monate alte Kampfhunde und für sonstige gefährliche Hunde im Sinne der Polizeiverordnung gilt Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit. Wer einen Kampfhund halten will, benötigt eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Eine solche kann nur unter engen Voraussetzungen erteilt werden: Der Antragsteller muss ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes nachweisen, gegen seine Zuverlässigkeit und Sachkunde dürfen keine Bedenken bestehen und von dem Hund dürfen keine Gefahren für Dritte ausgehen. So müssen auch Vorkehrungen gegen ein Entlaufen des Hundes getroffen sein. Außerdem darf die Erlaubnis nur erteilt werden, wenn der Kampfhund gekennzeichnet ist, beispielsweise durch eine vom Tierarzt vorgenommene Tätowierung, und eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Der Kampfhunde-Halter muss diese Erlaubnis stets mit sich führen. Nicht erlaubnispflichtig ist die Haltung von Jungtieren bis zu sechs Monaten, da diese noch nicht gefährlich sind und einem Verhaltenstest sinnvoll nicht unterzogen werden können. Dennoch sind die Besitzer verpflichtet, die Tiere sicher zu halten und zu führen und der Ortspolizeibehörde beispielsweise den Verkauf eines Welpen zu melden.

    Es gibt keinen SKN-Pflicht oder andere verpflichtende Prüfungen in Bayern. Der Wesenstest gilt ggf. als eine Form des Sachkundenachweises. Die Haltung von „Listenhunden“ erfordert einen solchen. Der Wesenstest wird von offiziellen Sachverständigen durchgeführt, z.B. Hundetrainern und Tierärzten. Ein momentan noch freiwilliger „Hundeführerschein“ wurde von Experten u.A. der Bayerischen Landestierärztekammer erarbeitet. Er wird nur von spezialisierten Tierärzten durchgeführt.

    In der Kategorie 1 (§1 Abs. 1 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit) sind die Rassen aufgeführt, denen die Kampfhundeeigenschaften Aggressivität und Gefährlichkeit unwiderlegbar unterstellt werden. Die Kategorie 2 (§1 Abs. 2 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit) enthält die Rassen, denen diese Eigenschaften widerlegbar unterstellt werden. Das bedeutet, dem Halter ist die Möglichkeit eröffnet, der Gemeinde mittels eines Gutachtens von einem Sachverständigen glaubhaft zu machen, dass sein Hund die unterstellten Eigenschaften nicht besitzt. Er erhält dann ein sogenanntes Negativzeugnis, welches von der Erlaubnispflicht zum Halten und vom Zuchtverbot befreit. Das Negativzeugnis kann allerdings mit Auflagen verbunden werden. Im § 1 Absatz 3 der Verordnung ist festgelegt, dass ein Hund auch aufgrund seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit zum Kampfhund werden kann. Er muss also bewusst und gezielt „scharf gemacht“ worden sein – Hunde die im Hundesport (Schutzdienst) gearbeitet werden oder die sich aus sonstigen Gründen (Deprivationsdefekte, physiologische Erkrankungen usw.) aggressiv zeigen, sind hier nicht erfasst.

    Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin

    Auszug aus der Verordnung:

    (1) Sachkundig im Sinne dieses Gesetzes ist eine Person, die über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen gefährlichen Hund jederzeit so zu halten oder zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen ausgeht.

    (2) Der Nachweis der Sachkunde kann auf Grund einer Sachkundeprüfung bei der zuständigen Behörde oder bei einem von der obersten Landesbehörde benannten Sachverständigen erbracht werden. Über die nachgewiesene Sachkunde erteilt die zuständige Behörde eine Sachkundebescheinigung. Eine in einem anderen Bundesland erworbene gleichwertige Sachkundebescheinigung oder eine Ausbildung zum Diensthundeführer von Bundes- oder Landesbehörden wird von der zuständigen Behörde als Nachweis der Sachkunde anerkannt.

    §5 Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für bestimmte gefährliche Hunde

    (1) Wer einen gefährlichen Hund nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 hält, muss der zuständigen Behörde unverzüglich unter Nachweis seiner Personalien die Haltung sowie Rasse und Alter des Hundes anzeigen. Über die Anzeige erteilt die zuständige Behörde eine Bescheinigung.

    1. einen Nachweis seiner Sachkunde und
    2. einen Nachweis, dass der Hund keine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft gegenüber Menschen oder Tieren aufweist,

    beizubringen. Sofern der Hund zu diesem Zeitpunkt noch nicht 15 Monate alt ist, hat der Halter den Nachweis nach Nummer 3 innerhalb von acht Wochen nach Erreichen dieses Alters zu erbringen.

    BRANDENBURG:

    Informationen u.a. beim Ministerium des Inneren

    Auszug aus der Verordnung:

    Auszug aus der Verordnung:

    Durch die Einführung eines Sachkundenachweises bei Haltern, deren Hund auffällig geworden ist oder die wiederholt gegen Haltungsvorschriften verstoßen haben, ist der Ortspolizeibehörde ein zusätzliches Instrument zur Verhinderung von Gefahren für andere und die Betroffenen selbst an die Hand gegeben worden. Für den Sachkundenachweis ist eine Prüfung erforderlich, die einen Lehrgang oder eine Ausbildung voraussetzt.“

    Es gibt außerdem eine Möglichkeit, Hunde allgemein durch eine Prüfung/Hundeführerschein von der generellen Anleinpflicht zu befreien.

    Auszug aus der Verordnung:

    § 1 Zweck des Gesetzes Zweck des Gesetzes ist es, das Halten und Führen von Hunden in der Freien und Hansestadt Hamburg zu regeln, insbesondere, Gefahren vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sind.

    § 4 Gehorsamsprüfung (1) Gehorsamsprüfung im Sinne dieses Gesetzes ist eine Prüfung, die nach festgelegten Prüfungsstandards von einer bestimmten Person mit einem bestimmten Hund bei von der zuständigen Behörde anerkannten sachverständigen Personen oder Einrichtungen abgelegt wird. In der Prüfung hat die Person nachzuweisen, dass sie den Hund im Alltag unter Kontrolle hat und so halten und führen kann, dass von ihm voraussichtlich keine Gefahren oder erheblichen Belästigungen für Menschen, Tiere oder Sachen ausgehen. (2) Bescheinigung über die Gehorsamsprüfung im Sinne dieses Gesetzes ist die Bescheinigung der Prüferin oder des Prüfers über die erfolgreich abgelegte Gehorsamsprüfung. Sie gilt nur jeweils für einen bestimmten Hund und die Person, die mit diesem Hund die Gehorsamsprüfung abgelegt hat.

    § 9 Befreiung von der Anleinpflicht (1) Wer durch Vorlage einer Bescheinigung über die Gehorsamsprüfung (§ 4 Absatz 2) nachweist, dass er einen bestimmten Hund im Alltag unter Kontrolle hat und so halten und führen kann, dass von diesem voraussichtlich keine Gefahren oder erheblichen Belästigungen für Menschen, Tiere oder Sachen ausgehen, wird auf Antrag von der zuständigen Behörde für diesen Hund von der Anleinpflicht nach § 8 Absatz 1 befreit.

    Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)

    Auszug aus der Verordnung:

    Das Dezernat I 18 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung – wurde nach § 100 Abs. 4 HSOG, §§ 6, 7 HundeVO von der Landesregierung bestimmt, im Benehmen mit dem Verband für das Deutschen Hundewesen e.v. und der Landestierärztekammer Hessen Standards für die Durchführung der Sachkunde- und Wesensprüfungen sowie für die Qualifikation der sachverständigen Personen oder Stellen festzulegen und die sachverständigen Personen oder Stellen zu benennen. Diese Standards – Stand 01. Dezember 2010 – sind im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht. Die Liste der sachverständigen Personen oder Stellen wird im Dezernat I 18 geführt. Das Aufnahmeverfahren ist unter Abschnitt C geregelt. Dort ist auch die Qualifikation festgelegt.

    MECKLENBURG VORPOMMERN

    Verordnung über das Führen und Halten von Hunden

    (Hundehalterverordnung – HundehVO M-V) vom 4. Juli 2000

    Befugt zur Abnahme/Zuständig

    vorzugsweise veterinärwissenschaftlich ausgebildete Bedienstete

    Auszug aus der Verordnung:

    (1) Den Nachweis der erforderlichen Sachkunde im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 1 hat erbracht, wer eine Prüfung vor der zuständigen Behörde bestanden oder eine gleichwertige Ausbildung bei staatlichen oder nichtstaatlichen Stellen absolviert hat.(2) Zuständige Behörde ist die Kreisordnungsbehörde. Sie bildet für die Abnahme der Sachkundeprüfung einen Prüfungsausschuss. (3) Der Prüfungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Für den Ausschussvorsitz kommen vorzugsweise veterinärwissenschaftlich ausgebildete Bedienstete der Kreisordnungsbehörden in Betracht. Es darf nur einer der Beisitzer im Bereich der Hundezucht tätig sein. (4) Bei der Sachkundeprüfung nach Absatz 1 Satz 1 sind insbesondere ausreichende Kenntnisse nachzuweisen über

    1. das Wesen und die Verhaltensweisen von Hunden,

    2. das richtige Verhalten des Menschen gegenüber Hunden sowie

    3. die wichtigsten Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden.

    Die Sachkunde braucht nur für die Hunderasse oder -gruppe nachgewiesen zu werden, deren nichtgewerbsmäßige Haltung beabsichtigt ist. Antragsteller, die gefährliche Hunde nichtgewerbsmäßig züchten wollen, haben außerdem gefestigte, auf die jeweilige Zucht bezogene kynologische Kenntnisse nachzuweisen. In den Sachkundebescheinigungen sind die Hunderassen oder -gruppen, für die die Sachkunde nachgewiesen wurde, anzugeben.

    (5) Die sonstigen Einzelheiten des Sachkundenachweises regelt das Innenministerium durchVerwaltungsvorschrift.

    NIEDERSACHSEN

    Auszug aus der Verordnung:

    Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) *)

    § 1 Zweck des Gesetzes, Geltungsbereich

    (1) Zweck des Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und dem Führen von Hunden verbunden sind.

    (2) Dieses Gesetz gilt für das Halten von Hunden in Niedersachsen durch Hundehalterinnen und Hundehalter, die

    1. in Niedersachsen mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung gemeldet sind,
    2. sich länger als zwei Monate ununterbrochen in Niedersachsen aufhalten, wobei unwesentliche Unterbrechungen unberücksichtigt bleiben, oder
    3. den Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Niedersachsen haben und der Hund sich dort aufhält,

    sowie für das Führen von Hunden in Niedersachsen.

    § 2 Allgemeine Pflichten

    Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.

    NORDRHEIN-WESTFALEN

    Geprüft werden: Halter „gefährlicher“ Hunde, darüberhinaus gilt die 20/40 Regelung für Hunde über 20 kg bzw. über 40 cm Schulterhöhe. Ein Nachweis der Sachkunde muss vom Hundehalter entweder in einem „Fachgespräch“ mit einem Amtstierarzt und u.U. eines weiteren Experten erbracht werden oder mittels einer theoretischen Sachkundeprüfung. Inhalte sind vor allem Verhalten, Haltung, Erziehung sowie das Erkennen typischer Gefahrensituationen.

    Auszug aus der Verordnung:

    §3 Voraussetzungen für das Halten von Hunden nach §1 Abs.1 Satz 1 (1) Hunde, die unter den Anwendungsbereich von § 1 Abs. 1 Satz 1 fallen, dürfen nur von Personen gehalten werden, die die dazu erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) besitzen und über die dafür notwendige Zuverlässigkeit verfügen. Die Kenntnisse und Fähigkeiten sind der zuständigen Behörde für jeden gehaltenen Hund durch eine Bescheinigung einer Tierarztekammer des Landes Nordrhein-Westfalen nachzuweisen. (2) Als sachkundig im Sinne des Absatzes 1 gelten Personen, die seit mehr als 3 Jahren Hunde im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 halten, sofern es dabei zu keinen tierschulz- oder ordnungsbehördlich ; erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben, Inhaber eines Jagdscheines oder Personen, die die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben, . . Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes zur Zucht oder Haltung von Hunden besitzen. (3) Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist vom Halter ein Führungszeugnis vorzulegen (Auszug aus dem Bundeszentralregister). (4) Hunde im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 dürfen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln nur angeleint geführt werden. (5) Für Hunde im Sinne dieser Verordnung muss der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden. (6) Jeder Hund im Sinne dieser Verordnung ist dauerhaft auf Kosten des Halters per Mikrochip zu kennzeichnen. Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe. Alter, Fellfarbe, Chipnummer) ist der zuständigen Behörde vom Halter mitzuteilen.

    RHEINLAND-PFALZ

    Es gibt keine Pflicht für Hundehalter, einen Test zu absolvieren. Allerdings wird ein freiwilliger Hundeführerschein angeboten. Halter „gefährlicher“ Hunde, also Listenhunde oder auffällig gewordener Tiere brauchen einen Sachkundenachweis. Er besteht aus einem praktischen (Hund und Halter werden gemeinsam geprüft, Hauptaugenmerk liegt auf Leinenführigkeit) und einem theoretischen Teil (Fragebogen). Die Landestierärztekammer benennt Sachverständige, bei denen die Prüfung abgelegt werden kann. Eine Anmeldung dazu ist erforderlich.

    Auszug aus der Verordnung:

    § 1 Gefährliche Hunde (1) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten: 1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, 2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen, 3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben, und 4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben. (2) Hunde der Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen, sind gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes 1.

    § 3 Haltung gefährlicher Hunde (1) Wer einen gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn 1. ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes besteht, 2. die antragstellende Person die zur Haltung eines gefährlichen Hundes erforderliche Sachkunde besitzt und das 18. Lebensjahr vollendet (…)

    Information: Die Ministerin für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales

    Zur Haltung „gefährlicher Hunde“ bedarf es eines behördlich anerkannte Lehrgangs. Dieser gilt als Sachkundenachweis, aber nur in Bezug auf den jeweiligen Hund, mit dem die Schulung absolviert wurde. Dem Besitzer wird also keine generelle Sachkunde bescheinigt.

    Auszug aus der Verordnung:

    §4 HundeVO Sachkundenachweis

    1. das Wesen und die Verhaltensweisen des Hundes
    2. das richtige Verhalten von Menschen gegenüber Hunden,
    3. die wichtigsten Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Zucht, dem Abrichten, der Ausbildung und dem Halten von Hunden nachzuweisen.

    Die zuständige Behörde benennt hierzu zugelassene Sachverständige. Die zuständige oberste Landesbehörde erlässt die hierzu notwendigen Verwaltungsvorschriften.

    (2) Die Sachkundebescheinigung gilt für die Hundehalterin oder den Hundehalter jeweils nur in Verbindung mit dem gefährlichen Hund, für den die Sachkunde nachgewiesen wurde.

    Halter gefährlicher Hunde müssen ihre Sachkunde unter Beweis stellen. Diese bescheinigen offiziell anerkannte Experten, in der Regel mittels einer theoretischen sowie einer praktischen Prüfung. Auch ehrenamtliche oder berufliche Tätigkeit mit Hunden gilt als ausreichender Nachweis.

    Auszug aus der Verordnung:

    Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG, Sachsen)

    § 1 Begriffsbestimmung und Anwendungsbereich

    (1) Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet oder im Einzelfall festgestellt wird.

    Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) umfasst theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten zu Haltung und Umgang mit der betreffenden Tierart. Hierzu zählen insbesondere Kenntnisse über die natürlichen Bedürfnisse und das Verhalten von Hunden und der vorausschauende und einfühlsame Umgang mit dem Individuum. Das Nähere regelt eine Rechtsverordnung des Staatsministeriums des Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie.

    SACHSEN-ANHALT

    Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren

    Information: Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamtes

    Auszug aus der Verordnung:

    (1) Die erforderliche Sachkunde besitzt, wer über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen gefährlichen Hund nach § 3 Abs. 3 so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde erfolgt durch das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung. Das für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständige Ministerium regelt abweichend von § 17 Abs. 1 Satz 1 die Zuständigkeit für die Abnahme der Sachkundeprüfung durch Rechtsverordnung.

    (2) Die Sachkundeprüfung erstreckt sich insbesondere auf den Nachweis der für die gefahrlose Haltung von Hunden erforderlichen Kenntnisse über das Sozialverhalten und die rassespezifischen Eigenschaften von Hunden, auf Fragen der Haltung, Ernährung und Pflege von Hunden, das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden, der Erziehung und Ausbildung von Hunden und der Rechtsvorschriften im Umgang mit Hunden. Die nähere Ausgestaltung der Sachkundeprüfung regelt das für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständige Ministerium durch Rechtsverordnung.

    • Einsetzen des Transponders etwa 40€ (nach Gebührenordnung für Tierärzte- GOT)

    • Rassebestimmung durch Behörde etwa 25 bis 50€ (nach Allgemeiner Gebührenordnung- AllGO LSA)

    • Gefährlichkeit eines Hundes feststellen etwa 50 bis 200€ (nach AllGO LSA)

    • Abschließen einer Haftpflichtversicherung etwa 70€ (je nach Versicherungsanbieter)

    • Sachkundeprüfung 119€ (nach AllGO LSA)

    • Durchführung des Wesenstests 350 bis 450€

    SCHLESWIG-HOLSTEIN

    Halter als „gefährlich“ eingestufter Hunde müssen eine Sachkundebescheinigung besitzen. Sie können diese mit einer erfolgreichen Teilnahme an einem geeigneten Kurs plus Prüfung erlangen. Die Kurse werden auch als „Hundeführerschein“ bezeichnet. Entsprechende Kurse bieten Tierärzte an sowie der VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) und der BHV (Berufsverband der Hundeerzieher e. V).

    Auszug aus der Verordnung:

    Zu § 8 (Sachkunde)

    Sachkundig ist, wer ausreichende theoretische Kenntnisse über

    a) das Sozialverhalten und die Ausdrucksformen des Hundes, rassespezifische Eigenschaften (insbesondere Abstammung, Körperbau und Körpersprache),

    b) das Erkennen und Beurteilen typischer Gefahrensituationen mit Hunden,

    c) die Erziehung und Ausbildung des Hundes sowie

    d) Rechtsvorschriften zum Umgang mit Hunden

    hat sowie die Fähigkeit besitzt, diese beim Halten und Führen des Hundes zur Abwehr von Gefahren anzuwenden. Sofern der Hundehalter nicht offensichtlich sachkundig ist, sollte die Vorlage einer Sachkundebescheinigung verlangt werden. Als solche kann zumindest der Hundeführerschein

    – der Tierärztekammer Schleswig-Holstein,

    – des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) oder

    – des Berufsverbandes der Hundeerzieher und Verhaltensberater (BHV)

    anerkannt werden. Die jeweiligen Kurse und Prüfungen dürfen nur von speziell geschulten Personen durchgeführt werden. Diese sind als sachverständig und geeignet im Sinne des § 8 Abs. 2 anzusehen.

    Thüringer Gefahren-Hundeverordnung – ThürGefHuVO

    Halter als gefährlich betrachteter Hunde müssen ihre „Sachkunde“ in einem Test nachweisen. Im theoretischen Teil gilt es rund 40 Fragen zu beantworten, im praktischen Teil werden Gehorsam des Hundes und das Verhalten von Hund und Halter in der Öffentlichkeit bewertet. Erteilen dürfen den Sachkundenachweis offiziell ernannte Experten wie z.B. Hundetrainer.

    Auszug aus der Verordnung:

    Die zuständige Behörde hat sich vom Vorliegen der erforderlichen Sachkunde zu überzeugen. Der Nachweis der Sachkunde erfolgt durch das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung. Die Behörde soll sich dabei der Hilfe Dritter bedienen. Bei den Personen nach Satz 3 soll es sich um sachkundige Personen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 3 handeln. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen stellt das Thüringer Landesverwaltungsamt im Einvernehmen mit dem Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz auf Antrag fest. Das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt soll beteiligt werden. Die Verfahrensweise bei der Durchführung der Sachkundeprüfung wird in einer gesonderten Verwaltungsvorschrift festgelegt.

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    Sachkunde-Kurse für Hunde in Oberösterreich bzw. in den oberösterreichischen Bezirken

    Handbuch zum Oö. Hundehaltegesetz, Oö. Hunderatgeber, Mein bester Freund

    Braunau am Inn

    jeweils um 19.00 Uhr

    im SVÖ Vereinsheim (Hundeabrichteplatz)

    Höft, 5280 Braunau a.I.

    Österreichischer Verein für Deutsche Schäferhunde

    Ortsgruppe Braunau (57)

    Kriegerfriedhofstraße 15, 5280 Braunau a.I.

    Tierarzt Dr. Weinberger

    jeweils von 19.00 – 22.00 Uhr

    5230 Mattighofen, Unterlochnerstraße 10d

    Dr. Daniela Klement

    Unterlochnerstraße 10d, 5230 Mattighofen

    Bitte keine Hunde mitnehmen!

    Weissenbachstraße 70, 5212 Schneegattern

    Verein „Schlaraffenland für Tiere“

    Tierärztin Mag. Alexandra Wiesner

    Hundetrainer Sabine und Jürgen Kirchgatterer

    (Name, Adresse, Geburtsdatum der teilnehmenden Person)

    Donnerstag, 22. März 2018, 18:00 Uhr (Dauer ca. 3 Stunden)

    im Gasthaus Helpfauerhof, 5261 Uttendorf

    Dr. Hans Berger (Tierarzt)

    Josef Plietl (Hundetrainer)

    Samstag, 21. April 2018, 17:00 – 20:30 Uhr

    5301 Eugendorf, Dorf 4

    Diplomtierärztin Sabine Lukas

    Andrea und Gerhard Mayrhauser

    Freitag, 23. Februar 2018, 18:00 Uhr

    Jeding 1, 4673 Gaspoltshofen

    Mag. Dr. Peter Kollmann (Tierarzt)

    Dr. Klaus-Dieter Strobach

    Anmeldung und Information:

    Schäferhundeverein Hartkirchen in Pfaffing (Nähe Toyota Wildberger)

    Mag. Barbara Hager (Tierärztin)

    Felix Kern (Hundetrainer)

    Freitag, 06. April 2018, 18:00 Uhr

    Freitag, 25. Mai 2018, 18:00 Uhr

    Freitag, 22. Juni 2018, 18:00 Uhr

    Bachstraße 2, 4710 Grieskirchen

    Dr. Strobach / Dr. Kollmann

    Mag. Dr. Peter Kollmann (Tierarzt)

    Dr. Klaus-Dieter Strobach

    Anmeldung und Information:

    Samstag, 16. Juni 2018, 18:00 Uhr

    Hundeschule Vier Zeh`n

    Pragerstraße 18, 4240 Freistadt

    Hundeschule Vier Zeh´n

    Pragerstraße 18, 4240 Freistadt

    Dr. Benedikt Muxeneder (Tierarzt)

    Kasim Hadziefendic (ÖKV -Trainer)

    Anmeldung und Information:

    Samstag, 29. September 2018, 18:00 Uhr

    Hundeschule Vier Zeh`n

    Pragerstraße 18, 4240 Freistadt

    Hundeschule Vier Zeh´n

    Pragerstraße 18, 4240 Freistadt

    Dr. Benedikt Muxeneder (Tierarzt)

    Kasim Hadziefendic (ÖKV -Trainer)

    Anmeldung und Information:

    Mittwoch, 28. Februar 2018, um 18.00 Uhr

    Vereinsheim SVÖ Gmunden-Regau

    Mairhof 9, 4812 Pinsdorf

    SVÖ Ortsgruppe Gmunden/ Regau

    Dr. Ingrid Kofler (Tierärztin)

    Manuela Cavkic (Hundetrainerin)

    Telefon: 0650 / 450 79 81 (Fr. Cavkic ab 14.00 Uhr)

    Leonfeldnerstraße 35, 4240 Freistadt

    ÖRV -HSV -Freistadt

    Dr. Wolfgang Affenzeller

    Samstag, 21. April 2018, 17:00 – 20:30 Uhr

    5301 Eugendorf, Dorf 4

    Diplomtierärztin Sabine Lukas

    Andrea und Gerhard Mayrhauser

    Grieskirchen

    Freitag, 23. Februar 2018, 18:00 Uhr

    ÖRV HSV St. Thomas

    Schmidgraben 1, 4732 St. Thomas

    ÖRV HSV St. Thomas

    Schmidgraben 1, 4732 St. Thomas

    Tierärztin Dr. Karina Wegner

    Hundetrainerin Alexandra Ecker

    Freitag, 23. Februar 2018, 18:00 Uhr

    Jeding 1, 4673 Gaspoltshofen

    Mag. Dr. Peter Kollmann (Tierarzt)

    Dr. Klaus-Dieter Strobach

    Anmeldung und Information:

    Vereinshaus der Hundeschule

    Albertsham, 4906 Eberschwang

    ÖHV Hundesportverein Eberschwang

    Mag. Dagmar Bind (Tierärztin)

    Gerhard Raab (ÖKV Trainer)

    Freitag, 22. Juni 2018, 19.00 Uhr

    Vereinsheim der Hundesportschule Neumarkt (gegenüber Bahnhof)

    Industriegelände 2, 4720 Neumarkt i.H.

    Oö. Hundesportschule Neumarkt-Grieskirchen

    Tierarzt Dr. Lanz

    Trainer Günther Milla

    Freitag, 06. April 2018, 18:00 Uhr

    Freitag, 25. Mai 2018, 18:00 Uhr

    Freitag, 22. Juni 2018, 18:00 Uhr

    Bachstraße 2, 4710 Grieskirchen

    Dr. Strobach / Dr. Kollmann

    Mag. Dr. Peter Kollmann (Tierarzt)

    Dr. Klaus-Dieter Strobach

    Anmeldung und Information:

    Kirchdorf an der Krems

    Mittwoch, 11. April 2018, 18:00 Uhr

    Ghf. Dorfstub’n, 4565 Inzersdorf, Dorfplatz 1

    ÖHV Top Dog Inzersdorf

    Tierärztin Mag. Ursula Kimberger-Dorninger

    Hundetrainer Christian Sturmberger

    Dienstag, 27. Februar 2018, 19:00 Uhr – 22:00 Uhr

    Wirtshaus „Zum Schiefen Apfelbaum“

    Hanuschstraße 26, 4020 Linz

    Mag. Brita Ortbauer

    Stiblerweg 9, 4020 Linz

    Tierärztin Mag. Eva Haunschmid

    Hundetrainerin Mag. Brita Ortbauer

    Mittwoch, 28. Februar 2018, 19:00 Uhr oder

    4040 Linz, Linke Brückenstr. 2

    Kleintierordination Dr. Erika Pilz

    Bismarckstr. 12, 4020 Linz

    Dr. Erika Pilz (Tierärztin)

    Inge Eberstaller (Hundetrainerin, ÖDK )

    Samstag, 16. Juni 2018, 18:00 Uhr

    Hundeschule Vier Zeh`n

    Pragerstraße 18, 4240 Freistadt

    Hundeschule Vier Zeh´n

    Pragerstraße 18, 4240 Freistadt

    Dr. Benedikt Muxeneder (Tierarzt)

    Kasim Hadziefendic (ÖKV -Trainer)

    Anmeldung und Information:

    Samstag, 03. März 2018, 14:30 Uhr - Kursbeginn

    Donnerstag, 15. März 2018, 18:00 Uhr – Vortrag zum Oö. Sachkundenachweis

    Österreichischer Gebrauchshundesport Verband

    Mag. Ernst Wiesinger (Tierarzt)

    Horst Wagner (Trainer)

    Anmeldung und Information:

    Gasthof Lindbauer, Linke Brückenstraße 2, 4040 Linz

    Tierarzt Dr. Kramberger-Kaplan

    Hundetrainerin Inge Eberstaller

    Donnerstag, 15. März 2018, 18:30 Uhr bis 21.30 Uhr

    Kremstalstraße 62, 4501 Neuhofen/Krems

    Mag. Sarah Lehner, BSc

    Dr. Edgar Lehner (Fachtierarzt für Kleintiere)

    Mag. Sarah Lehner, BSc (Hundetrainerin, Kynologin)

    Donnerstag, 26. April 2018, 18:30 – 21.30 Uhr

    Neue Mittelschule 1 Enns

    Dr.med.vet. Ernst Födermayr (Tierarzt)

    Mag. Brigitte Girard (Hundetrainerin)

    Kosten: 30 Euro / AK -Mitglieder 27 Euro

    4451 Kronstorf, Kleestraße 4

    Menschenschule für Hunde

    Dr. Sabine Kirisits

    Menschenschule für Hunde

    Mittwoch, 11. April 2018, 18:30 Uhr bis 21:30 Uhr

    Neue Mittelschule Gramastetten

    Linzerstraße 19, 4201 Gramasteten

    Dr. Daniela Wöckinger (Tierärztin)

    Nicole Lachmeir (Hundetrainerin)

    jeweils um 18:00 Uhr

    Gasthaus „Zum goldenen Löwen“

    Speiserberg 9, 4490 St. Florian

    Tierarzt und Chiropraktiker für Tiere

    Lederergasse 33A, 4020 Linz

    Mag. Isabella Eberle (Tierärztin)

    Michaela Gusenleitner-Meissner (Hundetrainerin)

    Mag. Isabella Eberle

    Freitag, 13. April 2018, 18.00 - 21.00 Uhr

    Sportplatzstraße 4, 4481 Asten

    Hundeschule Du & Ich

    Margeritenstraße 4, 4481 Asten

    jeweils um 16:00 Uhr

    Hundeschule Dog’s Point

    Paschingerstraße 165, 4060 Leonding

    Dr. Karin Pagl (Tierärztin)

    Simone Graf (Hundetrainerin)

    Samstag, 08. September 2018, 14:30 Uhr - Kursbeginn

    Donnerstag, 20. September 2018, 18:00 Uhr – Vortrag zum Oö. Sachkundenachweis

    Österreichischer Gebrauchshundesport Verband

    Mag. Ernst Wiesinger (Tierarzt)

    Horst Wagner (Trainer)

    Anmeldung und Information:

    Samstag, 29. September 2018, 18:00 Uhr

    Hundeschule Vier Zeh`n

    Pragerstraße 18, 4240 Freistadt

    Hundeschule Vier Zeh´n

    Pragerstraße 18, 4240 Freistadt

    Dr. Benedikt Muxeneder (Tierarzt)

    Kasim Hadziefendic (ÖKV -Trainer)

    Anmeldung und Information:

    Dienstag, 27. Februar 2018, 19:00 Uhr – 22:00 Uhr

    Wirtshaus „Zum Schiefen Apfelbaum“

    Hanuschstraße 26, 4020 Linz

    Mag. Brita Ortbauer

    Stiblerweg 9, 4020 Linz

    Tierärztin Mag. Eva Haunschmid

    Hundetrainerin Mag. Brita Ortbauer

    Mittwoch, 28. Februar 2018, 19:00 Uhr oder

    4040 Linz, Linke Brückenstr. 2

    Kleintierordination Dr. Erika Pilz

    Bismarckstr. 12, 4020 Linz

    Dr. Erika Pilz (Tierärztin)

    Inge Eberstaller (Hundetrainerin, ÖDK )

    Donnerstag, 01. März 2018 18:30 Uhr bis 21.30 Uhr

    Donnerstag, 05. April 2018, 18:30 Uhr bis 21.30 Uhr

    Donnerstag, 17. Mai 2018, 18:30 Uhr bis 21.30 Uhr

    Volkshochschule Linz, Wissensturm

    Kärntnerstr. 26, 4020 Linz

    Magistrat Linz, Volkshochschule

    Mag . Dr. Alexander Peterek

    Anmeldung und Information:

    Samstag, 03. März 2018, 14:30 Uhr - Kursbeginn

    Donnerstag, 15. März 2018, 18:00 Uhr – Vortrag zum Oö. Sachkundenachweis

    Österreichischer Gebrauchshundesport Verband

    Mag. Ernst Wiesinger (Tierarzt)

    Horst Wagner (Trainer)

    Anmeldung und Information:

    Freitag, 13. April 2018, 17:15 Uhr

    Vereinsheim SVÖ OG Lentia

    Leonfeldnerstraße 293b, 4040 Linz

    SVÖ OG Lentia Welpenschule Linz

    Tierarzt Mag. Gregor Mayr

    Gasthof Lindbauer, Linke Brückenstraße 2, 4040 Linz

    Tierarzt Dr. Kramberger-Kaplan

    Hundetrainerin Inge Eberstaller

    Mittwoch, 11. April 2018, 18:30 Uhr bis 21:30 Uhr

    Neue Mittelschule Gramastetten

    Linzerstraße 19, 4201 Gramasteten

    Dr. Daniela Wöckinger (Tierärztin)

    Nicole Lachmeir (Hundetrainerin)

    jeweils um 18:00 Uhr

    Gasthaus „Zum goldenen Löwen“

    Speiserberg 9, 4490 St. Florian

    Tierarzt und Chiropraktiker für Tiere

    Lederergasse 33A, 4020 Linz

    Mag. Isabella Eberle (Tierärztin)

    Michaela Gusenleitner-Meissner (Hundetrainerin)

    Mag. Isabella Eberle

    jeweils um 16:00 Uhr

    Hundeschule Dog’s Point

    Paschingerstraße 165, 4060 Leonding

    Dr. Karin Pagl (Tierärztin)

    Simone Graf (Hundetrainerin)

    Samstag, 08. September 2018, 14:30 Uhr - Kursbeginn

    Donnerstag, 20. September 2018, 18:00 Uhr – Vortrag zum Oö. Sachkundenachweis

    Österreichischer Gebrauchshundesport Verband

    Mag. Ernst Wiesinger (Tierarzt)

    Horst Wagner (Trainer)

    Anmeldung und Information:

    jeweils um 19.00 Uhr

    beim Wirt in Zeitling (Gasthaus Froschauer)

    Zeitling 3, 4320 Perg

    Retrievertreff Lothar König

    Zeitlingerberg 11, 4320 Perg

    Mag. Josef Koller (Rechtsanwalt)

    Dir. STV. HR Dr. med. vet. Heinz Grammer (Veterinär)

    Ortrun König und Lothar König (ÖKV -Trainer)

    Dienstag, 04. September 2018

    Schloßberg 11, 4391 Waldhausen

    Dendlreith 33, 4391 Waldhausen

    Dipl. Tierarzt Martin Haimel

    Mittwoch, 12. September 2018

    jeweils um 19.00 Uhr

    Vereinshaus der Hundeschule Perg

    ÖGV Hundeschule Perg

    Machlandstraße 80, 4320 Perg

    Tierärztin Dr. Daniela Wöckinger

    ÖKV -Trainer Margit Guttmann und Hermann Hintersteiner

    Dienstag, 10. April 2018, 18:30 Uhr

    im Vereinshaus „ÖRV Schwertberg“

    in 4311 Schwertberg in Furth

    Hundeausbildungsverein ÖRV HSV Schwertberg

    Tierärztin Dr. Christa Mascherbauer

    ÖKV -Trainer Erich Gössinger & Harald Pint

    oder persönlich im Vereinshaus

    (Info: Bei der Anmeldung bitte Name, Adresse und Geburtsdatum angeben)

    Ried im Innkreis

    Freitag, 04. Mai 2018, 18:00 Uhr

    Ampfenham 17, 4932 Kirchheim im Innkreis

    Dr. Dagmar Koneberg (Tierärztin)

    Astrid Weber (Trainerin)

    Anmeldung und Information:

    Vereinshaus der Hundeschule

    Albertsham, 4906 Eberschwang

    ÖHV Hundesportverein Eberschwang

    Mag. Dagmar Bind (Tierärztin)

    Gerhard Raab (ÖKV Trainer)

    Freitag, 06. Juli 2018, 18:00 Uhr

    Ampfenham 17, 4932 Kirchheim im Innkreis

    Dr. Dagmar Koneberg (Tierärztin)

    Astrid Weber (Trainerin)

    Anmeldung und Information:

    Freitag, 06. April 2018, um 19:00 Uhr

    Wandschaml 14, 4150 Rohrbach-Berg

    Dr. Norbert Hetzmannseder (Tierarzt)

    Rudolf Klein (Hundetrainer)

    Freitag, 13. April 2018, 18:30 Uhr

    Vereinsgebäude der Ortsgruppe Lichtenau

    Unterurasch 23, 4170 Lichtenau im Mühlkreis

    Tierarzt Dr. Norbert Hetzmannseder

    ÖKV -Trainer vom Verein

    Obmann Manfred Hauer

    Abrichteplatz 4775 Taufkirchen an der Pram, Windten

    SVÖ OG 94 Taufkirchen an der Pram

    Tierarzt Mag. Tilman Pfandler (Tierarzt)

    Vereinshaus der Hundeschule

    Albertsham, 4906 Eberschwang

    ÖHV Hundesportverein Eberschwang

    Mag. Dagmar Bind (Tierärztin)

    Gerhard Raab (ÖKV Trainer)

    Gasthaus Hubinger, Esternberg

    Hauptstraße 58, 4092 Esternberg

    Tierarzt Mag. Tilman Pfandler

    Donnerstag, 01. März 2018, um 19.00 Uhr

    Gemeindeamt Bad Hall, großer Sitzungssaal

    Dr. Johanna Schoder

    Dr. Starzengruberstraße 26, 4540 Bad Hall

    Dr. Johanna Schoder

    Telefon: 07258 / 57 77 (Dr. Johanna Schoder)

    jeweils von 18:30 – 21.30 Uhr

    Stelzhamerstraße 11, 4400 Steyr

    siehe Programm der VHS Steyr

    Kosten: 30 Euro / AK -Mitglieder 27 Euro

    L. Werndl-Straße 28, 4400 Steyr

    Dr. Leopold Pfeil (Tierarzt)

    Sabine Bachner (Hundetrainerin)

    jeweils um 18.30 Uhr

    Vereinsheim des SVÖ (Schäferhundeverein) Steyr-Gleink

    Mühlstraße 4, 4400 Steyr

    SVÖ Steyr-Gleink OG 107

    Tierarzt Dr. Leopold Pfeil

    geprüfter SVÖ Trainer der Ortsgruppe Steyr-Gleink

    Donnerstag, 13. September 2018

    Donnerstag, 22. November 2018

    jeweils von 17:30 – 20.30 Uhr

    Neue Mittelschule Sierning

    Silke Katzensteiner, Dogrelation

    Tierarzt Mag. Kurt Mitgutsch

    Hundetrainerin Silke Katzensteiner

    Telefon: 0664 / 130 31 23 (Silke Katzensteiner)

    Steyr-Stadt

    jeweils von 18:30 – 21.30 Uhr

    Stelzhamerstraße 11, 4400 Steyr

    siehe Programm der VHS Steyr

    Kosten: 30 Euro / AK -Mitglieder 27 Euro

    L. Werndl-Straße 28, 4400 Steyr

    Dr. Leopold Pfeil (Tierarzt)

    Sabine Bachner (Hundetrainerin)

    jeweils um 18.30 Uhr

    Vereinsheim des SVÖ (Schäferhundeverein) Steyr-Gleink

    Mühlstraße 4, 4400 Steyr

    SVÖ Steyr-Gleink OG 107

    Tierarzt Dr. Leopold Pfeil

    geprüfter SVÖ Trainer der Ortsgruppe Steyr-Gleink

    Donnerstag, 13. September 2018

    Donnerstag, 22. November 2018

    jeweils von 17:30 – 20.30 Uhr

    Neue Mittelschule Sierning

    Silke Katzensteiner, Dogrelation

    Tierarzt Mag. Kurt Mitgutsch

    Hundetrainerin Silke Katzensteiner

    Telefon: 0664 / 130 31 23 (Silke Katzensteiner)

    Urfahr-Umgebung

    Dienstag, 27. Februar 2018, 19:00 Uhr – 22:00 Uhr

    Wirtshaus „Zum Schiefen Apfelbaum“

    Hanuschstraße 26, 4020 Linz

    Mag. Brita Ortbauer

    Stiblerweg 9, 4020 Linz

    Tierärztin Mag. Eva Haunschmid

    Hundetrainerin Mag. Brita Ortbauer

    Mittwoch, 28. Februar 2018, 19:00 Uhr oder

    4040 Linz, Linke Brückenstr. 2

    Kleintierordination Dr. Erika Pilz

    Bismarckstr. 12, 4020 Linz

    Dr. Erika Pilz (Tierärztin)

    Inge Eberstaller (Hundetrainerin, ÖDK )

    Freitag, 13. April 2018, 17:15 Uhr

    Vereinsheim SVÖ OG Lentia

    Leonfeldnerstraße 293b, 4040 Linz

    SVÖ OG Lentia Welpenschule Linz

    Tierarzt Mag. Gregor Mayr

    Gasthof Lindbauer, Linke Brückenstraße 2, 4040 Linz

    Tierarzt Dr. Kramberger-Kaplan

    Hundetrainerin Inge Eberstaller

    Mittwoch, 11. April 2018, 18:30 Uhr bis 21:30 Uhr

    Neue Mittelschule Gramastetten

    Linzerstraße 19, 4201 Gramasteten

    Dr. Daniela Wöckinger (Tierärztin)

    Nicole Lachmeir (Hundetrainerin)

    Donnerstag, 06. September 2018

    Donnerstag, 29. November 2018

    jeweils ab 18.30 Uhr

    Gemeindeamt St. Gotthard

    Rotteneggerstraße 17, 4112 St. Gotthard

    Welpenschule am Saurüssel

    Bundesstraße 5, 4112 St. Gotthard

    Tierarzt: Mag. Siegfried Arthofer

    Sachkunde: Dr. Robert Humer

    Donnerstag, 19. April 2018, 18.30 Uhr

    4048 Puchenau, Wilheringerstraße 16

    Menschenschule für Hunde

    Dr. Birgit Seitlinger

    Menschenschule für Hunde

    jeweils um 16:00 Uhr

    Hundeschule Dog’s Point

    Paschingerstraße 165, 4060 Leonding

    Dr. Karin Pagl (Tierärztin)

    Simone Graf (Hundetrainerin)

    Vöcklabruck

    Vereinshaus der Hundeschule

    Albertsham, 4906 Eberschwang

    ÖHV Hundesportverein Eberschwang

    Mag. Dagmar Bind (Tierärztin)

    Gerhard Raab (ÖKV Trainer)

    Samstag, 02. Juni 2018, 18:00 – 21.00 Uhr

    Gasthaus Grüner Baum (Kiener)

    4880 St. Georgen im Attergau

    ÖGV Hundeschule St. Georgen im Attergau

    TA Dr. Ingrid Kofler

    ÖKV -Trainer Hannes Loidl

    Freitag, 06. April 2018, 19:00 Uhr

    Freitag, 15. Juni 2018, 19:00 Uhr

    Freitag, 07. September 2018, 19:00 Uhr

    Hauptstraße 30, 4861 Schörfling

    Dr. Iris Barth (Tierärztin)

    Diana Ablinger (ÖKV -Trainerin)

    Hauptstraße 7b/4, 4861 Schörfling/ Attersee

    Freitag, 13. April 2018, 19:00 Uhr

    Freitag, 08. Juni 2018, 19:00 Uhr

    Freitag, 24. August 2018, 19:00 Uhr

    Ottokönigen 19, 4873 Frankenburg

    Dr. Iris Barth (Tierärztin)

    Roswitha Haidbauer (Hundetrainerin)

    Hauptstraße 7b/4, 4861 Schörfling/ Attersee

    Samstag, 21. April 2018, 17:00 – 20:30 Uhr

    5301 Eugendorf, Dorf 4

    Diplomtierärztin Sabine Lukas

    Andrea und Gerhard Mayrhauser

    Freitag, 27. April 2018, 19:00 Uhr

    im Vereinsheim des ÖGV Schwanenstadt

    Tierarzt Dr. Dietmar Schnötzinger

    ÖKV -Trainer Norbert Stelzhammer

    Au 1, 4846 Redlham

    Samstag, 02. Juni 2018, 18.00 – 21.00 Uhr

    Pizzeria „Vino Rosso“

    Vöcklabruckerstraße 24, 4843 Ampflwang

    Verein „Schlaraffenland für Tiere“

    Tierärztin Mag. Alexandra Wiesner

    Hundetrainer Sabine und Jürgen Kirchgatterer

    (Name, Adresse, Geburtsdatum der teilnehmenden Person)

    Donnerstag, 01. März 2018, von 16.00 – 19.00 Uhr

    Tierklinik am Grünbachplatz

    Grünbachplatz 5, 4600 Wels

    Tierklinik am Grünbachplatz

    Tzt. Mag. Gerhard Fasching

    Mag. Christiane Häfele (Tierärztin)

    Doris Prinstinger (Hundetrainerin)

    oder direkt in der Ordination

    Donnerstag, 20. September 2018

    jeweils um 18:00 Uhr

    Vereinsheim des ÖRV - Hundesportverein‘s Weißkirchen

    4616 Weißkirchen, Birkenstraße

    ÖRV – Hundesportverein Weißkirchen

    Dr. vet. Kemetmüller (Tierarzt)

    Johann Pichler (Trainer)

    Anmeldeformular auf der HP (hundeschule weisskirchen at)

    jeweils ab 17.00 Uhr

    Tierklinik Wels – Seminarraum

    Dr. Christian Schwingshandl

    Lokalbahnplatz 5, 4600 Wels

    Lokalbahnplatz 5, 4600 Wels

    Dr. Christian Schwingshandl

    Tel.: 07242 / 555 71 (telefonische Voranmeldung erbeten)

    Donnerstag, 22. März 2018, von 16.00 – 19.00 Uhr

    Donnerstag, 19. April 2018, von 16.00 – 19.00 Uhr

    Tierklinik am Grünbachplatz

    Grünbachplatz 5, 4600 Wels

    Tierklinik am Grünbachplatz

    Tzt. Mag. Gerhard Fasching

    Mag. Christiane Häfele (Tierärztin)

    Doris Prinstinger (Hundetrainerin)

    oder direkt in der Ordination

    jeweils ab 19.00 Uhr

    Vereinsheim des Hundesportvereins Wels-Pernau

    4600 Wels, Mitterhoferstraße 90

    Dr. Claudia Glück, Dr. Ute Entenfellner (Tierärzte)

    Christine Eder, Ing. Josef Rauscher (Hundetrainer)

    jeweils ab 18:00 Uhr

    Hauptstraße 33, 4621 Sipbachzell

    Mag. Heidi Schwingshandel (Tierärztin)

    jeweils um 16:00 Uhr

    Hundeschule Dog’s Point

    Paschingerstraße 165, 4060 Leonding

    Dr. Karin Pagl (Tierärztin)

    Simone Graf (Hundetrainerin)

    Donnerstag, 01. März 2018, von 16.00 – 19.00 Uhr

    Tierklinik am Grünbachplatz

    Grünbachplatz 5, 4600 Wels

    Tierklinik am Grünbachplatz

    Tzt. Mag. Gerhard Fasching

    Mag. Christiane Häfele (Tierärztin)

    Doris Prinstinger (Hundetrainerin)

    oder direkt in der Ordination

    jeweils ab 17.00 Uhr

    Tierklinik Wels – Seminarraum

    Dr. Christian Schwingshandl

    Lokalbahnplatz 5, 4600 Wels

    Lokalbahnplatz 5, 4600 Wels

    Dr. Christian Schwingshandl

    Tel.: 07242 / 555 71 (telefonische Voranmeldung erbeten)

    Donnerstag, 22. März 2018, von 16.00 – 19.00 Uhr

    Donnerstag, 19. April 2018, von 16.00 – 19.00 Uhr

    Tierklinik am Grünbachplatz

    Grünbachplatz 5, 4600 Wels

    Tierklinik am Grünbachplatz

    Tzt. Mag. Gerhard Fasching

    Mag. Christiane Häfele (Tierärztin)

    Doris Prinstinger (Hundetrainerin)

    oder direkt in der Ordination

    jeweils ab 19.00 Uhr

    Vereinsheim des Hundesportvereins Wels-Pernau

    4600 Wels, Mitterhoferstraße 90

    Dr. Claudia Glück, Dr. Ute Entenfellner (Tierärzte)

    Christine Eder, Ing. Josef Rauscher (Hundetrainer)

    jeweils um 16:00 Uhr

    Hundeschule Dog’s Point

    Paschingerstraße 165, 4060 Leonding

    Dr. Karin Pagl (Tierärztin)

    Simone Graf (Hundetrainerin)

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    OÖ. Hunderatgeber Der Hund ist der treueste Begleiter und beste Freund des Menschen! Nur leider können viele Mitmenschen diese Liebe nicht teilen und stehen so manchen tierischen Eigenschaften skeptisch gegenüber.

    Hunde sachkundenachweis

    Das Landeshundegesetz in Niedersachsen

    Der Sachkundenachweis wurde für Neuhundehalter ab 2013 zur Pflicht.

    Das heißt, jeder Hundehalter, der in den letzten 10 Jahren keinen oder für weniger als 2 Jahre einen Hund gehalten hat, muss nach dem Landeshundegesetz den Sachkundenachweis erbringen.

    Ich bin vom Land Niedersachsen zugelassene Prüferin für den Sachkundenachweis in Theorie und Praxis, auch für Hundehalter, die aus anderen Hundeschulen kommen.

    Prüfungen zur theoretischen Sachkunde finden bei uns regelmäßig an jedem zweiten Freitag im Monat statt. Sprechen Sie uns gerne an.

    • schulen Sie zur Vorbereitung auf den theoretischen Sachkundenachweis durch einen entsprechenden Vortragsabend
    • prüfen Sie in Theorie und Praxis
    • bereiten Sie auf die praktische Prüfung durch Gruppenstunden oder Einzeltraining vor

    Termine zu den Sachkundenprüfungen finden Sie hier.

    Zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Sachkundenachweis empfehle ich das Buch "Hundeführerschein & Sachkundenachweis" von Gabriele Metz und Esther Schalke.

    Das im Kosmos-Verlagerschienene Buch beinhaltet außerdem einen Frage-Antwort-Katalog.

    Sandel 57, 26441 Jever

    Tel. 04461 7489832, Mobil 0172 4245819

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