четверг, 12 июля 2018 г.

wo_muss_ich_meinen_hund_anmelden

Wann muss ich meinen Hund anmelden?

Allgemeines

Sämtliche Hunde im Alter von drei Monaten sind bei den Einwohnerdiensten anzumelden und zu verabgaben. Die Hundemarken sind seit dem 01.01.2007 abgeschafft und dafür die Chippflicht eingeführt worden.

Mein Hund ist bereits registriert

Die Einwohnerdienste stellen den Hundehaltern, welche Ihren Hund bereits bei der Gemeinde registriert haben, die Hundesteuer jährlich automatisch in Rechnung. Sollten Sie mit der Rechnung aus irgend einem Grund nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, sofort Kontakt mit uns aufzunehmen (Telefon 044 931 32 10).

Mein Hund ist noch nicht registriert

Sie haben von der Amicus eine Bescheinigung über die Daten Ihres Hundes sowie die Chip-Nummer erhalten. Nehmen Sie dieses Formular zur Hand und rufen Sie uns an (Telefon 044 931 32 10). Wir werden die nötigen Angaben aufnehmen und Ihren Hund registrieren.

Wo muss ich meinen Hund überall anmelden?

ich wollte mich erkundigen was ich alles beachten muss und wo ich meinen hund anmelden muss, und was ich zahlen muss z.B Hundesteuer ?!

bitte keine dummen kommentare

5 Antworten

Also auf alle Fälle beim Bürgeramt, wegen der Hundsteuer. Dann natürlich beim Hausbesitzer, wenn du nicht selbst einer bist und was ich dir dringend empfehle ist eine Tierversicherung. Er brauch nur mal aus einer Pfütze verschmutztes Wasser schlappern oder in eine Scherbe treten und schon beginnen die Kosten. Ich hab meine Stubentiger bei der Uelzener Versicherung. Auch die Allianz oder Aglia sind toll. Sonst fällt mir nichts mehr ein. Wenn es ein Welpe ist, dann empfiehlt sich die Hundschule! Viel Spass mit dem Wuff und

Hundesteuer und am besten wenn es noch ein Welpe ist bei der Hundeschule!! :D

Je nach Wohnsituation musst du erst einmal fragen, ob du eine Hund halten darfst.

Als erstes würde ich eine Hundehaftpflicht abschließen, (vielleicht mit Krankenversicherung. ), ich habe wenigstens eine angeboten bekommen, im Internet, es aber nicht gemacht.

Hundesteuer ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich (60-180E. ).

Dann würde ich eine Welpengruppe/Schule ins Auge fassen, zur besseren Sozialisierung, für ca. 4-6 Monate, jeden Samstag. Später, wenn nötig eine Hundeschule. In den meisten Tierheimen kennen die eine gute und preiswerte. Die meisten Tierheime haben Welpengruppen, für 5-10E/Samstag.

Dann dir einen guten TA aussuchen, umhören, die haben sehr unterschiedliche Gebühren und Berufsauffassungen. In der Welpengruppe werden Erfahrungen vorliegen, wer Nepper ist oder wer mit dem Herzen dabei ist. So habe ich es früher mal gemacht, als ich neu in meiner Stadt war.

Das ist abhängig von der Rasse und dem Bundesland.

In NRW musst du, sobald der Hund mehr wiegt als 20kg und größer als 40cm ist, den Hund beim Ordnungsamt anmelden, einen Sachkunde- und Haftpflichtnachweis vorlegen.

Bei gefährlichen Hunden in allen Bundesländern (bis auf Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und noch Thüringen) muss der Hund beim Ordnungsamt angemeldet werden, sowie Sachkunde-, Haftpflichtnachweis, polizeiliches Führungszeugnis.

Alle anderen Hunde meldest du lediglich beim Kassen- und Steueramt an bezüglich der Hundesteuer. Die Hundesteuer ist abhängig vom Wohnort.

Versicherung und bei der Behörde melden (für Hundesteuer)!

muss ich eine versicherung abschließen?

Hundehaftpflicht ist schon wichtig. Wenn irgendwas passiert, dann kann es teuer für dich werden.

Und je nach Hund und Bundesland ist es auch Pflicht! Kostet ca. 60€ im Jahr und schützt schnell mal vor dem finanziellen Ruin!! Ich habe für jeden meiner drei sowie mein Pferd eine Haftpflicht und bei der vom Pferd habe ich schon mehr rausbekommen als ich einbezahlt habe, weil der nachts seine Tränke von der Wand getreten hat und die ganze Nacht über der Stall mit Wasser vollgelaufen ist.

Dein Hund muss dir nur mal ausbüchsen und einen Unfall verursachen-da entstehen ganz schnell Schäden in schwindelerregendem Bereich, vor allem wenn es Personenschäden gab!

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muss man hundesteuer nachzahlen, wenn man einen hund erst nach mehreren jahren anmelden MUSS ?

Ich will morgen mein Hund anmelden und wollte mal fragen ob man die Steuer gleich vor Ort zahlen muss oder man die auch später bezahlen kann. Ich weiß ja das man die jährlich zahlen muss und 96€ beträgt (wenn ich mich nicht irre) Oder richtet sich das nach Rasse/Größe usw.? Kenn mich da nicht so aus.

Hallo, folgende Sachlage: unsere Nachbarn (mit denen wir uns eigentlich gut verstehen) haben seit anfang des Jahres einen Hund (Peginesen). Der Hund ist jetzt ein Jahr alt. Unser Problem, das wir haben ist nun folgendes: Der Hund ist weder bei der Stadt gemeldet noch hat der Hund eine Tierarztpraxis von innen gesehen. D.h. unsere Nachbarn zahlen keine Hundesteuer beschweige denn der Hund ist weder geimpft noch sonstiges. Man hört beim laufen des Hundes, das die Hüfte schon knaxt. Und der Hund leckt auch seinen Hintern bzw robbt mit dem Hintern auf dem Boden. Wir haben Sie auch schon darauf angesprochen das sie ihren Hund anmelden muss usw. Sie meinte ja Sie weiß, sie will es auch irgendwann machen, aber Sie hat im Moment die 108€ für die Hundesteuer nicht. Sie ist auch der Meinung, das Sie keine Hundesteuer zahlen muss, weil der Hund so klein ist. Wir haben selbst einen Hund und zahlen die Hundesteuer usw. Wir finden es einfach nur unfair den anderen Hundehaltern gegenüber die Ihre Steuer usw zahlen. Jetzt sind wir am überlegen der Gemeinde einen Tipp zu geben das da eine nicht angemeldeter Hund ist. Was würdet ihr an unserer Stelle machen? Würdet Ihr was sagen? Oder würdet ihr euch da komplett raushalten? Vielen Dank für eure Hilfe.

Ich bekomm nächstes Jahr einen Hund und hab noch 2 Fragen.Bitte keine Antworten wie kannst du es dir denn leisten den Hund zu haben mit Futter usw JA KANN ICH sonst würd ich mir keinen anschaffen..

Wie teuer ist die Hundesteuer in Nrw??

Der Freund meiner Mutter meinte das wenn ich mir jetzt z.B im Februar einen Hund anschaffe,dass ich dann SOFORT wenn ich den Hund angemeldet habe die Hundesteuer bezahlen muss für das Jahr,stimmt das oder wann muss ich die dann zahlen?

So. jemand meldet seinen Hund als verstorben um keine Hundesteuer mehr zu zahlen. wo kann man das melden?

Hallo, kennt wer Eigenschaften zu Collie Terrier?! Und meine Fragen: Was muss man beachten wenn man sich ein Welpen holt, Wie viel muss man mit ihn spazieren gehen?, und was ist das für ein Hund? z.B ein Arbeitshund oder so was. LG

in den Sommerferien fliege ich das erste Mal alleine.

Ich habe Sorgen, dass ich nicht weiß, wo ich wann hin muss. Ich bin 16 und fliege nach Mallorca.

Was muss ich ich beachten und wo muss ich überall hin?

Vielen Dank und hoffentlich nicht allzu "dumme" Kommentare.

Hi, ich wohne zum Studieren in der Stadt während meine Eltern eher auf dem Land/Kleinstadt wohnen. Mein Erstwohnsitz ist natürlich bei mir, mein Zweitwohnsitz bei meinen Eltern. Wo kann/muss ich den Hund anmelden? In der Stadt kostet die Hundesteuer 160 Euro meine Eltern zahlen für unsere Familienhunde nur jeweils 30. Kann ich meinen Hund einfach am Zweitwohnsitz anmelden?

geht das oder sollte sie ihn lieber selbst auf sich anmelden?

als mal angenommen ich hätte einen hund, würde ihn beim staat(oder sonst wo) nicht anmelden um keine hundesteuer zu zahlen. was würde passieren wenn ich zum tierartz gehe? was passiert wenn mich jemand erwischen würde?

Ich habe einen Zergpinscher . Ich habe jetzt bei der Gemeinde angefragt wie teuer die hundesteuer ist , ich soll 110€ bezahlen ich finde das zimlich überzogen wen man bedenkt das man eine katze nicht anmelden muss und die sch. auch überall hin und kann schaden machen ich mache vom meinem hund es weg wen er daraussen is

meine frage gibt es irgend eine möglichkeit die hundesteuer zu mindern ?

dankeschon mal im voraus

ps: ich kann auf dumme antworten verzichten

Wie viel kostet Hundesteuer. Wenn man mehrere Hunde hat muss man dann pro Hund die Hundesteuer zahlen oder nicht.

Ich bin Auslander und vor zwei Jahre in berlin gekommen. Meine Hundin auch. Sie ist schon 7 Jahre alt. ich habe nicht gewusst, dass ich Hundesteuer zahlen muss. Aber jetzt möchte ich meinen Hund anmelden. Aber ich sorge um die Mahnung. Muss ich 240 Euro auch bezahlen?

Hund anmelden - so melden Sie Ihren Hund für die Hundesteuer an

Sie sind auf den Hund gekommen oder mit ihrem Vierbeiner umgezogen? Diese Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie ihren Hund für die Hundesteuer anmelden.

Wo melde ich meinen Hund an?

  • Die Hundesteuer ist eine Steuer, die von der jeweiligen Gemeinde oder Kommune einmal im Jahr erhoben wird. Die Höhe der Steuer kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein (von 10€ bis ca. 170€). Des Weiteren gibt es Unterschiede, ob es Ihr erster Hund ist oder ob Sie schon Hunde haben. In manchen Städten steigen die Kosten pro Hund je mehr Hunde Sie haben. Andere Städte wiederum erheben keine Kosten für weitere Hunde.
  • Am besten ist es immer sich vorab zu informieren, eine gute Seite um nachzuschauen ist www.tiervermittlung.de. Vergünstigungen oder Befreiungen von der Steuer gibt es auch, zum Beispiel für Blindenhunde, Wachhunde, Zuchthunde und Ähnliches. Auch gibt es eine Steuervergünstigung für Leute mit niedrigem Einkommen. Auf der anderen Seite gibt es höhere Steuersätze für Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind. Welche Rassen in welchem Bundesland auf der Liste stehen, können sie in dieser Rassenliste sehen.

Hundesteuer bezahlen - so geht's

  • Ein Hund muss spätestens einen Monat, nachdem man ihn bekommen hat, angemeldet werden. Hierfür gibt es im hiesigen Finanzamt Anmeldeformulare. In diesem Anmeldeformular müssen Angaben über die Rasse, Herkunft und ihre Person gemacht werden. Wenn man diese ausgefüllt und eingereicht hat, bekomm man nach kurzer Zeit eine Steuermarke. Diese Steuermarke muss gut sichtbar am Halsband des Hundes befestigt werden, sodass man bei einer Kontrolle sehen kann, ob der Hund angemeldet ist oder nicht.
  • Bei einem Umzug muss man seinen Hund in der alten Stadt abmelden und in der neuen Heimat wieder anmelden. Für die Abmeldung reicht meist ein formloses Schreiben. Ferner muss der Hund bei Weggabe oder im Todesfall ebenfalls abgemeldet werden. In diesen Fällen muss die Adresse des neuen Halters oder ein Dokument, das den Tod bestätigt, beigefügt werden.
  • Meldet man einen Hund nicht an, können Geldstrafen durch das Ordnungsamt verhängt werden.

    Für jeden Hund, den Sie halten, müssen Sie Hundesteuer bezahlen. Diese Steuer zieht …

    Hunderegister Niedersachsen

    Registrieren Sie sich und melden Sie Ihre Hunde komfortabel online an.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Angaben Halter und Hund

    Ich möchte meinen Hund abmelden. Wie lösche ich meinen Hund aus dem Benutzerkonto?

    Klicken Sie in Ihrem Benutzerkonto auf den jeweiligen Hund, den Sie abmelden möchten. Gehen Sie nun rechts auf das rote Feld "Hund abmelden" und wählen Sie den Grund der Abmeldung aus.

    Kann ich ein Bild meines Hundes einstellen?

    Ja. Sie dürfen ein Bild hochladen. Auch dies ist freiwillig.

    Muss ich Angaben zum Sachkundenachweis machen?

    Nein, auch die Angaben zum Sachkundenachweis sind freiwillig. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, diese Angaben gegenüber dem Zentralen Register zu machen.

    Muss ich meine Haftpflichtversicherung angeben?

    Nein. Sie sind zwar gesetzlich verpflichtet, Ihren Hund zu versichern; Sie sind aber nicht verpflichtet, diese Angaben gegenüber dem Zentralen Register zu machen. Die Angaben sind freiwillig.

    Wie groß darf die Dateigröße meines Bildes höchstens sein?

    Die Bilddatei darf eine Größe von 250 Kilobyte nicht überschreiten. Das Hochladen direkt und unbearbeitet von einem Mobiltelefon oder von einer Digitalkamera wird deshalb regelmäßig nicht funktionieren. Wir bitten für diese Einschränkung um Verständnis.

    Bekomme ich einen Nachweis über die Anmeldung?

    Bei der Online-Anmeldung bekommen Sie den Nachweis zum Ausdruck angezeigt. Bei der schriftlichen/telefonischen Meldung können Sie den Nachweis beantragen. Dieser wird Ihnen dann per Post zugestellt.Darüber hinaus bekommen Sie in jedem Fall einen Kostenbescheid über die Höhe der Gebühren zugesandt. Diese kann ebenso gut als Nachweis für die Eintragung eines Hundes dienen.

    Muss ich meinen Hund auch in das Zentrale Register eintragen, wenn er bereits in einem anderen Haustierregister eingetragen ist?

    Ja. Halter, deren Haustiere in einem anderen Haustierregister gemeldet sind, müssen ihren Hund dennoch im Zentralen Register registrieren lassen (§ 6 NHundG).

    Muss ich mich nochmal gesondert für die Hundesteuer anmelden?

    Die Eintragung ins Hunderegister ersetzt nicht die Anmeldung bei Ihrer Gemeinde. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Gemeinde in Verbindung.

    Wann muss ich meinen Hund im zentralen Register anmelden?

    Wenn der Hund älter als sechs Monate ist (§ 6 Abs. 1 NHundG).

    Warum muss die/der Hundehalter/-in für die Eintragung in das Zentrale Register zahlen?

    Die Registrierung wird durch die GovConnect GmbH im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt. Die GovConnect erhebt für die Entgegennahme und Bearbeitung einer Mitteilung nach § 6 Abs. 1 NHundG eine einmalige Gebühr. Mit dieser Gebühr sind auch Änderungen nach § 6 Abs. 2 NHundG abgegolten. Für jede Online-Registrierung werden Kosten in Höhe von 14,50 € zzgl. 19 % MwSt. anfallen. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung kostet 23,50 € zzgl. 19 % MwSt. Schriftlich oder telefonisch übermittelte Daten verursachen einen höheren Aufwand und sind daher teurer.

    Warum muss ich meinen Hund im Zentralen Register anmelden?

    Aufgrund der Vorschriften §§ 6, 16 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) müssen Sie dem Zentralen Register gegenüber bestimmte Angaben über jeden von Ihnen gehaltenen Hund machen. Diese Anmeldung ist gebührenpflichtig.

    Warum sind die Gebühren für eine online Anmeldung geringer als für eine schriftliche oder telefonische Anmeldung?

    Die Gebühren spiegeln den höheren personellen Aufwand wieder, den das Zentrale Register mit der Bearbeitung von schriftlichen oder telefonischen Anfragen hat.

    Was ist das Zentrale Register?

    Gemäß § 16 NHundG ist die Einrichtung eines Zentralen Registers gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 01.07.2013 hat jede/r Hundehalter/-in gem. § 6 NHundG vor der Vollendung des siebten Lebensmonats des Hundes Halterdaten und Angaben zum Hund dem Zentralen Register zu melden. Ist der Hund bei der Aufnahme der Hundehaltung älter als sechs Monate, so sind die Angaben innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung zu machen. Halterinnen und Halter, deren Hund bei einem anderen Register gemeldet sind, müssen ihren Hund dennoch im Zentralen Register registrieren lassen. Die GovConnect GmbH wurde mit der Führung des Zentralen Registers beauftragt. Die Hundehalterin/der Hundehalter kann die Registrierung online oder schriftlich bzw. telefonisch vornehmen.

    Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?

    Die Nichtanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 18 Abs. 1 Nr. 4 NHundG dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden.

    Welche Meldungen sind gebührenpflichtig, welche nicht?

    Nur die Anmeldung eines Hundes ist gebührenpflichtig. Alle übrigen Angaben z. B. Adressänderung, Aufgabe der Haltung, Angaben über die Gefährlichkeit des Hundes sind kostenfrei. Die Kostenfreiheit ist unabhängig davon, ob Sie die Meldung online oder schriftlich/telefonisch machen.

    Wozu dient das Zentrale Register?

    Gemäß § 16 NHundG ist die Einrichtung eines Zentralen Registers gesetzlich vorgeschrieben. In § 16 Abs. 1 NHundG wird der Zweck des Zentralen Registers gesetzlich festgelegt. Dort heisst es: "(1)Das Fachministerium führt ein zentrales Register, in dem die Angaben der Hundehalterinnen und Hundehalter nach § 6 gespeichert werden. (2)Das Register dient der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter.

    Bürgerkonto

    Was ist das "Bürgerkonto Niedersachsen"?

    Das Bürgerkonto Niedersachsen ermöglicht es Bürgern, einen zentralen Online-Account beim Land Niedersachsen einzurichten und zu nutzen. Dieser Account ermöglicht es, einige Dienste des Landes in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus gewährt das Bürgerkonto die Möglichkeit, sich bei angebundenen Online-Auftritten der öffentlichen Verwaltung (z. B. dem Hunderegister Niedersachsen), zentral an einer Stelle mit einem einzigen Nutzernamen und Passwort anzumelden. Das hat den Vorteil, dass man sich nur ein Passwort für unterschiedliche Verwendungszwecke merken muss und das Passwort dann auch nur an einer Stelle zu ändern braucht. Sofern man bei der Anmeldung den neuen Personalausweis verwendet, können die Personalausweisdaten ausgelesen werden und dadurch kann die Identität verifiziert werden. Infolgedessen kann die Behörde, die den Online-Auftritt betreibt, sicher sein, mit dem "richtigen" Bürger zu kommunizieren, ohne dass dieser für die Anmeldung jedes Mal seinen Ausweis einsetzen muss.

    Wie kann ich meinen Bürgerkonto-Zugang beim Hunderegister Niedersachsen deaktivieren?

    Sie können den Bürgerkonto-Zugang über die Bearbeitung Ihrer Profildaten ändern. Auf der Einstiegsseite klicken Sie dazu bitte auf das Personenbildchen (Icon) links unten. Sie gelangen zu den Profildaten aber auch über einen Klick auf Ihre Halterkonto E-Mail Adresse oben in der blauen Leiste.

    Wie registriere ich mich mit dem "Bürgerkonto Niedersachsen", wenn ich noch kein solches Konto habe, mir aber eines anlegen möchte?

    Gehen Sie in dem Fall wie oben beschrieben vor, allerdings melden Sie sich beim Bürgerkonto nicht an, sondern erstellen zunächst das Bürgerkonto. Anschließend werden Sie zur Halteranmeldung zurück geleitet und die Felder werden vor ausgefüllt. Achten Sie hier bitte auch darauf, dass das Feld „Ortsteil“ ausgefüllt wird. Nach dem Speichern können Sie sich mit dem Bürgerkonto beim Hunderegister Niedersachsen anmelden. Klicken Sie zur Anmeldung dabei immer zuerst auf den Link „Anmeldung per Bürgerkonto Niedersachsen?“

    Wie registriere ich mich mit dem "Bürgerkonto Niedersachsen"?

    Sie haben bereits ein Bürgerkonto? Klicken Sie dann bitte NICHT auf „Jetzt Halterkonto anlegen“, sondern auf den Link „Anmeldung per Bürgerkonto Niedersachsen?“. Daraufhin wird ein Button eingeblendet, über den Sie auf die Seite "www.idm.niedersachsen.de" gelangen. Hier können Sie auf den ersten blauen Balken (Login) klicken und sich wie gewohnt im Bürgerkonto Niedersachsen anmelden. Sie werden dann zurück auf die Halterkonto-Seite geleitet. Dort wird das Formular weitgehend vor ausgefüllt mit den Daten, die Sie im Bürgerkonto hinterlegt haben. An dieser Stelle können Sie korrigieren. Bitte achten Sie darauf, dass das Feld „Ortsteil“ ausgefüllt ist. Anschließend schließen Sie die Registrierung ab und können sich fortan über das Bürgerkonto anmelden.

    Wie wandle ich ein bestehendes Halterkonto in ein Bürgerkonto um?

    Achten Sie darauf, dass Sie dieselbe E-Mail Adresse im Bürgerkonto verwenden, die Sie auch für das (bereits eingerichtete) Halterkonto verwendet haben. Klicken Sie auf „Anmeldung per Bürgerkonto Niedersachsen?“. Ein Button erscheint. Klicken Sie auf diesen und Sie werden mit „https://www.idm.niedersachsen.de“ verbunden. Legen Sie dort das Bürgerkonto an oder melden sich an. Anschließend werden Sie zurück auf die Halterseite geleitet. Prüfen Sie, ob alle Felder korrekt ausgefüllt sind. Nach der Registrierung werden Sie gebeten, sich mit Ihren Halterdaten, also NICHT mit dem BÜRGERKONTO, noch einmal anzumelden. Dies dient dem Abschluß der Registrierung. Bei der erneuten Anmeldung wird Ihr Halterkonto mit dem Bürgerkonto endgültig verbunden.

    Nachdem Sie sich wieder abgemeldet haben, können Sie sich von nun an mit Ihrem Bürgerkonto anmelden. Klicken Sie zur Anmeldung dabei immer zuerst auf den Link „Anmeldung per Bürgerkonto Niedersachsen?“.

    Ich bin der Meinung, ich könnte eine Gebührenbefreiung beanspruchen. Was kann ich tun?

    Es sind leider keine Gebührenbefreiungen oder -reduzierungen gesetzlich vorgesehen. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV). Sie können jedoch einen "Härtefallantrag" nach § 11 NVwKostG stellen. Bitte fordern Sie das Formular an und belegen Ihren Antrag mit geeigneten Nachweisen.

    Kann ich die Gebühren auch anders bezahlen als durch Überweisung?

    Ja, alternativ zur Überweisung können Sie direkt im Anschluss Ihrer Meldung mit PayPal bezahlen. Eine PayPal-Zahlung ist auch nach Erhalt des Kostenbescheids immer noch möglich. Sie können auf dem Kostenbescheid den QR-Code für die PayPal-Zahlung mit Ihrem mobilen Endgerät erfassen und so die Zahlung auslösen.

    Kann ich die Gebühren per PayPal bezahlen?

    Sofern Sie ein PayPal-Konto besitzen können Sie die Gebühren per PayPal bezahlen.

    Wann muss die Gebühr bezahlt werden?

    Die Gebühr wird nur bei jeder Anmeldung eines Hundes fällig. Jeder Hund muss gebührenpflichtig angemeldet werden. Jede Änderungsmeldung (Abmeldung oder Datenänderung) ist gebührenfrei.

    Warum ist die Gebühr umsatzsteuerpflichtig?

    Die GovConnect GmbH tritt infolge der Beleihung im eigenen Namen gegenüber den Hundehaltern auf. Mit der Entgegennahme und Bearbeitung der Mitteilung nach § 6 Abs. 1 NHundG erbringt sie sonstige Leistungen im Sinne des § 3 Abs. 9 UStG. Diesen Leistungen stehen die dafür erhobenen Gebühren als Entgelt gegenüber. Es liegt ein Leistungsaustausch vor, für den nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Umsatzsteuer zum Regelsteuersatz von 19 % zu erheben ist. Auch die Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben durch die GovConnect GmbH steht der Steuerpflicht nicht entgegen. Gem. § 2 Abs. 3 UStG sind bestimmte hoheitliche Tätigkeiten der öffentlichen Hand von der Unternehmereigenschaft ausgenommen. Zu den Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die ausgenommen sind, zählen jedoch nicht beliehene Unternehmen (BFH-Vorlagebschluss vom 13.07.2006 V R 40/04, BStBl 2009 II S. 208 Rdnr. 69, m. w. N.).

    Warum muss die/der Hundehalter/-in für die Eintragung in das Zentrale Register zahlen?

    Die Registrierung wird durch die GovConnect GmbH im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt. Die GovConnect erhebt für die Entgegennahme und Bearbeitung einer Mitteilung nach § 6 Abs. 1 NHundG eine einmalige Gebühr. Mit dieser Gebühr sind auch Änderungen nach § 6 Abs. 2 NHundG abgegolten. Für jede Online-Registrierung werden Kosten in Höhe von 14,50 € zzgl. 19 % MwSt. anfallen. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung kostet 23,50 € zzgl. 19 % MwSt. Schriftlich oder telefonisch übermittelte Daten verursachen einen höheren Aufwand und sind daher teurer.

    Wer hat die Gebühren festgelegt? Wofür werden die Gebühren verwendet?

    Das zentrale Register muss sich aus den Gebühren finanzieren. Die Aufgaben umfassen die Erfassung und Speicherung von Hunde- und Halterdaten in einem modernen, sicheren Rechenzentrum in öffentlich-rechtlicher Hand, die Bearbeitung der formulargestützten Mitteilungen an das Register, die Archivierung der Papierbelege, die Bearbeitung der Halterkorrespondenz per E-Mail und Briefpost, die Bearbeitung von Anrufen, die Bearbeitung der behördlichen Anfragen, die Erstellung, Kuvertierung und Versand von papierschriftlichen Kostenbescheiden, einer Buchhaltung, einem Mahnwesen, Programmieraufgaben, Statistikenerstellung und den Datenschutzbeauftragten. Aufgrund des höheren personellen und finanziellen Aufwandes bei der Bearbeitung von papiergebundenen Mitteilungen, sind die papiergebundenen Anmeldungen (Formular per Brief oder Fax ) und die telefonischen Anmeldungen teurer. Die dafür entstehenden Kosten wurden kalkuliert und die Gebühren in entsprechender Höhe in der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) festgeschrieben. Gemäß §16 Abs. 2 Satz 4 des NHundG ist die Beauftragte befugt, in entsprechender Anwendung des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes und der aufgrund des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes erlassenen Rechtsvorschriften im eigenen Namen und in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts Kosten zu erheben. Die Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist Nummer XVII.2.1 und XVII.2.2 des Kostentarifs (Anlage zu § 1) der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV).

    Wo finde ich die Bankdaten der GovConnect GmbH?

    Nach Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie einen Kostenbescheid per Post mit den Bankdaten der GovConnect GmbH für die Gebührenüberweisung.

    Gefährliche Hunde

    Darf ich einen gefährlichen Hund halten?

    Das Halten eines Hundes, dessen Gefährlichkeit nach § 7 festgestellt worden ist, bedarf der Erlaubnis der Fachbehörde. Ein gefährlicher Hund darf nur gehalten werden, wenn er u.a. einen Wesenstest erfolgreich abgelegt hat. Im Rahmen des Wesenstests wird die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten nachgewiesen. Der Wesenstest ist von einer vom Fachministerium zugelassenen Person durchzuführen.

    Was ist ein gefährlicher Hund

    Ein Hund, der Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat oder auf Angriffslust, auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf ein anderes in der Wirkung gleichstehendes Merkmal gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet ist, kann nach Prüfung durch die zuständige Fachbehörde (Landkreis/kreisfreie Stadt) als gefährlich eingestuft werden.

    Wer darf in Niedersachsen einen Wesenstest durchführen?

    Die Durchführung des Wesenstests ist in Niedersachsen Tierärztinnen und Tierärzten vorbehalten (NHundG § 13). Hierfür kommen auch nur Tierärztinnen und Tierärzte in Frage, die über Erfahrungen in der Verhaltenstherapie mit Hunden verfügen oder spezielle Kenntnisse in der Verhaltenskunde haben. Das zuständige Fachministerium führt eine „Liste der Sachverständigen Tierärztinnen und Tierärzte zur Durchführung des Wesenstests nach NHundG“

    Wie wird derzeit verfahren, wenn die Halterin/ der Halter eines als gefährlich eingestuften Hundes einen Sachkundenachweis ablegen muss?

    Nach Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes muss die Hundehalterin/ der Hundehalter gem. § 10 NHundG mit seinem als gefährlich eingestuften Hund die praktische Sachkundeprüfung gemäß § 3 bestehen. Diese praktische Sachkundeprüfung ist bei einem anerkannten Prüfer abzulegen.

    Kennzeichnung

    Benötigt mein Hund zusätzlich eine Hundemarke?

    Im Allgemeinen wird mit der Hundemarke der Nachweis geführt, dass für den betreffenden Hund die Hundesteuer bezahlt wurde. In vielen Städten und Gemeinden ist das Anbringen der Marke am Halsband des Hundes Pflicht. Der Transponder/Chip kann die Hundemarke nicht ersetzen.

    Erfolgt ein Abgleich der Daten mit TASSO?

    Nein. TASSO ist ein privates Haustierregister. Das Zentrale Register ist eine staatliche Einrichtung.

    Mein Hund ist tätowiert. Muss er zusätzlich gechipt werden?

    Ja, die Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 4 NHundG)

    Mein Tier ist tätowiert. Kann ich anstelle der Kennnummer/Transpondernummer die tätowierte Kennung angeben?

    Nein, die eintätowierte Nummer ersetzt nicht die Kennnummer/Transpondernummer. Die Kennnummer/Transpondernummer ist einmalig. Die Kennzeichnung des Hundes ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 4 NHundG).

    Meine Transpondernummer wird in der Online Anmeldung nicht akzeptiert/ist kürzer als 15 Ziffern. Was kann ich tun?

    Sie haben eine nicht-ISO-konforme Kennnummer. Im Fall der Online-Anmeldung: Bitte erstellen Sie Ihr Halterkonto und rufen Sie anschliessend das Zentrale Register an. Halten Sie Ihre Transondernummer bereit. Achten Sie zukünftig beim Tierarzt auf das Einsetzen einer ISO-11784/11785 konformen Transpondernummer. Im Fall der Anmeldung per Formular/per Telefon: Tragen Sie Ihre Nummer ins Formular ein oder weisen Sie bitte am Telefon die Mitarbeiter des zentralen Registers darauf hin, dass Sie eine nicht ISO-konforme Transpondernummer für Ihren Hund besitzen.

    Muss ich meinen Hund kennzeichnen lassen?

    Ja. Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, ist in Niedersachsen elektronisch (Transponder/Mikrochip) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Der Transponder muss in der Codestruktur und dem Informationsgehalt dem Standard ISO 11784 und bezüglich der technischen Anforderungen Standard ISO 11785 entsprechen. Grundsätzlich entsprechen alle Transponder/Chips, die in hiesigen Tierarztpraxen eingesetzt werden, diesen Vorgaben. Ist ein Hund vor dem 1. Juli 2011 durch einen Transponder, der nicht den Anforderungen entspricht, gekennzeichnet worden, so ist dies ausreichend. In diesem Fall hat die Hundehalterin oder der Hundehalter dafür zu sorgen, dass der Fachbehörde bei Bedarf für den Transponder ein Lesegerät zur Verfügung steht. Eine Kennzeichnung durch Tätowierung ist nicht ausreichend.

    Was ist Voraussetzung dafür, um sich im zentralen Register anmelden zu können?

    Das Tier muss eine Kennnummer haben. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 4 NHundG). Gemäß § 4 S. 2 NHundG muss der Tansponder in der Codestruktur und dem Informationsgehalt dem Standard ISO 11784 ("Radio-frequency identification of animals - Code structure", Ausgabe Augst 1996) entsprechen. Diese Kennnummer wird beim Einsetzen eines Transponders (Chips) durch den Tierarzt erteilt. Die Kennnummer (Transpondernummer) sollte Ihnen zum Zeitpunkt der Eintragung vorliegen. Sie wird sowohl bei der Anmeldung auf der Webseite als auch bei einer telefonischen oder schriftlichen Anmeldung erfragt. Halten Sie deswegen die Kennnummer/Transpondernummer Ihres Hundes bereit, wenn Sie eine Anmeldung vornehmen. Auch bei Änderungsmeldungen ist es sehr hilfreich, die Kennnummer griffbereit zu haben.

    Kontaktaufnahme

    Die Mitarbeiter des Zentralen Registers fragen nach einem Passwort. Handelt es sich dabei um mein Online-Passwort?

    Nein! Wenn Sie ein Mitarbeiter des Zentralen Registers nach einem Passwort fragt, so handelt es sich um das von Ihnen zur Verfügung gestellte geheime Kennwort, das dazu dient, Ihre Identität schneller zu bestätigen.

    Ich habe mein Passwort vergessen. Was nun?

    Klicken Sie bitte hier und lassen Sie sich ein neues Passwort zur Verwaltung Ihres Online-Kontos bereitstellen.

    Ich habe Verbesserungsvorschläge. Wo kann ich diese am besten vorbringen?

    Für Anregungen, Kritik und Verbesserungsvorschläge benutzen Sie bitte unser Kontaktformular. So wird am ehesten gewährleistet, dass Ihr Beitrag berücksichtigt wird. Wir freuen uns über konstruktive Hinweise!

    Mein Hund war entlaufen. Ich habe ihn aus dem Register gelöscht. Nun ist er glücklicherweise aufgefunden worden und ich habe ihn wieder. Leider kann ich ihn nicht mehr registrieren, weil die Transpondernummer nicht akzeptiert wird. Was soll ich tun?

    Bitte setzen Sie sich mit uns telefonisch in Verbindung.

    Wie kann ich mich mit einer Frage an das Niedersächsische Hunderegister wenden?

    Sie können Fragen über das Kontaktformular, per E-Mail (serviceline@hunderegister-nds.de) oder Telefon (0441 390 10 400) stellen.

    Wir sind ein Tierheim.

    Bitte setzen Sie sich mit uns telefonisch in Verbindung.

    Sachkundenachweis

    Benötigen Hundehalter in Niedersachsen einen Sachkundenachweis?

    Ja. Gemäß § 3 NHundG ist nach dem 1. Juli 2013 ein Sachkundenachweis für Erst- Hundehalterinnen und -halter erforderlich. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Vorbereitende Kurse sind nicht verpflichtend und können auf freiwilliger Basis absolviert werden. Es steht jeder Hundehalterin und jedem Hundehalter frei, sich ohne Vorbereitungskurs zur jeweiligen Sachkundeprüfung anzumelden. Jede/r Hundehalterin/-halter muss die Sachkundeprüfung nur einmalig erfolgreich ablegen.

    Gibt es Personen, die keinen Sachkundenachweis benötigen?

    Ja, denn die nach § 3 Absatz 1 Satz 1 NHundG erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich

    innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung oder Betreuung für eine juristische Person über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten oder für eine juristische Person betreut hat,

    Tierärztin oder Tierarzt oder Inhaberin oder Inhaber einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 der Bundes-Tierärzteordnung zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs ist,

    Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnimmt oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt hat,

    eine sonstige Prüfung bestanden hat, die vom Fachministerium als den Prüfungen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 gleichwertig anerkannt worden ist (zurzeit sind keine Prüfungen anerkannt),

    eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 oder 2 b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) zum Halten von Hunden in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung für die dort gehaltenen Hunde oder zur Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte zur Unterhaltung einer Einrichtung hierfür besitzt,

    für die Betreuung eines von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder fremder Streitkräfte gehaltenen Diensthundes verantwortlich ist, oder

    einen Blindenführhund oder einen Behindertenbegleithund hält.

    Kann ich eine Hundeschule besuchen, die keinen anerkannten Prüfer hat?

    Ja. Jede Hundeschule kann weiterhin Kurse zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten bzw. zur Vorbereitung auf eine Sachkundeprüfung anbieten. Eine Prüfung zur Erlangung des Sachkundenachweises entsprechend NHundG kann nur von einem anerkannten Prüfer abgenommen werden. Dieser kann beispielsweise von der Hundeschule zum Zweck der Sachkundeprüfung eingeladen werden.

    Muss ich eine Sachkundeprüfung ablegen, wenn ich bereits mehrere Jahre einen Hund gehalten habe?

    Die erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen und ohne Beanstandung einen Hund gehalten hat. Wer nach dem 1. Juli 2011 die Hundehaltung aufgenommen hat, gilt nur als sachkundig, wenn er bereits in den letzten zehn Jahren zuvor über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat.

    Sind mehrere Personen im zentralen Register als Hundehalter gemeldet, so muss jeder von ihnen einen Sachkundenachweis erbringen.

    Müssen alle Familienmitglieder einen Sachkundenachweis ablegen?

    Nein. Nur die Halterin/der Halter muss seine Sachkunde nachweisen können. Die Halterin/der Halter trägt auch für Familienmitglieder und Dritte, die z. B. mit dem Hund spazieren gehen, die Verantwortung. Die Halterin/der Halter muss prüfen, ob sie/er es verantworten kann, einer anderen Person den Hund zu überlassen. Ein Hund kann von mehreren Haltern gehalten werden. Sofern Familienangehörige, die keine Halter sind (z. B. Kinder) den Haushalt verlassen (oder verlassen haben) und eine Hundehaltung aufnehmen (oder nach Juli 2011 aufgenommen haben), müssen diese Personen als Neuhundehalterinnen und -halter im Besitz eines Sachkundenachweises sein.

    Sind neben dem Niedersächsischen Sachkundenachweis weitere Prüfungen anerkannt?

    In § 3 Abs. 6 Nr. 4 NHundG ist geregelt, dass die erforderliche Sachkunde zum Halten eines Hundes auch besitzt, wer nachweislich eine sonstige Prüfung bestanden hat, die vom Fachministerium als gleichwertig anerkannt worden ist.

    Sind Tierärztinnen und Tierärzte, die nach § 13 NHundG berechtigt sind einen, Wesenstest durchzuführen, gleichzeitig berechtigt, die Prüfung zum Niedersächsischen Sachkundenachweis abzunehmen?

    Die Qualifikation, einen Wesentest abzunehmen berechtigt nicht automatisch zum Prüfen der Niedersächsischen Sachkunde für Hundehalterinnen und Hundehalter. Qualifiziert sind gem. § 3 NHundG Fachtierärztinnen und Tierärzte für Tierverhalten, Fachtierärztinnen und Tierärzte für Tierschutzkunde und Tierärztinnen/-e mit Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie. Die genannten Personen benötigen dann die Anerkennung der zuständigen Behörde. Sofern eine Tierärztin/ ein Tierarzt aus dieser Personengruppe zudem berechtigt ist, den Wesenstest zu prüfen, benötigt sie/er zusätzlich eine Anerkennung durch die Fachbehörde (Landkreis/kreisfreie Stadt).

    Was ist die Niedersächsische Sachkundeprüfung?

    SachkundeprüfungDer Anforderungsrahmen für eine einheitliche theoretische und praktische Sachkundeprüfung wurde von einer Facharbeitsgruppe (AG) erarbeitet. Hundehalterinnen und -halter werden ab Juli 2013 die Möglichkeit haben, den theoretischen Test online oder in Papierform zu absolvieren.

    Der praktische Test wird ebenfalls ab Juli 2013 von anerkannten Prüfern abgenommen. Die zu prüfenden Alltagssituationen wurden von der o.g. AG festgelegt. Eine Prüfungsordnung wird rechtzeitig zum 1. Juli 2013 vorliegen.

    Alle anerkannten Prüferinnen/er werden rechtzeitig vor Inkrafttreten der Verpflichtung Informationen und Zugang zu Prüfungsunterlagen erhalten.

    Der theoretische Sachkundenachweis kann von den Hundehalterinnen und Hundehaltern als Online-Test wie auch als Papierfragebogen abgelegt werden. Es handelt sich um einen Multiple-Choice-Test bestehend aus 35 Fragen. Die Themenbereiche umfassen: Erziehung, Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung, Pflege, Gesundheit; Zucht, Fortpflanzung, Rasse, Kommunikation sowie einschlägiges Recht. Die Bereitstellung des Multiple-Choice-Tests erfolgt durch eine beauftragte zentrale Stelle.

    Wer darf Sachkundeprüfungen abnehmen?

    Sachkundeprüfungen dürfen nur von anerkannten Prüferinnen und Prüfern abgenommen werden. Von der zuständigen Behörde anerkannte Prüfer/-innen werden dem Fachministerium gemeldet und dort gelistet. Ab Juli 2013 wird vom Fachministerium – unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben - eine fortlaufend geführte Liste der anerkannten Prüfer geführt. Auskunft über die erfolgte Anerkennung kann derzeit z.B. ihre Hundeschule oder die zuständige Behörde (Veterinäramt oder Ordnungsamt des Landkreises/der kreisfreien Stadt) geben

    Wie kann ich meine Sachkunde nachweisen?

    Der Sachkundenachweis muss nicht von der Halterin/ dem Halter beim Führen des Hundes mitgeführt werden. Ab dem 1. Juli 2013 werden den anerkannten Prüfern Muster für eine Bescheinigung der Hundehaltersachkunde zur Verfügung gestellt. Personen, die keinen Sachkundenachweis benötigen müssen ihre Sachkunde durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B. Steuerbescheinigung, Tierärzteausweis etc.) nachweisen können. Für Hundehalterinnen und -halter, die vor dem 1. Juli 2013 einen Sachkundenachweis erbringen wollen/müssen gilt: Eine Urkunde/Bescheinigung über eine Sachkundeprüfung, die bei einem derzeit in Niedersachsen anerkannten Prüfer erfolgreich abgelegt wurde, gilt ebenfalls als Nachweis.

    Wie kann ich mich als qualifizierter Prüfer anerkennen lassen?

    Das Zertifikat der Niedersächsischen Tierärztekammer ist mit dem Antrag auf Anerkennung gem. § 3 Abs. 3 Satz 2 der Fachbehörde (Landkreis/kreisfreie Stadt) vorzulegen. Das Zertifikat gilt als Nachweis der für die Abnahme der Prüfungen erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten gem. § 3 Abs. 3 Satz 2. Auch die gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 NHundG ebenfalls als qualifiziert geltenden vorgenannten Personen benötigen eine Anerkennung durch die für den Wohnsitz des Antragstellers zuständige Fachbehörde. Eine Anerkennung von Stellen ist nur in Verbindung mit einer qualifizierten Person möglich.

    Wie kann ich Prüfer werden?

    Personen, welche die Sachkundeprüfung abnehmen wollen, müssen die nach § 3 Abs. 3 Satz 2 NHundG erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. Die Tierärztekammer Niedersachsen ist mit der Bescheinigung des Nachweises der für die Abnahme der Prüfungen erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (Zertifizierung) beauftragt worden. Die sogenannte Zertifizierung von Hundetrainern durch die Tierärztekammer Niedersachsen stellt eine Möglichkeit dar, die Qualifikation zur Anerkennung zu erreichen. Diese Zertifizierung ist vergleichbar mit derjenigen von Hundetrainern in Schleswig-Holstein durch die dortige Tierärztekammer. Die Zertifizierungsprüfung erfolgt nach der „Prüfungsordnung für den professionellen Sachkundenachweis“ der Tierärztekammer Niedersachsen in der jeweils vom Fachministerium bestätigten Fassung, die auf der Internetseite der Tierärztekammer eingesehen werden kann. Die Prüfung umfasst einen theoretischen Teil, ein Fachgespräch und einen praktischen Teil. Personen, die sich zertifizieren lassen wollen, können sich bei der Tierärztekammer Niedersachsen bewerben. Die Tierärztekammer Niedersachsen lädt die Bewerberinnen und Bewerber zu den Prüfungen ein. Die Ausstellung des Zertifikats über das Bestehen der Prüfung erfolgt personenbezogen. Weitere Personen gelten gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 NHundG ebenfalls als qualifiziert. Insbesondere sind dies zertifizierte Leistungsrichter des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH), Hundeerzieher und Verhaltensberater Industrie- und Handelskammer/Berufsverband, Hundeerzieher und Verhaltensberater e.V. (IHK/BHV), Prüfer zum BHV-Hundeführerschein, Prüfer zum VDH- Hundeführerschein, Fachtierärzte für Tierverhalten, Fachtierärzte für Tierschutzkunde und Tierärzte mit Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie sowie Tierärzte mit der Berechtigung zur Abnahme des Dog-Owners-Qualification (D.O.Q.)Test 2.0. Alle vorgenannten Personengruppen müssen von der zuständigen Behörde anerkannt werden, bevor sie die Tätigkeit als Prüfer aufnehmen dürfen.

    Bei wem ist Näheres zum Abschluss der Haftpflichtversicherung in Erfahrung zu bringen?

    Nähere Informationen sind bei den Versicherungsunternehmen oder beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43 G, 10117 Berlin, Tel.: 030-2020 5000, E-Mail: berlin@gdv.de zu erhalten.

    Ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung anhand der Chip- Nummer zu erkennen?

    Die Identifikationsnummer des Chips gibt keine Auskunft über die abgeschlossene Haftpflichtversicherung. Es obliegt Hundehalterinnen und Hundehaltern, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

    Muss ich für meinen Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen?

    Ja. In Niedersachsen muss für die durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, verursachten Schäden eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500 000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für Sachschäden abgeschlossen werden (§ 5 NHundG). Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist unabhängig von z.B. Größe oder Alter des Hundes.

    Muss jeder Hundehalter seinen Hund an das Zentrale Register melden oder kann die Gemeinde vorliegende Halterdaten in das Zentrale Register einpflegen?

    Gemäß § 6 NHundG ist jede Hundehalterin bzw. jeder Hundehalter verpflichtet, den eigenen Hund in das Zentrale Register selbst einzutragen. Eine Eintragung von Hundehalterdaten durch die Gemeinde kann nicht erfolgen. Den Gemeinden liegen Informationen vor, die sie zur Erhebung der Hundesteuer benötigen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Übertragung dieser kommunalen Daten in das Zentrale Register nicht möglich. Zudem sind die an das Zentrale Register zu meldenden Angaben umfassender als die Daten, welche den Gemeinden für die Erhebung der Hundesteuer vorliegen: z.B. wird die Chip-Nummer von den Gemeinden nicht zwangsläufig erfasst.

    Welche Browser werden unterstützt?

    Aktuelle Versionen von Mozilla Firefox, Google Chrome, Safari und Opera. Microsoft Internet Explorer ab Version 10.

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hund steuerlich anmelden

    • nach dem Kauf oder der Geburt des Hundes oder
    • nach Ihrem Umzug nach Berlin.

    • wenn Sie den Hund gewerblich halten, zum Beispiel zur Zucht oder als Wachhund;
    • wenn der Hund von der Hundesteuer befreit ist, zum Beispiel ein Blindenhund.
    Möglicherweise müssen Sie dann zwar keine Hundesteuer zahlen. Aber erst wenn der Hund angemeldet ist, bekommt er eine Hundesteuermarke.

    Bestimmte Hunde müssen Sie zusätzlich beim Ordnungsamt anmelden. Mehr zum Thema: Hundehaltung - Anmeldung - Gefährlicher Hund

    Die neuen Hundesteuermarken mit Gültigkeitsdauer 2016 – 2022 können gegen Rückgabe der ungültigen Hundesteuermarken ab dem 04.01.2016 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt innerhalb der Sprechzeiten abgeholt werden. Falls Ihnen die Abholung der neuen Hundesteuermarke nicht während der Sprechzeiten möglich ist, wird das Wohnsitzfinanzamt Ihnen auf Antrag die neue Hundesteuermarke auch gerne per Post übersenden. Die Ausgabe der neuen Hundesteuermarke wird nicht von der Rückgabe der alten Marke abhängig gemacht. Zur Abholung reicht die Vorlage des Personalausweises aus.

    Voraussetzungen

    • Halterin oder Halter

    Erforderliche Unterlagen

    • Formular "Anmeldung eines Hundes"

    Sie können uns das Formular per Post, per Fax oder per E-Mail senden. Bitte vergessen Sie nicht, das Formular zu unterschreiben.

    Wahlweise können die Steuer auch selbst ans Finanzamt überweisen.

    Gebühren

    Zur Höhe der Steuer siehe die Informationsseite

    Rechtsgrundlagen

    Durchschnittliche Bearbeitungszeit

    • Falls Sie persönlich den Hund bei uns anmelden: wenige Minuten. Die Hundesteuermarke bekommen Sie sofort.
    • Ansonsten bekommen Sie die Hundesteuermarke nach etwa 4 Wochen zusammen mit dem Hundesteuerbescheid zugeschickt.

    Weiterführende Informationen

    Zuständige Behörden

    • im Normalfall: Finanzamt Ihres Wohnortes
    • falls der Hund nicht von Ihnen persönlich gehalten wird, sondern zum Beispiel von einem Verein oder Unternehmen: Finanzamt, in dessen Bereich der Hund gehalten wird (sogenanntes „Betriebsstätten-Finanzamt“)

    Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt Zehlendorf

    Verwandte Dienstleistungen

    Diese Seiten werden verantwortet durch die Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters.

    Wo muss ich meinen Hund Anmelden?

    Hallo :) ich habe seid einer Woche meine Bella sie ist jetzt 10 Wochen alt und ich habe mich gefragt wo ich sie überall Anmelden muss und wo ich überhaupt hin gehn muss um sie anzumelden .

    Wäre echt nett wen ich gute Antworten bekommen würde .

    Liebe grüße Ewa ;)

    10 Antworten

    Das hängt zum Teil von dem Bundesland ab, in dem Du lebst.

    In NRW (und überall woanders auch) muss der Hund wegen der Hundesteuer bei der Gemeinde angemeldet werden.

    In NRW noch zusätzlich beim Ordnungsamt, wenn es ein "großer Hund im Sinne des Landeshundegestzes" ist (sogenannter 40/20-Hund wenn er ausgewachsen ist).

    Das Ordnungsamt wird sich dann auch bei Dir melden, falls Du nicht von selbst den Sachkundenachweis dort einreichst.

    Für 40/20-Hunde brauchst Du in NRW eine Hundehalterhaftpflichtversicherung, aber die ist in meinen Augen für jeden Hund ein Muss, auch ein Chihuahua kann schwere Schäden verursachen wenn er z. B. plötzlich auf die Straße rennt.

    Normalerweise informiert man sich über soetwas vor der Anschaffung.

    Mit ausreichender Information hättet Ihr den Welpen auch noch drei Wochen bei Mutter und Geschwistern gelassen. Du kannst jetzt nur hoffen, dass er keine schwerwiegenden Probleme mit Artgenossen bekommt.

    Beschaffe Dir bitte dringend das Buch "Welpen" von Clarissa von Reinhardt.

    Ins Rathaus deiner Gemeinde oder Stadt! Da wird dann gefragt, wie groß der Hund werden wird, um die Beiträge zu bestimmen! Die erfolgen dann Jährlich! Bei uns kostet es für unseren kleinen Hund, kaum größer als eine Katze, 20€ das ist aber von Kommune zu Kommune unterschiedlich! Eine Versicherung würde ich dringend empfehlen! Die kann man sich Online beschaffen und kostet jährlich bis zu 100€

    Bei uns ist die Größe des Hundes egal, was die Hundesteuer angeht. Der erste Hund kostet bei uns 95,- Euro und jeder weitere 125,- Euro an Hundesteuer. Wie Du aber schon geschrieben hast, ist das in jeder Gemeinde anders.

    Gehe zur Gemeinde und melde dort den Hund an. Zudem musst der Hund haftpflichtversichert werden und solltest Du in den letzten zwei Jahren noch keinen Hund gehabt haben, musst Du einen Hundeführerschein machen, sonst wird der Hund nicht versichert. Dazu musst Du Dich bei einer Hundeschule in Deiner Nähe erkundigen, die für diesen Hundeführerschein zugelassen ist.

    Solltest Du in Niedersachsen wohnen, muss der Hund zudem im Hunderegister Niedersachsen registriert werden (kostenpflichtig). Über die anderen Bundesländer bin ich momentan nicht informiert, ob dort die Registrierung auch Pflicht ist. Das sagt man Dir aber bei der Gemeinde.

    Sollte eine Registrierung im Hunderegister bei Euch nicht erforderlich sein, dann registriere Deine Bella aber unbedingt über www.tasso.net. Zuvor muss Bella aber gechipt werden. Das ist mittlerweile in ganz Deutschland Pflicht.

    Ich wünsche Dir viel Freude mit Deiner Bella und dass Ihr viele wunderschöne, gemeinsame Jahre erleben dürft.

    WooooW das war mir so nicht Klar das man das alles machen muss . also Bella ist mein erster Hund .

    Da habe ich ja sehr viel vor . und sehr viel zu tuhn .

    Danke dir für deine Antwort und deine Tipps .

    Also wir haben keinen Hundeführerschein und unser Hund ist trotzdem haftpflichtversichert. Das ist vielleicht von Bundesland zu Bundesland verschieden?

    Nein. In NRW z. B. besteht noch nichtmal Versicherungsplficht für kleine Hunde, ebensowenig muss man einen Sachkundnachweis für kleine Hunde erbringen.

    Versicherungen sind in der Regel bundesweit vertreten, die allerwenigsten werden sich die Arbeit machen, von Bundesland zu Bundesland verschiedene Versicherungsverträge auszuarbeiten.

    Zuvor muss Bella aber gechipt werden. Das ist mittlerweile in ganz Deutschland Pflicht.

    Auch das ist nicht richtig, in NRW nur "40/20-Hunde" und "Listenhunde", lediglich einige wenige Gemeinden schreiben einen Chip für alle Hund vor. Die Stadt Neuss gehört z. B. dazu, dafür gibt es dort keine Steuermarken.

    Sorry, ich dachte, das wäre inzwischen in ganz Deutschland so. Habe ich mir geirrt. Tut mir leid. Für Niedersachsen aber gilt dies definitiv alles.

    Auch wenn bei Dir keine Versicherungspflicht gelten sollte, so kann ich wirklich nur empfehlen, eine abzuschließen. Ein Hund ist und bleibt ein unberechenbares Tier und da reicht schon eine Rangelei unter Artgenossen, um große Kosten zu verursachen, die kein Mensch tragen möchte.

    Hier noch ein Hinweis, der eine Überlegung wert ist.

    Ich habe meinen Hund damals krankenversichern lassen und inzwischen hat sich herausgestellt, dass diese Versicherung wirklich Gold wert ist, da sich herausgestellt hat, dass unser Hund unter einem Gendefekt leidet, was kontinuierliche ärztliche Behandlungen erfordert. Ohne diese Versicherung wäre ich mit Sicherheit schon pleite, aber ich muss auch dazu sagen, dass diese Versicherung mit ca. 32,- Euro monatlich nicht billig ist. Ab dem 6. Lebensjahr wird sie dann auch nochmal teurer.

    Bei einem gesunden Hund ist das natürlich viel Geld, was man auch hätte sparen können, aber letztendlich nimmt eine Hundekrankenversicherung nur vermeintlich gesunde Hunde auf. Eine nachträgliche Anmeldung zur Krankenversicherung, wenn sich herausgestellt hat, dass der Hund krank ist, ist nicht möglich.

    Bei mir ist für diese 32,- Euro monatlich eine jährliche Tierarztbehandlung von bis zu 600,- Euro, operative Behandlungen bis zu 5.000,- Euro plus Impfungen, Entwurmungen usw. inbegriffen.

    Auch wenn der Hundeführerschein bei Dir nicht Pflicht sein sollte, so kann ich wirklich nur dazu raten, mit dem Hund in die Hundeschule zu gehen. Ich sehe erst jetzt bei unseren Nachbarn, was passieren kann, wenn man seinem Hund nicht die wichtigsten Grundbegriffe beibringt und da Du in Sachen "Hund" noch ein Neuling zu sein scheinst, ist es immer besser, wenigstens für ein paar Stunden in die Hundeschule zu gehen. Dort kann man auch super tolle Hundefreundschaften schließen. ;-)

    Wir haben selbstverständlich eine Versicherung für beide Hunde, auch wenn der eine Hund nur knapp 30cm groß und keine sechs Kilo schwer ist.

    Du gehst zur Gemeinde und sagst das du dir ein hund zugelegt hast. Alles andere werden die dir schon erzählen. Mein Ratschlag ist deinen Hund bei der Tasso anzumelden. (Ist kostenfrei) Wenn er noch nicht gechipt ist(Pflicht) solltest du das vor den ganzen Behördengängen machen.

    Zudem brauchst du noch einen Nachweis über eine Hundehaftpflicht. . Und diesen "hundeführerschein". Aber da kenne ich mich nicht so gut mit aus.

    ja du must sie anmelden ich weiß aber nicht wo aber ich habe auch einen hund und den muste meine familie anmelden

    Bei Deiner Gemeinde.

    Die Kleine hätte bis zur 12. Woche bei ihrer Mama und ihrem Geschwisterchen bleiben müssen, um die Spazialisierungsphase abschließen zu können, in der sie die Hundesprache, die Beschwichtigungssignale und die Beißhemmung beim Spielen lernen müsste. Das fehlt ihr jetzt.

    Genau so sieht es aus. Ein Welpe sollte bis zur 12. Woche bei der Mutter bleiben, weil gerade zwischen der 8. bis 12. Lebenswoche die Sozialisierungsphase des Hundes ist und da lernt er über die Mutter und die Geschwister wesentlich besser als beim Menschen.

    Das sehe ich auch immer wieder bei unserer Nachbarshündin. Die Nachbarshündin und unser Hund sind identisch alt. Unser Hund kam im Alter von 13 Wochen zu uns, während die Nachbarshündin aber erst 6 Wochen alt war, als sie zu den Nachbarn kam. Unser Hund ist super sozial, verträgt sich mit allen Hunden und freut sich seines Lebens, während die Nachbarshündin total aggressiv auf andere Hunde reagiert und auch bei fremden Menschen sehr reserviert ist. Meiner Meinung nach spielt da dieser frühe Verlust der Mutter eine sehr, sehr große Rolle. Unser Hund hatte auch keinerlei Heimweh, als er zu uns kam und war sehr gelehrig. Die Nachbarshündin jault auch heute noch in den höchsten Tönen, wenn sie alleine gelassen wird (sie ist inzwischen 4 Jahre alt) und macht nur Blödsinn, wenn sie alleine ist. Natürlich spielt da auch die Erziehung eine Rolle, aber eben auch der frühzeitige Verlust der Mutter.

    Ehrlich jetzt musste sie bis zur 12woche dort bleiben ? ich habe den Mann gefragt und er meine ; nein das ist alles ok ist und sie jetzt schon weggegeben kann :( Ja sie Beisst schon etwas viel hahaha . danke noch mals für deine Antwort :)

    Natürlich hat der gesagt, dass das okay ist, der spart sich ja für drei Wochen das Futter etc.

    Normalerweise informiert man sich unabhängig vorher.

    Logisch, dass der Züchter den Hund schnellstmöglich loswerden will, denn schließlich kostet der Welpe mit jedem Lebenstag mehr Geld und mehr Nerven. Man sollte sich am besten immer unabhängig vom auserwählten Züchter darüber erkundigen, was für einen Welpen alles gut ist und was nicht. Der Züchter an sich holt einem den Himmel auf Erden, um nur ja möglichst schnell seine Welpen für viel Geld loszuwerden. Das habe ich auch erst sehr viel später bemerkt, dass die Züchterin, von der wir unseren Hund haben, wirklich so ziemlich alles in der Hundezucht falsch gemacht hat, was sie nur hätte falsch machen können. Inzwischen hat der VDH dort ein Zuchtverbot erteilt.

    als ich meine jetzige Hündin bekam, habe ich sie angemeldet bei

    bei einer Hundehalterhaftplichtversicherung,

    bei einer Haustierkrankenversicherung und

    bei einer Fachfrau für Hunde zum Zwecke der Sozialisierung und Erziehung.

    Bei uns im Stadtamt.,Also bei der Gemeinde.

    Ich glaube du musst sie in Rathaus anmelden :)

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    I asked for a total medal count. I have been looking for 20 minutes and still cannot find it.

    I also asked for a specific medal count for a specific country and got a history of when they first started to compete in the Olympics. I asked for a medal count for 2018, as of today,

    not a history of that country.

    You don't even accept what I have asked.

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    Hundesteuer − So melden Sie Ihren Hund an

    Publiziert: Sonntag, 6. Mai 2012

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    Jeder angemeldete Hund erhält eine persönliche Steuermarke. Foto: vetproduction

    Wer einen Hund besitzt, muss Hundesteuer an die Stadt, in der er gemeldet ist, zahlen. Die Hundesteuer wird mittlerweile flächendeckend in ganz Deutschland erhoben. Die Gesetzgebungen der einzelnen Städte unterscheiden sich dabei zum Teil erheblich. Da ist es manchmal schwer, den Überblick zu behalten. Dem Hundehalter stellen sich viele Fragen:

    • Wer ist steuerpflichtig?
    • Wie kann ich meinen Hund anmelden?
    • Welche Kosten kommen auf mich zu?

    Wir helfen Ihnen auf dem Weg durch den Behördendschungel und haben die wichtigsten Informationen zur Hundesteuer für Sie zusammengefasst.

    Warum wird die Hundesteuer erhoben?

    Entgegen der häufig verbreiteten Meinung, dient die Hundesteuer weniger der Reinigung der Straßen oder dem Aufstellen von Hundetüten-Spendern. Vielmehr sollen die Gelder den Bürgern der Stadt zugutekommen. Sie werden also eher für ordnungspolitische Ziele eingesetzt. Des Weiteren soll die Anzahl der Hunde in einer Stadt durch die Hundesteuer kontrolliert und begrenzt werden.

    Wer ist steuerpflichtig?

    Alle Hunde, die zur persönlichen Zwecken gehalten werden, sind steuerpflichtig. Zahlen müssen in diesem Fall die jeweiligen Hundehalter. Halten mehrere Personen in einem Haushalt ein oder mehrere Hunde, so sind sie die Gesamtschuldner. Das heißt, alle sind für die rechtzeitige Zahlung der Hundesteuer verantwortlich.

    Die Hundesteuer ist ortsbezogen, informieren Sie sich daher im Bezirksamt Ihres Wohnorts über die dort geltenden Regelungen und Steuerpflichten.

    Wie viel kostet die Hundesteuer?

    Die Hundesteuer wird in der Regel jährlich oder halbjährlich erhoben. Die Kosten belaufen sich, je nach Stadt, auf etwa 90 bis 150 Euro pro Jahr. Für den zu zahlenden Betrag gilt die Gesetzgebung der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben. Für einen zweiten oder auch dritten Hund müssen Sie in den meisten Fällen einen höheren Betrag zahlen.

    Beispiele für die jährliche Hundesteuer im Jahr 2017:

    • Hundesteuer in Köln: Die Hundesteuer beträgt für jeden gehaltenen Hund 156 Euro im Jahr.
    • Hundesteuer in Hamburg: Die Hundesteuer beträgt 90 Euro und bei gefährlichen Hunden 600 Euro im Jahr.
    • Hundesteuer in Stuttgart: Die Hundesteuer beträgt 108 Euro und für jeden weiteren Hund 216 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde („Kampfhunde“) muss der Hundebesitzer 612 Euro Hundesteuer pro Jahr bezahlen.

    Macht die Größe oder Rasse des Hundes einen Unterschied?

    Die Größe des Hundes ist für die Hundesteuer nicht relevant. Jedoch sind die Gebühren für als gefährlich eingestufte Hunde („Kampfhunde“) wie Pit-Bulls oder Amercian-Staffordshire-Terrier um einiges höher. Hier kann die Haltung eines Hundes unter Umständen über 1000 Euro im Jahr kosten.

    Wann muss ich meinen Hund anmelden?

    Häufig müssen Halter ihren Hund zwei oder vier Wochen nach Erhalt des Tieres anmelden. Auch hier sind die Vorgaben unterschiedlich. Um keine Frist zu verpassen, informieren Sie sich bereits vor dem Hundekauf über die genauen Bestimmungen in Ihrer Stadt.

    Bei der Anmeldung zur Hundesteuer müssen Sie unter anderem auch Ihre Adresse angeben. Deshalb sind Umzüge ebenfalls meldepflichtig. Auch der Verlust des Hundes, sei es durch die Abgabe des Tieres in ein Tierheim oder das Ableben, muss dem Steueramt gemeldet werden.

    Wo melde ich meinen Hund an?

    In den meisten Fällen verfügen die offiziellen Webseiten der Städte über Formulare zur Hundesteuer, die online ausgefüllt oder ausgedruckt werden können. Sie können Ihren Hund aber auch persönlich, telefonisch oder per Fax anmelden. Weitere Informationen zur Hundesteuer erhalten Sie beim städtischen Kassen- und Steueramt, beim Ordnungsamt oder bei der Fachdienststelle für Hundehaltung.

    Was brauche ich, um meinen Hund anzumelden?

    Die Anmeldung Ihres Hundes ist kostenfrei und erfolgt über ein Anmeldeformular, welches unter anderem folgende Angaben erfordert:

    • Name und Adresse des Hundehalters
    • Angaben zum Hund (Rasse, Alter, seit wann er gehalten wird)
    • Name und Adresse der vorherigen Hundebesitzer
    • eventuell Sachkundenachweis oder Haltungserlaubnis

    Falls Sie eine Vergünstigung oder Befreiung von der Hundesteuer beantragen, muss gegebenenfalls ein Nachweis über den Bezug von Sozialhilfe oder ein Schwerbehindertenausweis beigefügt werden. Je nachdem, welchen Hund Sie halten, können noch weitere Nachweise, wie der Sachkundenachweis oder eine Haltungserlaubnis erforderlich sein.

    Wer ist von der Hundesteuer befreit oder erhält Vergünstigungen?

    Von der Hundesteuer befreit sind Blindenhunde und Rettungshunde sowie Hunde im Tierheim. In einigen Städten gibt es für Rentner und Sozialhilfeempfänger Vergünstigungen, wobei die Steuer beispielsweise auf 60 Euro im Jahr herabgesetzt wird. Eine Vergünstigung können Sie gegebenenfalls bei der Anmeldung Ihres Hundes beantragen.

    Was passiert bei einem Verstoß gegen das Hundesteuergesetz?

    Wenn Sie Ihren Hund nicht anmelden und keine Hundesteuer zahlen, gilt dies als eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall können von der Stadt Bußgelder erhoben werden − in extremen Ausnahmefällen sogar Haftstrafen.

    Wie erhalte ich eine Steuermarke für meinen Hund?

    Nach einer erfolgreichen Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie eine kostenlose Hundesteuermarke mit einer individuellen Kennnummer. Diese Marke muss der Hund beim Rausgehen immer sichtbar tragen. Die Marke ist nicht auf andere Hunde übertragbar. Falls Sie die Marke einmal verlieren oder sie beschädigt wird, sendet Ihnen das Steueramt kostenlos eine neue Marke zu.

    Dieses Buch können Sie direkt bei Amazon bestellen (Anzeige):

    Weiterführende Informationen

    Autor: Klaudia Fernowka, B.A.

    Datum der letzten Aktualisierung: Januar 2018

    Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V.: Hundesteuer: Wo das Herrchen tief in die Tasche greift. www.steuerzahler-nrw.de/Hundesteuer-Wo-das-Herrchen-tief-in-die-Tasche-greift/42545c51104i1p138/index.html (Abruf: 01/2018)

    Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V.: Hundesteuervergleich 2017. https://www.steuerzahler-nrw.de/Hundesteuervergleich-2017/83507c95187i1p169/index.html (Abruf: 01/2018)

    Offizielle Internetseite der Stadt Köln: Hundesteuer. www.stadt-koeln.de/1/stadtfinanzen/07370/ (Abruf: 01/2018)

    Offizielles Hauptstadtportal: Hinweise zur Steuerpflicht bei Hundehaltung. http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/faq-steuern/artikel.8848.php#5 (Abruf: 01/2018)

    Offizielles Stadtportal München: Hundesteuer. www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Stadtkaemmerei/Gemeindesteuern/Hundesteuer.html (Abruf: 01/2018)

    Offizielles Stadtportal Hamburg: Merkblatt zur Hundesteuer. www.hamburg.de/contentblob/825528/data/hust-41.pdf (Abruf: 01/2018)

    Offizielles Stadtportal Stuttgart: Hundesteuer: www.stuttgart.de/item/show/17435 (Abruf: 01/2018)

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    Wann muss ich meinen Hund anmelden?

    Allgemeines

    Sämtliche Hunde im Alter von drei Monaten sind bei den Einwohnerdiensten anzumelden und zu verabgaben. Die Hundemarken sind seit dem 01.01.2007 abgeschafft und dafür die Chippflicht eingeführt worden.

    Mein Hund ist bereits registriert

    Die Einwohnerdienste stellen den Hundehaltern, welche Ihren Hund bereits bei der Gemeinde registriert haben, die Hundesteuer jährlich automatisch in Rechnung. Sollten Sie mit der Rechnung aus irgend einem Grund nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, sofort Kontakt mit uns aufzunehmen (Telefon 044 931 32 10).

    Mein Hund ist noch nicht registriert

    Sie haben von der Amicus eine Bescheinigung über die Daten Ihres Hundes sowie die Chip-Nummer erhalten. Nehmen Sie dieses Formular zur Hand und rufen Sie uns an (Telefon 044 931 32 10). Wir werden die nötigen Angaben aufnehmen und Ihren Hund registrieren.

    Wo muss ich meinen hund anmelden

    Informationen

    Krallenverletzung

    Chinaseuche-RHD!

    Geräuschangst

    Warnung an Jungkatzenhalter!

    Externe Links

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    Wo muss ich meinen Hund anmelden

    1. Ein Hund muss, wenn man alles ordnungsgemäß machen möchte, natürlich bei der Stadt oder Gemeinde angemeldet werden, damit die Hundesteuer bezahlt wird.

    2. Mittlerweile reicht das leider nicht mehr aus. In Niedersachsen haben sie sich nun überlegt, das wir unsere Hunde zusätzlich auch noch online bei www.hunderegister-nds.de oder telefonisch/schriftlich bei Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH, Elsässer Str. 66, 26121 Oldenburg,

    Tel. 0441/39010400, Fax 0441/39010401, anmelden müssen.

    Das kostet natürlich Geld. Wenn Sie das online machen kostet das zur Zeit 17,26€. Telefonisch oder schriftlich 27,97€!

    3. Wir empfehlen immer Hunde und auch Katzen bei Tasso e.V. anzumelden. Das kostet nichts, ist freiwillig und hat einen echten Nutzen für Sie.

    Wenn dort die Tiere mit ihrer Chipnummer unter Ihrer Adresse registriert sind, dann ist die Wahrscheinlichkeit bei Hunden sehr hoch und bei Katzen, wenn sie denn von Menschen aufgegriffen werden, auch, dass Sie als Besitzer ausfindig gemacht werden und Ihren verlorenen Schatz wieder kriegen.

    Designed by vitamin B2 | Konzept- und Werbeagentur

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